Muchacho hat geschrieben:Soweit ich das verstanden habe, wollte 1976 ein Skoda kaufen, Aber erst später, nun verreckt seines Auto und er will den neuen schon bestellen.
So ist es. Ich glaube du hast recht und werde morgen mal einige abklappern und mir ein bessere Bild verschaffen.
Muchacho hat geschrieben:Soweit ich das verstanden habe, wollte 1976 ein Skoda kaufen, Aber erst später, nun verreckt seines Auto und er will den neuen schon bestellen.
So ist es. Ich glaube du hast recht und werde morgen mal einige abklappern und mir ein bessere Bild verschaffen.
Danke für eure Ratschläge
Man kann es aber auch kompliziert ausdrücken. Muchacho, Du musst ja ein Querdenker sein.
Kann mir nicht vorstellen das ein Händler sich darauf einlässt.
Obwohl doch, wenn es ein Fahrzeug ist mit gängigem Motor, Austattung, Farbe, etc.
Weil dann bestellt er, und wenn du ihn nicht nimmst hat er ihn als Lagerwagen, was bei der gefragten Ausführung nicht zwingend ein Problem ist. Da der Händler ja aber verkaufen will, könnte er auf diesem Wege zustimmen. Dies natürlich nur wenn du dich und deine Aktion gut verkaufen kannst.
So könnte es aber klappen.
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laut einem gerichtsurteil sind der kaufvertrag des autos und der finanzierungsvertrag aneinander gebunden. du kannst innerhalb von zwei wochen von einem der beiden verträge zurücktreten und damit löst sich automatisch auch der andere vertrag auf. aber lieber auf nummer sicher gehen und bei beiden schriftlich per einschreiben nochmals kündigen.
kosten dürften dir nicht entstehen. deswegen bekommt man ein auto manchmal erst nach zwei wochen vom händler. bei mir war mal der fall mit nem gebrauchtwagen und ich musste nach einer woche vom vertrag zurücktreten. absolut kein problem.