Voll daneben!chefkoch hat geschrieben:Wobei ich der Meinung bin, dass Nebelscheinwerfer wie Ablendlicht jederzeit benutzt werden dürfen, nur ebend nicht gleichzeitig.
Ich verordne Dir eine Stunde Nachschulung in einer Fahrschule Deiner Wahl!

StVO §17 Beleuchtung:
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. ///////////
Grüße
Torsten
PS: Ja, die Xenon' 's
