habe da mal paar Fragen zu einem Felgen Gutachten....
http://www.mamfelgen.de/ Seiten/data/Gutachten/19.% 20MAM%20W3/MAMW3%2080x18/ 188796-MAMW3%2080x18%205L112% 2057,1%20ET48%20(Audi,Ford,Seat,Skoda,VW).PDF
Ich habe für meinen Skoda Octavia II Combi neue Kompletträder gekauft.
MAM W3 8x18 ET48 mit 225er, habe extra die ET48 genommen damit die Auflage A01 entfällt (TÜV Abnahme)
Als Auflage habe ich jetzt noch die A02, darin steht....
1. Der größte Reifen in den COC Papieren ist ein 225/45/17, d.h. ja, ich muss auf die Zulassung!?A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
2. Wo finde ich die ABE?! Bzw wo steht was über die Freistellung von der Pflicht.....!?
Hatte mit MAM telefoniert, und habe ein Gutachten bekommen, was ich schon hatte, bzw was man auf der HP runter laden kann.
Ich war letzte Woche bei der Zulassung, die tragen die Felgen nicht ein, die brauchen eine Änderungsbescheinigung vom TÜV!?!?
Wo steht das Bitte bei den Auflagen?! Diskussion mit der "freundlichen Dame"

Also dann doch zum TÜV, der hat mir jetzt eine Änderungsbescheinigung ausgestellt, die ich mitführen muss.
Die Kompletträder brauche ich aber nicht mehr von der Zulassung in die Papiere eintragen zulassen.
Hat mich 38€ gekostet.
Versteh ich hier jetzt was Falsch!? Oder ist das mal wieder die typische Deutsche Bürokratie?! :motz:
