Lustige Mail bezgl. blauem Blinklicht

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Master68
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Beitrag von Master68 »

L.E. Octi hat geschrieben:Ärzte und Feuerwehren haben aber eine Genehmigung dafür das Blaulicht in Ausübung Ihres Amtes zu benutzen.
Ärzte und Feuerwehren haben zwar die Genehmigung es in Ausführung ihrer Tätigkeit zu benutzen - der Punkt ist aber: Das ist kein "Amt" (weil keine staatliche / hoheitliche Aufgabe)!
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Grobie
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Beitrag von Grobie »

Gebt mal auf http://www.123recht.net/ das Stichwort "Blaulicht" ein. Gleich das erste Suchergebnis ist eine Reaktion auf die Mail, die auch Segafrendo bekommen hat. Hier mal ein paar Auszüge aus den Antworten der Rechtsanwälte:
§ 145 StGB Wer absichtlich oder wissentlich
1. Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder
2. vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalls oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Das geschützte Rechtsgut der Strafnorm ist das Allgemeininteresse an wirkungsvoller staatlicher und privater Hilfe in plötzlichen Notsituationen. So ist ein Missbrauch von Notzeichen auch beim Einsatz von optischen Signalen anzunehmen, wenn der Täter nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften nicht berechtigt ist, das Signal zu verwenden. Käme es außerdem noch zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs, so wären zwei Straftatbestände, nämlich der des § 145 StGB und der des § 315 c StGB erfüllt.
Der Ordnungswidrigkeitentatbestand wäre also bereits in dem Moment erfüllt, in dem Sie das Fahrzeug mit der von Sparfuchs empfohlenen Lichtanlage in Betrieb nehmen würden. Der Rahmen für eine zu erwartende Geldbuße bei Vorsatztaten beträgt nach §§ 24 StVG i. V. m. 17 Abs. 1 OWiG 5,00 bis 1 000,00 €uro.
Und was in der Mail zum rechts und auf dem Standstreifen überholen steht ist auch nicht so richtig vollständig:
315 c Wer im Straßenverkehr
Nr. 2 grob verkehrswidrig und rücksichtslos
b.) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt, und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Vielleicht sollte man dann doch lieber hinter einem Linksschleicher geduldig im angemessenen Abstand ausharren und von Zeit zu Zeit mit der Lichthupe den Überholwunsch bekräftigen (was ja inzwischen erlaubt ist).

Gruß, Grobie
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Segafrendo
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Beitrag von Segafrendo »

Grobie hat geschrieben:Vielleicht sollte man dann doch lieber hinter einem Linksschleicher geduldig im angemessenen Abstand ausharren und von Zeit zu Zeit mit der Lichthupe den Überholwunsch bekräftigen (was ja inzwischen erlaubt ist).
Oder mit dezentem Hupen (Wußte ich bis dato auch noch nicht - fühlen sich da nicht wieder irgendwelche Hutfahrer genötigt?) den Überholvorgang ankündigen. 8)
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Octi RS
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Beitrag von Octi RS »

Wenn ich mich als Arzt ausgebe obwohl ich keiner bin, ist es meiner Ansicht nach sehrwohl Amtsanmaßung. Es kennt doch jeder bestimmt den Fall der durch die Presse gegangen ist, wo jemand im Krankenhaus als Oberarzt gearbeitet hat, der sich mit gefälschten Papieren eine Anstellung erschlichen :motz: hat. Der ist empfindlich bestraft worden.
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BlueGolf
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Beitrag von BlueGolf »

BlueGolf hat geschrieben:wenn die RKL kein TÜV/E-Zeichen besitzt, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und somit fährste ohne Versicherungsschutz etc. pp. *blabla*
ancient motorist hat geschrieben: Ich glaube nicht das dieser Passus hier so greift. Da ich es eh nicht benutzen darf, entfällt das Erlöschen der Betriebserlaubnis. Sie gehört ja nicht zur "Grundausstattung oder zum Zubehör" des Fahrzeuges.
Wenn ich eine Kartenleselampe mitführe die kein E-Prüfzeichen hat und ich sie benutze, erlischt meine Betriebserlaubnis auch nicht.
Ok, da muss ich Dir doch Recht geben. Das war ein wenig falsch und vorschnell formuliert von mir. Die Betrieberlaubnis erlischt natürlich nicht.
Aber in dem Moment wo Du ein nicht TÜV-geprüftest bzw. E-Norm-entsprechendes Anbauteil an Deinem Wagen verbaust, entspricht das Fahrzeug nicht mehr der StVZO. Dafür wird man dann halt von der "Rennleitung" auch schon zur Rechenschaft (Bußgeld! Punkte?) gezogen.
Denn alleine z.B. der Magnet solcher "Baumarkt/ebay RKLn" haben bei weitem nicht die Haftung die z.B. ein Hella RKL erreicht. Stell mir gerade vor wie sich solch eine billig RKL, bei 140km/h auf der Autobahn selbständig macht und dem Hintermann in die Frontscheibe schlägt. Die weiteren Folgen kann sich jeder ausrechnen... :o
ancient motorist hat geschrieben: Ich darf auch eine RKL mit E-Nummer nicht benutzen, tu ich es doch bleibt meine Betriebserlaubnis bestehen :-? , aber ich begehe in beiden Fällen Amtsanmassung
Denke ich mal so
Benutzen schon: :D
Aber ohne Sonderrechte nur in orange/gelb - wenn Du eine Unfallstelle absicherst, Schwertransport begleitest oder vor einer Gefahrenstelle warnen willst. Dann biste mit einer geTÜVten RKL auf der absolut richtigen Seite! :wink:
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Grobie
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Beitrag von Grobie »

Octi RS hat geschrieben:Wenn ich mich als Arzt ausgebe obwohl ich keiner bin, ist es meiner Ansicht nach sehrwohl Amtsanmaßung. Es kennt doch jeder bestimmt den Fall der durch die Presse gegangen ist, wo jemand im Krankenhaus als Oberarzt gearbeitet hat, der sich mit gefälschten Papieren eine Anstellung erschlichen :motz: hat. Der ist empfindlich bestraft worden.
Das würde ich auch so sehen. Aber ein Blaulicht auf's Auto setzen ist keine Amtsanmaßung. Wenn ich das richtig gelesen habe, lautet die offizielle Bezeichnung laut § 145 StGB absichtlicher oder wissentlicher Mißbrauch von Notrufen oder Notzeichen. Das ist eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Gruß, Grobie
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Master68
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Beitrag von Master68 »

Octi RS hat geschrieben:Wenn ich mich als Arzt ausgebe obwohl ich keiner bin, ist es meiner Ansicht nach sehrwohl Amtsanmaßung. Es kennt doch jeder bestimmt den Fall der durch die Presse gegangen ist, wo jemand im Krankenhaus als Oberarzt gearbeitet hat, der sich mit gefälschten Papieren eine Anstellung erschlichen :motz: hat. Der ist empfindlich bestraft worden.
... schon, aber nicht wegen Amtsanmaßung sondern wegen Betrug (und vielleicht grober Fahrlässigkeit und Gefährdung von Patienten)! Arzt sein ist kein "Amt" im rechtlichen Sinn!
A fray! A fray! :D

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Grobie
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Beitrag von Grobie »

Master68 hat geschrieben:
Octi RS hat geschrieben:Wenn ich mich als Arzt ausgebe obwohl ich keiner bin, ist es meiner Ansicht nach sehrwohl Amtsanmaßung. Es kennt doch jeder bestimmt den Fall der durch die Presse gegangen ist, wo jemand im Krankenhaus als Oberarzt gearbeitet hat, der sich mit gefälschten Papieren eine Anstellung erschlichen :motz: hat. Der ist empfindlich bestraft worden.
... schon, aber nicht wegen Amtsanmaßung sondern wegen Betrug (und vielleicht grober Fahrlässigkeit und Gefährdung von Patienten)! Arzt sein ist kein "Amt" im rechtlichen Sinn!
Stimmt. Hab mal bei Wikipedia geschaut (http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsanma%C3%9Fung):
Im deutschen Recht ist die Amtsanmaßung in § 132 StGB geregelt. Der Wortlaut ist:

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn man sich das bei Wikipedia durchliest, dann kommt man zu dem Schluß, daß Amtsanmaßung der komplett falsche Begriff für dieses Thema hier ist.

Gruß, Grobie
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L.E. Octi
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Beitrag von L.E. Octi »

Ich bin ja auch von einem Amtsarzt ausgegangen. :P :wink:
Ich bin dann mal weg.
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Chief
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Beitrag von Chief »

Segafrendo hat geschrieben:
Grobie hat geschrieben:Vielleicht sollte man dann doch lieber hinter einem Linksschleicher geduldig im angemessenen Abstand ausharren und von Zeit zu Zeit mit der Lichthupe den Überholwunsch bekräftigen (was ja inzwischen erlaubt ist).
Oder mit dezentem Hupen (Wußte ich bis dato auch noch nicht - fühlen sich da nicht wieder irgendwelche Hutfahrer genötigt?) den Überholvorgang ankündigen. 8)
Man darf doch mit der Lichthupe und dem Signalhorn einen Überholvorgang ankündigen. Oder hab ich da was falsches in der Erinnerung? War ja schon letztes Jahrtausend als ich meine Fahrberechtigung erworben habe...
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