Ist dieser Blitzer rechtens? mit Bildern!

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matt
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Beitrag von matt »

Arno hat geschrieben:Einschätzung (ich kenne durch meinen Bruder viele Kollegen der Exekutive) würde ich jedoch raten, dass man ohne viel herum zu streiten zahlt, wenn es in der eigenen Ortschaft passiert, da man sich den Unmut der gesamten "Kollegenschaft" zuziehen kann, was sicher nicht gerade ratsam ist.
Zahlen ist sicher der einfachste Weg. Wegen der "gesamten Kollegenschaft": Die können mich mal alle ... - Mist, ich habe vergessen, was ich schreiben wollte :o . Ich werde mal lieber ein Reparaturbier trinken gehen.

Die Geschwindigkeit, die in der anderen Straßen gefahren werden darf, muss ich noch nachreichen.

Ich gehe mal davon aus, dass der Blitz innerhlalb weniger ms nach der Messugn erfolgt und das war definitiv nicht in der Kreuzung.


Des weiteren wurde ich darauf hingewiesen, dass man den Behörden unnötig Arbeit macht, wenn man einen Cent zu viel überweist, weil damit das automatische Abrechnungssystem nicht klar kommt. Kann das jemand bestätigen?
Wie sieht es aus, wenn man das AZ aus Versehen vergisst? Meiner Verpflichtung die Straße zu begleichen wäre ich ja auf jeden Fall nachgekommen.

MfG, Matthias
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L.E. Octi
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Beitrag von L.E. Octi »

No Chance wenn Du kein Aktenzeichen angibst. Es gibt 2 Möglichkeiten.

1. Das Geld kommt zurück, da es nicht zuzuordnen ist.
2. Es geht in den Klärbestand und schlummert da bist Du Dich nach einer evtl. zweiten Aufforderung meldest. Die etwaigen weiteren Kosten wird Dir keiner erlassen, da Du deiner Sorgfaltspflicht bei der Überweisung nicht nachgekommen bist.

Mit dem Mehrbetrag beim überweisen weis ich nicht.
Ich bin dann mal weg.
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Arno
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Beitrag von Arno »

matt hat geschrieben:
Arno hat geschrieben:Einschätzung (ich kenne durch meinen Bruder viele Kollegen der Exekutive) würde ich jedoch raten, dass man ohne viel herum zu streiten zahlt, wenn es in der eigenen Ortschaft passiert, da man sich den Unmut der gesamten "Kollegenschaft" zuziehen kann, was sicher nicht gerade ratsam ist.
Zahlen ist sicher der einfachste Weg. Wegen der "gesamten Kollegenschaft": Die können mich mal alle ... - Mist, ich habe vergessen, was ich schreiben wollte :o . Ich werde mal lieber ein Reparaturbier trinken gehen.
MfG, Matthias
Tja, is mir klar, dass sie dich mal können.............. ich habe auch oft genug die Erkenntnis gewonnen, dass "sie" es auch tun, wenn man ganz ungut kommt :-)

Jeder hält es, wie es ihm beliebt; war auch nur ein Ratschlag! Woanders würd ich auch streiten und auf Konfrontation gehen, wenn ich mich unrecht behandelt fühle, aber im Umfeld meines Wohnortes schließe ich da lieber Kompromisse........ich will ja vermeiden, dass sie mich auf dem Kieker haben :-)

Wenn man deine Buchstabenverwechslungen im Beitrag anschaut.......hat das mit dem Reparaturbier funktioniert??? :wink: 8)


Einen ebenfalls weißbiertrinkenden Gruß
Arno
Wer später bremst, ist länger schnell ;-)!!
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OnkelHotte
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Beitrag von OnkelHotte »

Mal unabhängig vom Verstoss: Wer eingermaßen geschickt aus solchen leichteren oder aus Bussgeldsachen rauskommen will, probiert es mit der "Alberto- Methode". Sie funktioniert !!
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Wuppi
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Beitrag von Wuppi »

OnkelHotte hat geschrieben:...... "Alberto- Methode" .....
????????????????????????

Wuppi
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Chief
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Beitrag von Chief »

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TDI-Schrauber
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Beitrag von TDI-Schrauber »

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Beitrag von OnkelHotte »

Ich will es mal sinngemäß erklären:
Nennt man auch die Verjährungsmetheode.

Du bist geblitzt worden, der Fahrzeughalter erhält einen Anhörungsbogen.
Du suchst Dir eine Person Deines Vertrauens, die Dir vielleicht auch noch ein wenig ähnlich sieht.

Du benennst als anständiger Bürger nach ca. 10 Tagen den "tatsächlichen Fahrer.

Diese Person bekommt auch einen Anhörungsbogen. Ordentlicher Weise wird dieser komplett ausgegüllt.Natürlich nach Wartezeit. Schusseliger Weise kreutzt die betreffende Person die Zugabe des Verstosses mit "ja" an.

Das widerrum freut die Behörde, dass der Fahrer ermittelt werden konnte.
Nach geraumer Zeit schickt die Behörde dem vermeintlichen Fahrer einen Bussgeldbescheid.

Der vermeintliche Fahrer legt gegen diesen nun, mit Einschreiben/ Rückschein, Widerspruch ein. Und zwar innerhalb von 14 Tagen.

Begründung: Nach Durchsicht meines Terminkalenders war ich an diesem Tage ganz woanders und kann das Fahrzeug nicht gefahren haben.
Nun ankreuzen : Verstoss wird nicht zugegeben.

Und nun: Wenn Du geschickt warst, bist Du in der Verjährung, nämlich drei Monate ab Tattag.

Da können die grünen Bolzen gerne kommen und das Tatfoto vergleichen. Macht dann nichts mehr.

Noch perfider kann man das ganze Spiel betreiben, wenn das Auto auf einen dritten zugelassen ist ( Vater, Firma )

Dies ist kein Aufruf zur Rechtsbeugung .

Diese Info stammt aus dem Radarforum und hat dort so manchem den A---h gerettet
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matt
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Beitrag von matt »

Tja, leider bei mir nicht anwendbar, da ja meine Personalien inkl. Alkohokontrolle aufgenommen wurden.

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Chief
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Beitrag von Chief »

Denke mal, wenn es klappen soll, geht es eh nur bei "anonymen" Verstößen. Will heißen, ohne stoppen des Wagens...
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