Vielen Dank an alle für Eure Mühe.
Nach allem gehörten, werde ich mich nochmal vermehrt darum bemühen, es so einfach strukturiert wie nur möglich zu halten...
Gruß
BluE
Fahrzeug in Eigenregie richtig zulassen und versichern
- BlueScorpion
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Nicht wirklich korrekt:
Ich glaube Ihr verwechselt da die Bedeutung von Besitzer und Eigentümer. Eigentümer eines Autos wird nach Abwicklung des Kaufvertrags der Käufer. Besitzer des Autos wird der Eigentümer (Käufer) zum ersten Mal bei der Fahrzeugübergabe. Besitzer eines Autos kann man auch werden, wenn einem jemand seinen Wagen zum Fahren überläßt.
Ich glaube Ihr verwechselt da die Bedeutung von Besitzer und Eigentümer. Eigentümer eines Autos wird nach Abwicklung des Kaufvertrags der Käufer. Besitzer des Autos wird der Eigentümer (Käufer) zum ersten Mal bei der Fahrzeugübergabe. Besitzer eines Autos kann man auch werden, wenn einem jemand seinen Wagen zum Fahren überläßt.
- Mackson
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Schon, nur kann ich ein Auto verkaufen von dem ich den Kfz-Brief in der Hand halte. Nehme das Geld und bin weg. Was willste dagegen tun? Auto ist weg, der neue Besitzer hat natürlich nebst Kfz-Brief einen Kaufvertrag von mir bekommen. In dem Fall gehst Du als eigentlicher Eigentümer leer aus, hättest halt Deinen Kfz-Brief mir nicht aushändigen dürfen. Anders sieht es aus, wenn ich den Kfz-Brief aus Deiner Wohne stehle - dann ist's Diebstahl und der Käufer des Wagens muss ihn Dir zurückgeben und hat in dem Fall sein Geld fehlinvestiert. Ich als Betrüger bin natürlich schon über alle Berge. Dazu gibt es ja nun genug Fallbeispiele und Urteile.bones*79 hat geschrieben:Nein, das Auto gehört demjenigen der im Kaufvertrag als Käufer auftritt. Diese Person muß nicht mit dem Halter im Fahrzeugbrief übereinstimmen.Mackson hat geschrieben:Denkste!Halte ich Deinen Fahrzeugbrief (oder neu: Zulassungsbescheinigung Teil I) in meinen Händen, so gehört die Karre in dem Moment mir. O
Klick
Im Endeffekt zählt wer den Brief in der Hand hat, weil er erstmal machen kann was er will. Dann gibt es noch mündliche Kaufverträge. Hinterher steht Aussage gegen Aussage und es wird schwer sein, einen eventuellen Betrug zu beweisen. Also generell ist Vorsicht geboten wem ich wann den Brief gebe.
2. Thema Schenkung: da gibt es i.d.R. keinen Vertrag.

Theoretisch ja, wenn Deiner Mutter aber im Streitfall den Kaufvertrag vorweisen kann, hast Du es schwer. Allerdings ist das immer zeitabhängig, wie lange der Kaufvertrag zurückliegt. Deine Mutter könnte Dir das Auto überlassen oder geschenkt haben, somit ist der Kaufvertrag unwichtig.BlueScorpion hat geschrieben:@Mackson
achso, also selbst wenn meine mutter im kfz-brief steht, als halter... ich aber im tatsächlichen besitz des briefes bin (oder z.B. Du), gehört es eben mir (bzw. dir) ?
Gruß M.
O1 Combi SLX 1.9 TDI 110PS (04/00-06/03)
O1 Combi L&K 1.9 PD TDI 130PS (08/03-02/05)
O² Combi Elegance 2.0 TDI 140PS (05/05-01/09)
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null.
Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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