Verkauf wenn Unfallschuldfrage noch nicht geklärt ist

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fgordon
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Beitrag von fgordon »

Wieso schreib doch er gegnerischen Versicherung einfach (per Einschreiben) dass sie noch x Wochen Zeit hat das Fahrzeug zu begutachten zu einem Termin den sie mit dir abklären muss, und wenn sie das nicht warnimmt, das Auto nicht mehr in deinem Besitz und/oder repariert ist.

Damit kann die Versicherung nachher nicht kommen und sagen, sie hätte keine Gelegenheit gehabt den Sachverhalt durch eigenes Gutachten zu klären.

Frist setzen, dann muss was passieren, und wenn die Frist verstrichen ist Pech

Hmmm ich würde ca 2 Wochen Frist gewähren dass die Versicherung sich bei dir meldet was Sache ist.
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LANsurfer
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Beitrag von LANsurfer »

Ich hoffe, bei der gegnerischen Versicherung handelt es sich nicht um die HUK. Gerade wenn es um eigene Gutachter geht, die nicht sie bestellt haben, gibt es angeblich sehr oft Ärger mit denen!

Ich verweise hier nur mal auf die Homepage von Captain HUK.
O2 1.9 TDI Elegance Combi ohne DPF, Modelljahr 2006, Motorkennbuchstabe: BXE
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diwa68
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Beitrag von diwa68 »

Nachdem die gegnerische Versicherung Post von meinem Anwalt bekommen hat, war plötzlich dann auch die Freigabe der Reparaturkosten da ;-)

Jetzt warte ich nur noch darauf, dass meine Versicherung mir mitteilt, dass die Forderung des Unfallgegners mir gegenüber zurückgewiesen wurde...

ciao

dirk
Octavia I Combi 1,9TDI 81kw Style, BJ 2004, Twintec Rußfilterkat
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