Oder 0x erwischt aber 1x Baum und/oder Gegenverkehr erwischt... würde aber niemandem wirklich was nützen, genau dem soll aber damit entgegengesteuert werden.olmedolme hat geschrieben: 2x erwischt -> NIE wieder Führerschein
Würde glaub ich auch ganz gut nützen.
Alkoholverbot für Fahranfänger
- BlueScorpion
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Zuletzt geändert von BlueScorpion am 14. Februar 2007 15:34, insgesamt 1-mal geändert.
Bei solchen Strafen kannst Du auch gleich 0,0 vorschreiben... Wie willst Du als "Privatmann" so genau messen, ob Du nun noch unter den 0,5 bist oder nicht? Zumal das im Detail auch sehr von der Tageskondition abhängt...
Bei solchen Strafen geht dann eh kein normaler Mensch mehr das Risiko ein überhaupt was zu trinken, wenn er evtl. schon nach einem Bier drüber sein könnte...
Bei solchen Strafen geht dann eh kein normaler Mensch mehr das Risiko ein überhaupt was zu trinken, wenn er evtl. schon nach einem Bier drüber sein könnte...
- BlueScorpion
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http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,466390,00.html
"In den ersten beiden Jahren nach dem Führerscheinerwerb dürfen Fahranfänger demnach keinen Tropfen Alkohol trinken, wenn sie anschließend noch fahren wollen. Andernfalls wird ein Bußgeld von 125 Euro fällig, und der Fahrer erhält zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Die Regelung gilt unabhängig vom Alter, von dem Verbot ausgenommen sind alkoholhaltige Medikamente und Süßigkeiten. Nach der zweijährigen Probezeit gilt die allgemeine 0,5-Promille-Grenze."
Punkte in der Probezeit... muss man da nicht bisher auch schon den Führerschein abgeben und die Prüfung nochmal wiederholen oder hab ich das bisher fälschlicherweise immer nur angenommen?
Warum Medikamente und Süßigkeiten ausgenommen sind... das ist doch das gleiche als wenn sie jetzt eine 0,1 oder 0,2 Promille-Grenze beschließen würden oder?
Gruß
BluE
"In den ersten beiden Jahren nach dem Führerscheinerwerb dürfen Fahranfänger demnach keinen Tropfen Alkohol trinken, wenn sie anschließend noch fahren wollen. Andernfalls wird ein Bußgeld von 125 Euro fällig, und der Fahrer erhält zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Die Regelung gilt unabhängig vom Alter, von dem Verbot ausgenommen sind alkoholhaltige Medikamente und Süßigkeiten. Nach der zweijährigen Probezeit gilt die allgemeine 0,5-Promille-Grenze."
Punkte in der Probezeit... muss man da nicht bisher auch schon den Führerschein abgeben und die Prüfung nochmal wiederholen oder hab ich das bisher fälschlicherweise immer nur angenommen?
Warum Medikamente und Süßigkeiten ausgenommen sind... das ist doch das gleiche als wenn sie jetzt eine 0,1 oder 0,2 Promille-Grenze beschließen würden oder?
Gruß
BluE
- SchlachterHorst
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@ Schlachterhorst
Dito.
Man soll zwar nicht immer in der Vergangenheit wühlen und Vergleiche anstellen, aber im Osten gab es das früher schon. Und so schlecht fand ich das nicht. Auch wenn ich zu der Zeit noch keinen Führerschein hatte.
Sanfte Grüsse Quax
Dito.
Man soll zwar nicht immer in der Vergangenheit wühlen und Vergleiche anstellen, aber im Osten gab es das früher schon. Und so schlecht fand ich das nicht. Auch wenn ich zu der Zeit noch keinen Führerschein hatte.
Sanfte Grüsse Quax
SUPERB Combi 1.8 TSI DSG Ambition in schwarz
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- RS-Paul
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Bin auch für 0,0 für alle, fällt mir ja auch sehr leicht, da ich generell überhaupt keinen Allehol trinke bzw. nie getrunken habe. Promillegrenzen zu setzen finde ich nicht sinnvoll, da es ein regelrechtes Herantasten ist - eins geht noch.....
Gruß
Paul
Skoda Citigo, VW Touareg 7P R-Line, 2x Audi A2,
2x Polo 86c Coupe, Renault Clio "Superleggera"
Paul
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