
Der Gesetzgeber sieht vor:
0,67% des Neupreises pro 1000 km. (Beim Benziner, ein Diesel kommt da besser weg.)
Rechenbeispiel:
Neuwagenpreis 27.000,- €
gefahrene Kilometer ca. 16.000 km
Berechnung wie folgt:
0,67% von 27.000,-€ = 180,90 € x 16 = 2.894,40 € die zu tragen sind.
Bei einem Fahrzeugalter von genau einem Jahr, ein akzeptabler "Verlust", wenn man eine reguläre Wertminderung eines Neufahrzeuges nach einem Jahr heran zieht.
