die müssen glaubhaft belegen können, warum gerade dort geblitzt wurde, in den genannten fall würde ich mich mal bei dem "verein" erkundigen, warum diese massnahme dort durchgeführt wurde........
leider meinen diese diversen möchtegernabzocker, das sie mit allem durchkommen und nutzen die unwissenheit mancher autofahrer aus :motz:
war bei mir auch der fall, das ich abends, bei regen in einem fremden ort, in einer 30er Zone (nicht durch schilder gekennzeichnet, sondern nur durch die strassenbeschriftung mit 30) mit tempo 54 fotografiert wurde, was bedeutet hätte, 1 monat fahrverbot usw.
der witz dabei, als begründung wegen der 30er zone wurde nach meinem einspruch angegeben, das es sich um der strasse um einen schulweg handelt (keine schilder weit und breit), die nächste schule war 600 m entfernt
nach langn hin und her (sogar mit drohung der zwangseintriebung des bussgeldes und des führerscheins) habe ich dann meinen verkehrsrechtschutz eingeschaltet
nach 4 wochen war das thema erledigt und das "verfahren" wurde eingestellt
kann nur jeden raten, der sich im unrecht fühlt, genau zu überprüfen, ob die sogenannte "staatsgewalt"

auch immer recht hat