Naja, ich muss den Schaden nicht melden, ich kanns zur Sicherheit machen falls der Verursacher dies nicht tut. Ich denk auch das ich erstmal abwarte.
Wie siehtn das mit einem Gutachter aus? Hab ich da freie Auswahl oder muss ich einen nehmen den die gegnerische Versicherung "vorschlägt"?
Unfall und Versicherungsfragen
Re: Unfall und Versicherungsfragen
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Re: Unfall und Versicherungsfragen
Freie Gutachterwahl.
Schaden trotzdem selber melden, am besten über deine Werkstatt des geringstens Mißtrauens. Da beim Haftpflichtschäden gut was zu verdienen ist, werden die sich schon kümmern.
Wer fragt, der führt, immer dran denken.
Schaden trotzdem selber melden, am besten über deine Werkstatt des geringstens Mißtrauens. Da beim Haftpflichtschäden gut was zu verdienen ist, werden die sich schon kümmern.
Wer fragt, der führt, immer dran denken.
Manche Autos haben so viele Fehler, dass es besser ist, den Fahrer zu tauschen.
Re: Unfall und Versicherungsfragen
Meine Freundin hat heute Nacken- und Kopfschmerzen, also möglicherweise ein Schleudertrauma. Gestern hat sie sich krankschreiben lassen und ein Atest. Wenn sie wirklich ein Schleudertrauma hat, wie läufts dann mit der Versicherung und wie siehts aus mit Schmerzensgeld?
Octavia 1 RS. 2XXPS, 329Nm
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Re: Unfall und Versicherungsfragen
an die gegnerische Versicherung schreiben und Ansprüche geltend machen: Nutzungsausfall fürs KFZ( bzw Leihwagen bezahlen lassen), Schmerzensgeld, falls Totalschaden die Kosten für An- und Abmeldung.
Sobald du den Schaden bei der gegnerischen Vers. gemeldet hast, bekommst du von denen ein Fragebogen. Da kannst deine Ansprüche auch konkretisieren. Krankenschein in Kopie beifügen. Hab für mein Schleudertrauma 400 Euronen bekommen.
Sobald du den Schaden bei der gegnerischen Vers. gemeldet hast, bekommst du von denen ein Fragebogen. Da kannst deine Ansprüche auch konkretisieren. Krankenschein in Kopie beifügen. Hab für mein Schleudertrauma 400 Euronen bekommen.
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Re: Unfall und Versicherungsfragen
Polizeilich gesehen hat sich der andere somit strafbar gem. §§223, 229 StGB (fahrlässige Körperverletzung) gemacht. Rein theoretisch müsste man das nachträglich melden, aber da der Aufwand (Anzeige, postalisches Verfahren bis hin zur Einstellung des Verfahrens zu 97 %) zu groß ist und dir das sowieso egal sein wird, überspringen wir dieses Thema. Um an das Schmerzensgeld zu kommen, solltest du evtl auch den Rechtsbeistand bedenken, der hilft dir bei der Festsetzung der Höhe des Schmerzengelds.Die Rechnungen schickst du dem Unfallgegner bzw seiner Versicherung und werden dann durch selbigen beglichen.