Danke im Vorraus

Sorry, aber mit Splitterschutz hat das weniger zu tun, sondern mit der Bruchfestigkeit der Scheibe. Der Strahlerfuzzi muß nachweisen, daß durch das Strahlen/Beschriften der Scheibe, diese nicht geschwächt wird.mischi80 hat geschrieben:Mag sein, hab aber gestern mit dem TÜVér bei meiner Vertragswerkstatt gesprochen und er sieht darin kein Problem, da ich getönte Scheiben habe und die Folie einen gewissen Splitterschutz gewährleistet. Kennst du jemanden in Berlin, wo ich meine Scheibe verschönern lassen kann?