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Verfasst: 15. Januar 2007 07:37
von insideR
Irreführende Werbung, keine Preisklarheit.
§5 II S. 2 UWG würde ich anführen. Preisklarheit ist durch Nennung des Preises in den AGB nicht gegeben.
Das ARD-Morgenmagazin hat sich just ähnlich dazu geäußert, schau mal auf deren Seite nach.
Fazit: Nicht bezahlen, hart sein. Die Firma wird bald wieder aufgelöst.
Verfasst: 15. Januar 2007 10:00
von Barus
Unklar?
Auf der Seite, wo man sich anmelden soll:
Die Teilnahmebedingungen finden Sie
hier. Nach der Anmeldung bei Dein-Fuehrerschein.com haben Sie Zugriff auf einen Führerscheintest mit den amtlichen Führerscheinfragen sowie einen Mitgliederbereich mit Informationen rund um das Thema "Führerschein". Der Preis für die Teilnahme am Online-Test beträgt einmalig
64,80 Euro und ist sofort fällig. Bestellungen aus der Schweiz enthalten 7,6% USt., Bestellungen aus dem Ausland sind USt.-frei. Der Zugang zum Mitgliederbereich ist unbeschränkt und beliebig oft möglich; er verfällt, wenn Sie sich 3 Monate lang nicht eingeloggt haben.
Spätesten beim kostenlosen Bonus, dem Erste Hilfe Set, wäre ich stutzig geworden...
Verfasst: 15. Januar 2007 11:41
von diwa68
ThomasB. hat geschrieben:Steht sogar direkt unter dem Anmeldeformular....
Tja, ein Hinweis auf Teilnahmebedingungen mit einem Link, der sich nicht vom Text abhebt...
Da stellt sich schon die Frage, ob das nicht böswillig so gestaltet wurde...
Ciao
dirk
Verfasst: 15. Januar 2007 12:24
von insideR
Mit ner AdvoCard würd ich das Ding nötigenfalls durchprozessieren.
Verfasst: 15. Januar 2007 12:27
von L.E. Octi
Wer sagt denn überhaupt das Du das Anmeldeformular abgeschickt hast. Ich meine ja nur, Dein 12 jähriger Neffe war zu Besuch, saß am Rechner etc.

Verfasst: 15. Januar 2007 12:29
von insideR
Oder man war betrunken, ginge auch.
Verfasst: 15. Januar 2007 12:29
von Kiran
Widerrufsfrist laut Teledienstleistungs-/Fernabsatzgesetz: 14 Tage nach Vertragsbekundung.
Somit also rechtlich ganz einfach....
Verfasst: 15. Januar 2007 12:44
von w0tan
insideR hat geschrieben:Oder man war betrunken, ginge auch.
Da ist der Kerl auf Ihrem Avatar ja für gar nichts haftbar zu machen

Verfasst: 15. Januar 2007 13:06
von insideR
Das ist Gebrauch, nicht Mißbrauch.
Verfasst: 15. Januar 2007 13:17
von w0tan
Sowas hab ich von den AA auch schon mal gehört
