Totalschaden und Rückerstattung der MWST (Rechtsfrage)

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drahthaar
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Beitrag von drahthaar »

Ich hatte im Januar einen Totalschaden und habe natürlich als Privatperson auch die Steuer bekomme.

Gruß,

Peter
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Mackson
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Beitrag von Mackson »

Damit, octavius, wäre die Sache eigentlich geklärt. Lass uns wissen, wie es ausgegangen ist.

Gruß M.
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Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null.
Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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insideR
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Beitrag von insideR »

Der gute Octavius hat keinen wirtschaftlichen Totalschaden. Wie ein Steuermaxe meinte, wird er wohl leer ausgehen, außer er macht einen Deal mit dem AH, dass die die Karre zum Restwert und zum Wiederaufbau kaufen.
Manche Autos haben so viele Fehler, dass es besser ist, den Fahrer zu tauschen.
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Mackson
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Beitrag von Mackson »

Totalschaden begann bei 130% Reparaturwert, richtig?

Gruß M.
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insideR
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Beitrag von insideR »

Nicht ganz richtig. Totalschaden ist, wenn Rep-Aufwand den Wiederbeschaffungswert übersteigt. Allerdings kann man Reparatur verlangen, wenn Rep-Aufwand den Wiederbeschaffungswert um 30% übersteigt, was man u.U. macht, wenn das Fzg eine besondere Bedeutung für den Besitzer hat ( wurde drin gezeugt oder so ).
Ansonsten wärs ja doof, weil die Karre dann ja definitiv extrem schrottig ist und ein vernünftiger Mensch damit eigentlich nicht mehr rumfahren will.
Andere Schweinereien sind auch möglich.
Manche Autos haben so viele Fehler, dass es besser ist, den Fahrer zu tauschen.
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