Punkte bei verkehrtem Licht?
- FOX-OCTI
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Punkte bei verkehrtem Licht?
Hm, kann man bei falschem Licht Punkte bekommen? Wenn ja wieviele? Und wo kann man das online nachlesen? Kumpel wollten sie mal 3Punkte für blaues Standlicht geben. Vor Gericht, hat er gewonnen.
Also, wie nun was?
Mfg. FOX-OCTI
Also, wie nun was?
Mfg. FOX-OCTI
Der Bußgeldkatalog sagt zu diesem Thema folgendes:
Lichttechnische Einrichtungen
221 Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen
221.1 unter Verstoß gegen eine allgemeine Vorschrift über lichttechnische Einrichtungen 5 €
221.2 unter Verstoß gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen 20 €
222 Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über
222.1 Scheinwerfer für Fern- oder Abblendlicht 15 €
222.2 Begrenzungsleuchten oder vordere Richtstrahler 15 €
222.3 seitliche Kenntlichmachung oder Umrissleuchten 15 €
222.4 zusätzliche Scheinwerfer oder Leuchten 15 €
222.5 Schluss-, Nebelschluss-, Bremsleuchten oder Rückstrahler 15 €
222.6 Warndreieck, Warnleuchte oder Warnblinkanlage 15 €
222.7 Ausrüstung oder Kenntlichmachung von Anbaugeräten oder Hubladebühnen 15 €
Punkte gibt es erst ab 40 EUR Bußgeld. Vorher sind es quasi Verwarnungen - auch, wenns seit kurzem nicht mehr so heißt.
Möglich ist aber auch, dass sich die Beamten auf den Standpunkt stellen, beim Einbau falscher Lampen würde die Allgemeine Betriebserlaubnis erlöschen ... Dann hat man es natürlich mit einem ganz anderen Kaliber von "Vergehen" zu tun!
Hierzu heißt es im Bußgeldkatalog:
178
Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen angegebenen Ablaufdatum auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt: 50 € und 3 Pkt.
Kommt immer drauf an, wie es bewertet wird ...
Viele Grüße
Peet.
Lichttechnische Einrichtungen
221 Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen
221.1 unter Verstoß gegen eine allgemeine Vorschrift über lichttechnische Einrichtungen 5 €
221.2 unter Verstoß gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen 20 €
222 Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über
222.1 Scheinwerfer für Fern- oder Abblendlicht 15 €
222.2 Begrenzungsleuchten oder vordere Richtstrahler 15 €
222.3 seitliche Kenntlichmachung oder Umrissleuchten 15 €
222.4 zusätzliche Scheinwerfer oder Leuchten 15 €
222.5 Schluss-, Nebelschluss-, Bremsleuchten oder Rückstrahler 15 €
222.6 Warndreieck, Warnleuchte oder Warnblinkanlage 15 €
222.7 Ausrüstung oder Kenntlichmachung von Anbaugeräten oder Hubladebühnen 15 €
Punkte gibt es erst ab 40 EUR Bußgeld. Vorher sind es quasi Verwarnungen - auch, wenns seit kurzem nicht mehr so heißt.
Möglich ist aber auch, dass sich die Beamten auf den Standpunkt stellen, beim Einbau falscher Lampen würde die Allgemeine Betriebserlaubnis erlöschen ... Dann hat man es natürlich mit einem ganz anderen Kaliber von "Vergehen" zu tun!
Hierzu heißt es im Bußgeldkatalog:
178
Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen angegebenen Ablaufdatum auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt: 50 € und 3 Pkt.
Kommt immer drauf an, wie es bewertet wird ...
Viele Grüße
Peet.
- Mac.t
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Ich hatte in meinem alten Golf auch vorne Blaues Standlicht drin und wurde bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle darauf hingewiesen dies zu ändern, da nach Stvo nach vorne "weißes" Licht und nach hinten "rotes" licht vorgeschrieben ist. Also das gleiche Prinzip wie bei Strahlern, nach vorn weiß und nach hinten rot.
Musste es also wieder entfernen, sonst wird ein Verwarngeld fällig so wurde es mir gesagt.
Gruß Mac
Musste es also wieder entfernen, sonst wird ein Verwarngeld fällig so wurde es mir gesagt.
Gruß Mac
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- FOX-OCTI
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hm
Danke schon mal für die Aufschlüsselung.
Frage, dürfen sie für Licht die allgemeine Betriebserlaubnis entziehen? Wo steht das?
Mfg. FOX-OCTI
Frage, dürfen sie für Licht die allgemeine Betriebserlaubnis entziehen? Wo steht das?
Mfg. FOX-OCTI
Infos vom TÜV zu lichttechnischen Einrichtungen findest du hier:
http://www.tuev-nord.de/21761.asp
IMHO erlischt die ABE bei ALLEN Veränderungen, für die es in der StVZO genau benannte Vorschriften gibt. Und dazu gehören eben auch die Lichttechnischen Einrichtungen (§ 66a).
Gleiches Thema habe ich hier gefunden: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=9085
Gruß
Peet.
http://www.tuev-nord.de/21761.asp
IMHO erlischt die ABE bei ALLEN Veränderungen, für die es in der StVZO genau benannte Vorschriften gibt. Und dazu gehören eben auch die Lichttechnischen Einrichtungen (§ 66a).
Gleiches Thema habe ich hier gefunden: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=9085
Gruß
Peet.
Nö, stimmt nicht ganz. Erlöschen der Betriebserlaubnis wurde mal geändert.
Wird nicht mehr so streng ausgelegt wie früher.
Siehe auch:
http://www.bussgeld-online.de/stvzo/19.htm
§ 19 StVZO Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
Hier speziell:
2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Der Regelfall wird die Nummer 2 sein.
Da dürfte das "Blaue Licht" nicht mit gemeint sein.
Bedenke aber; es ist immer der Einzell zu prüfen.
Wird nicht mehr so streng ausgelegt wie früher.
Siehe auch:
http://www.bussgeld-online.de/stvzo/19.htm
§ 19 StVZO Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
Hier speziell:
2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Der Regelfall wird die Nummer 2 sein.
Da dürfte das "Blaue Licht" nicht mit gemeint sein.
Bedenke aber; es ist immer der Einzell zu prüfen.
Gruß Erik.Ode
Octavia I Rider Combi,Tiefsee-Blau Metallic, 1.6 l, EU-Import-NL, EZ: 01/04, rechtschreibfehler sind rechtmässiges eigentum des verfassers!! in besonders schweren fällen dürfen sie auch behalten werden!!
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Also FOX-OCTI sprach nur von blauem Licht, nicht von Xenon.
Peet sprach allgemein von Veränderungen.
Und dein geschilderter Fall trifft doch auf Punkt zwei zu.
Oder wie jetzt ?
Peet sprach allgemein von Veränderungen.
Und dein geschilderter Fall trifft doch auf Punkt zwei zu.
Oder wie jetzt ?
Gruß Erik.Ode
Octavia I Rider Combi,Tiefsee-Blau Metallic, 1.6 l, EU-Import-NL, EZ: 01/04, rechtschreibfehler sind rechtmässiges eigentum des verfassers!! in besonders schweren fällen dürfen sie auch behalten werden!!
Octavia I Rider Combi,Tiefsee-Blau Metallic, 1.6 l, EU-Import-NL, EZ: 01/04, rechtschreibfehler sind rechtmässiges eigentum des verfassers!! in besonders schweren fällen dürfen sie auch behalten werden!!
- FOX-OCTI
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- Registriert: 1. Mai 2004 18:46
- Modell: 1U
- Bauart: Limo
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- Kilometerstand: 210000
- Spritmonitor-ID: 0
hm?
Also eigentl. meine ich im allgemeinen Sinne, denn TÜV habe ich auch mit Xenon bekommen. Zwar nix eingetragen, aber es ist dem TÜV nicht aufgefallen.
Ich denke mal nicht, das die Xenon-Scheinwerfer eine Gefährdung sind.
Mfg. FOX-OCTI
ps. Bei keiner sichtlichen Gefährdung, bedeutet kein Blenden, kann die Betriebserlaubnis also nicht schwinden. Da es ja kein Umbau vom Scheinwerfer ist, sondern ein Original-Scheinwerfer.
Ich denke mal nicht, das die Xenon-Scheinwerfer eine Gefährdung sind.
Mfg. FOX-OCTI
ps. Bei keiner sichtlichen Gefährdung, bedeutet kein Blenden, kann die Betriebserlaubnis also nicht schwinden. Da es ja kein Umbau vom Scheinwerfer ist, sondern ein Original-Scheinwerfer.