Fahrzeug in Eigenregie richtig zulassen und versichern
- BlueScorpion
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1. mich interessiert es, weil wenn ich wegen der ganzen Versicherungskonstellation das Kfz nicht selbst bestellen "darf" weil ich womöglich dann sofort in irgendwelchen Papieren stehe, in denen ich dann aber nicht stehen dürfte, wenn wir die Vorteile wenn meine Mutter es auf sich versichert optimal nutzen wollen.
2. klares ja!
2. klares ja!
- insideR
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Du darfst das nicht so eng sehen. Autohäuser kennen diese Versicherungskonstellation sehr genau und denen isses wie den Versicherungen auch egal, wer das Auto bestellt und wer danach im Brief steht. Wirklich relevant wird es nur, wenn du selbständig bist, Thema Vorsteuer und so.
Manche Autos haben so viele Fehler, dass es besser ist, den Fahrer zu tauschen.
- BlueScorpion
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InsideR hat recht. Der Versicherung ist es vollkommen egal wer das Ding kauft, der ist es auch egal wer es zugelassen hat. Ausserdem ist es sogar egal wessen Konto belastet wird. Wichtig ist nur für Versicherungen das da ein Name steht mit dem sie arbeiten können. Eine Sache ist aber auch noch ganz wichtig das Dein name da auch erscheint als eingetragener Fahrer.
Kleiner Tip am Rande wenn Dein (Euer) Versicherungsonkel das nicht erklären kann, dann kann er seinen Job nicht. Und wenn die Versicherung möcht das Halter und Versicherungsnehmer gleich sind wäre es für mich ein Wechselgrund. Aber das nur am Rande.
Kleiner Tip am Rande wenn Dein (Euer) Versicherungsonkel das nicht erklären kann, dann kann er seinen Job nicht. Und wenn die Versicherung möcht das Halter und Versicherungsnehmer gleich sind wäre es für mich ein Wechselgrund. Aber das nur am Rande.
SUPERB Combi 1.8 TSI DSG Ambition in schwarz
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Wenn ich das richtig sehe, macht das sie Zulassungsstelle. das ganze passiert bei der Zulassung und noch jemand zusätzlich eintragen ist nur möglich bei Halterwechsel. Das Heisst im Klartext, wer mit dem Brief zur Zulassung geht und seinen Ausweis auf den Tisch legt wird dort eingetragen.BlueScorpion hat geschrieben:Ok. soweit so gut...
Abschliessende Frage wenn das denn alles so stimmt... Wer schreibt wann jemanden in den Kfz-Brief? Dann darf also auch jemand drittes in den Brief eingetragen werden, nicht zwingend der Besteller/Käufer?
SUPERB Combi 1.8 TSI DSG Ambition in schwarz
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- silence
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Guten Morgen!
1.
Es kommt auf die Versicherungsgesellschaft an. Manche akzeptieren, dass der Versicherungsnehmer (VN) nicht in den Papieren (Zulassungsbescheinigung I und II) steht. Z.B. VN ist Papa und eingetragen ist der Sohn. Dies geht auch ohne Aufpreis!!
Andere Gesellschaften widerrum bestehen darauf, dass der VN auch als Halter eingetragen ist.
Also kann man nur raten, günstige Versicherung suchen (geht auch online) und dann ggf. telefonisch klären, ob VN und Halter verschieden sein können.
2.
In den Papieren (Zulassungsb. I u. II) trägt die Zulassungsstelle dann den Halter ein. Hier gibt es nur 1 Möglichkeit, entweder in beiden den VN oder Halter!
3.
Solltest du einen Neuwagen/Gebrauchtwagen anmelden und diesen auch Vollkaskoversichern (weil viel EURONEN investiert) schließ vor der Zulassung schon einen Vertrag ab bzw. lass dir schriftlich geben, dass ab Zulassung voller Versicherungsschutz besteht!! Sonst (nur Doppelkarte) hast du nur Haftpflicht bis zur Unterschrift eines Vertrages. Wenn du die Karre dann an die Wand setzt (wer will das schon, aber kurz unaufmerksam und.....), hast du evtl. viel Schulden gemacht und zahlst für ein Wrack monatl. Beiträge!
1.
Es kommt auf die Versicherungsgesellschaft an. Manche akzeptieren, dass der Versicherungsnehmer (VN) nicht in den Papieren (Zulassungsbescheinigung I und II) steht. Z.B. VN ist Papa und eingetragen ist der Sohn. Dies geht auch ohne Aufpreis!!
Andere Gesellschaften widerrum bestehen darauf, dass der VN auch als Halter eingetragen ist.
Also kann man nur raten, günstige Versicherung suchen (geht auch online) und dann ggf. telefonisch klären, ob VN und Halter verschieden sein können.
2.
In den Papieren (Zulassungsb. I u. II) trägt die Zulassungsstelle dann den Halter ein. Hier gibt es nur 1 Möglichkeit, entweder in beiden den VN oder Halter!
3.
Solltest du einen Neuwagen/Gebrauchtwagen anmelden und diesen auch Vollkaskoversichern (weil viel EURONEN investiert) schließ vor der Zulassung schon einen Vertrag ab bzw. lass dir schriftlich geben, dass ab Zulassung voller Versicherungsschutz besteht!! Sonst (nur Doppelkarte) hast du nur Haftpflicht bis zur Unterschrift eines Vertrages. Wenn du die Karre dann an die Wand setzt (wer will das schon, aber kurz unaufmerksam und.....), hast du evtl. viel Schulden gemacht und zahlst für ein Wrack monatl. Beiträge!
Octi III, 1,8 TSI, Style, EZ 04.16, Limo, silber, Leder schwarz, Heckscheibenrollo, Variabler Ladeboden, Columbus, CANTON Soundsystem, 18 Zoll Golus, Xenon, el. Sitze, Standheizung.
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@QuaxQuax 1978 hat geschrieben: Und wenn die Versicherung möcht das Halter und Versicherungsnehmer gleich sind wäre es für mich ein Wechselgrund. Aber das nur am Rande.
Möglich ist es ja, aber mit Kostennachteilen und das scheint bei jedem Online-Tarifrechner bisher so.
@silence
zu 2. Aha danke. Also werden diese Papiere erst später ausgefüllt und da kann man sich dann entscheiden, wie es am besten ist.
zu 3. Vielen Dank für den Hinweis!
Zuletzt geändert von BlueScorpion am 23. Mai 2006 10:03, insgesamt 1-mal geändert.
- Quax 1978
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Das stimmt so nicht bei meiner Freundin ist sie Halter und die Mama VN und keine Probleme.
Aber mal andere Frage warum versicherst Du Ihn nicht auf deinem Namen. Irgendwann musst Du Deine Prozente ja auch runter bringen oder nicht. Oder lass Dir die Prozente Deiner Mutter überschreiben.
Aber mal andere Frage warum versicherst Du Ihn nicht auf deinem Namen. Irgendwann musst Du Deine Prozente ja auch runter bringen oder nicht. Oder lass Dir die Prozente Deiner Mutter überschreiben.
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