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Verfasst: 14. Januar 2004 17:17
von Teddybär 1964
digibär hat geschrieben:Warum braucht man denn 2 NSL, wo doch die eine von den meisten schon nicht korrekt bedient werden kann? Das ist natürlich keineswegs persönlich gemeint, aber ich kann mich nur an zwei bis drei Fälle in den letzten 5-8 Jahren erinnern, wo es wirklich gerechtfertigt gewesen wäre, die NSL einzuschalten (also Sichtbehinderung durch Nebel und Sichtweite unter 50 m). :roll:

Na, Du hast´s ja gut ! Ich "muss" das Teil hier im nordhessischen Bergland manchmal 2-3 Mal in der Woche einschalten. Ich muss aber auch dazusagen, dass ich entweder nachts zwischen 0 und 2 Uhr von der Arbeit komme - oder morgens um 5:30 Uhr zur Arbeit fahre. Da ist derzeit sehr oft absolut "dicke Suppe".

Kleine Korrektur Deines Beitrags: NSL darf bei Sichtbehinderung unter 50m eingeschaltet werden - egal welcher "Natur" Diese ist. Also z.B. auch bei starkem Scheetreiben (was bei uns hier auch regelmässig vorkommt). Nebel ist ja nicht die einzige Ursache einer "natürlichen" Sichtbehinderung.

Aber grundsätzlich gebe ich Dir recht. Die NSL wird sehr oft unnötig eingesetzt. Besonders wenn "Mutti" mal wieder den unbekannten Schalter betätigt hat und trotz heftiger Signale meinerseits mit der "Blendleuchte" kilometerlang vor mir herfährt. Dann wird´s schon sehr schmerzhaft für den Sehnerv.


Gruss
Michael

Verfasst: 14. Januar 2004 17:24
von digibär
Teddybär 1964 hat geschrieben:Kleine Korrektur Deines Beitrags: NSL darf bei Sichtbehinderung unter 50m eingeschaltet werden - egal welcher "Natur" Diese ist. Also z.B. auch bei starkem Scheetreiben (was bei uns hier auch regelmässig vorkommt). Nebel ist ja nicht die einzige Ursache einer "natürlichen" Sichtbehinderung.
OK, gebe mich geschlagen :lol:

Verfasst: 14. Januar 2004 18:12
von Mischa
Hallo,

tut mir leid, dass ich jetzt den Oberlehrer spiele:

§17 der StVO schreibt im Absatz 3 folgendes:

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

(Gefunden bei: http://www.gtma.de/infos/stvo/ )

Bitte korrigiert mich, wenn dies nicht der neueste Stand ist.

Verfasst: 14. Januar 2004 20:43
von gm1979
ich schalte meine NSL auch öfters ein (wenn wirklich sicht unter 50m ist)

da meine standard strecke ca 230km von kärnten in die steiermark führt (über die pack, wer es kennt) weiss viel. welche witterungsverhältnisse dort sind,
beim vorletzten mal war auf der autobahn (es wird da gerade eine 2. tunnelröhre gebaut) eine sicht von ca. unter 10m (schätze mal 5m)

bei solchen wetterverhältnissen bin ich froh wenn ich eine NSL habe die ich einschalten kann

Verfasst: 14. Januar 2004 20:48
von digibär
Mischa hat geschrieben:(...)Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Dann hätte ich mich ja doch noch richtig dran erinnert, was ich dereinst in der Fahrschule gelernt habe :D

Verfasst: 15. Januar 2004 09:00
von Wolf
Außerdem darf man nur noch 50 km/h fahren.

Ich fände es aber gut, wenn die NSL ab Geschwindigkeiten über 60 km/h automatisch ausgehen würden, dann gäbe es nämlich nicht so viele "Blender". Bei Sichtweiten unter 50 m kann (sollte) man sowieso nicht wesentlich schneller fahren.

Gruß

Wolf

Verfasst: 15. Januar 2004 09:21
von SchlachterHorst
... oder das einfach ein kleines Lämpchen blinkt "50 km/h" -> so wie beim ESP dieses Warnzeichen.
Grüße
SchlachterHorst

Verfasst: 15. Januar 2004 09:59
von Richi Rich
Paperlapapp. Nebel oder Regen oder Schnee, sobald die Sicht sehr beeinträchtigt ist, schalte ich die Nebelschlußleuchte ein. Es geht ja um meine eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer.

Gruß,
Richi

Verfasst: 15. Januar 2004 10:53
von digibär
Wolf hat geschrieben:Außerdem darf man nur noch 50 km/h fahren.
Ich fände es aber gut, wenn die NSL ab Geschwindigkeiten über 60 km/h automatisch ausgehen würden, dann gäbe es nämlich nicht so viele "Blender". Bei Sichtweiten unter 50 m kann (sollte) man sowieso nicht wesentlich schneller fahren.
Ich fänd's aber besser, wenn das Auto bei eingeschalteter NSL nicht mehr schneller als 50 km/h führe - auch ein Beitrag zur Verkehrsicherheit... :lol:

Verfasst: 15. Januar 2004 11:16
von Wolf
Genau!!! Dann schleichen die meisten bei 200 m Sichtweite auf der AB mit 50 Sachen durch die Gegegend. :lol: Das wär doch mal was. Die Gesichter will ich sehen, wenn die bei 150 Sachen die NSL anmachen. :lol: :o :D :lol: :o :D

Gruß

Wolf