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Verfasst: 4. August 2006 10:10
von Biggi
Die Felgen haben ja ein Gutachten für den Subaru. Dort drin stehen alle relevanten daten wie Achslast usw. Wenn das alles hinhaut, dann kriegst du die per Einzelabnahme eingetragen.

Verfasst: 4. August 2006 10:55
von waxfox_RS
hab gerade erfahren, dass es für diese et 51 kein festigkeitsgutacchten und nichts gibt, weil die felge nicht für den deutschen markt gedact war......... :motz: schöne sch.....

andreas

Verfasst: 4. August 2006 11:15
von TTailor
R@V3N hat geschrieben:Imo hat Michl recht, da die ET ja die Entfernung der Auflagefläche zur äußeren Kante der Felge angibt und diese Entfernung ändert sich auch durch Spurplatte nicht...
Da wär ich mir nicht so sicher.

ET= Auflagefläche zur Felgenmitte !?!

Gruß T

Verfasst: 4. August 2006 20:20
von waxfox_RS
nochmal ne frage:
wenn es kein festigkeitsgutachten(schriftlich) für diese felge gibt, aber auf der felge eine traglast reingepresst ist, reicht es auch für ne einzelabnahme??

andreas

Verfasst: 4. August 2006 21:55
von macgyvermichl
normalerweise nicht, die gutachter wollen alles schriftlich. frag doch mal beim felgenhersteller nach nem festigkeitsgutachten.
OZ hat sowas....

Verfasst: 5. August 2006 11:30
von AmiArts
Hallo Andreas,

Du brauchst definitiv ein Festigkeitsgutachten, sonst trägt Dir das keiner ein.

Gruss René

Verfasst: 5. August 2006 18:03
von waxfox_RS
dann wird es wohl nix mit den felgen, da es so ein gutachten nicht gibt....nicht für diese felge :(

andreas
ps:bei oz hab ich das schon angefragt