meist isses amdersrumaber gut wo kein richter da kein kläger

Die Sache ist ganz einfach, ein Fahrzeug mit ! LED Beleuchtung hat dafür eine Muster- oder Bauartzulassung. Ein Fahrzeug mit Glühobst hat für seine Originalausstattung dasselbe. Ersetzt werden darf nur gegen gleiche Bauteile bzw. gegen solche für die eine Freigabe vom Fahrzeughersteller besteht und die eine Zulassung für den Bereich der STVO haben. Die meisten - eigentlich alle - im freien Handel befindlichen LED Leuchten haben diese nicht. Sind also schlichtweg verboten. Baust Du trotzdem welche ein, ist quasi - zumindest im Außenbereich - die Betriebserlaubnis futsch. Wenn es wer merkt wirds also sehr teuer. Und merken wirds zumindest die Rennleitung die irgendwann mal Nachts hinter Dir herfährt, oder bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle die Beleuchtung überprüft. Glaubs mir, ich hab in meinem Bekanntenkreis einen Jettafahrer mit weißen LED im Standlicht. Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis - ich seh immer noch nicht den Nutzen der dieses Risiko rechtfertigt.
seht Ihr Euch selber fahren, oder wem wollt Ihr imponieren. Bei Alus seh ich es ja noch ein, die verbessern die Gesamtoptik meines Autos, obwohl dies für mich auch kein Grund wäre dafür Geld auszugeben. Da müssten schon andere Argumente her.Weil es optisch schöner aussicht als Glühbirnenlicht.