Vllt bezieht sich die Ziffer 22 zum Eintragen auf die "alten" Papiere, also den Fahrzeugbrief. Und in den "neuen" wird es unter Ziffer 25 eingetragen. Kann ja sein. Ich denke aber dass Änderungen, egal welcher Art, immer in den Brief bzw. Teil II eingetragen werden müssen, denn ein Fahrzeugschein bzw. Teil I wird ja auf Basis des Fahrzeugbriefs bzw. Teil II erstellt.
In 2 Wochen steht bei meinem eine Ummeldung mit Eintragung auf dem Programm. Mal sehen was die Zulassungsstelle dazu sagt. Dann kann ich evtl. mehr berichten.
Was wird für Eintragung §21 Einzelabnahme benötigt?!
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Früher war es so, dass der TÜV/DEKRA-Mann nur die Eintragung im Fahrzeugbrief vorgenommen hat. Den neuen Fahrzeugschein hat man sich dann bei der Zulassungsstelle ausstellen lassen müssen.
Heuzutage wird es also so sein, dass der Gutachter die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil II vornimmt, man dann mit dem Wisch zur Zulassungsstelle geht und gegen Gebühr einen neuen Satz (Teil I + II) bekommt.
Für die Leute, die noch Brief und Schein haben: Bitte unbedingt darauf achten, dass die Zulassungsstelle nachträgliche Eintragungen in die neue Zulassungsbescheinigungen übernimmt.
Heuzutage wird es also so sein, dass der Gutachter die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil II vornimmt, man dann mit dem Wisch zur Zulassungsstelle geht und gegen Gebühr einen neuen Satz (Teil I + II) bekommt.
Für die Leute, die noch Brief und Schein haben: Bitte unbedingt darauf achten, dass die Zulassungsstelle nachträgliche Eintragungen in die neue Zulassungsbescheinigungen übernimmt.