Seite 2 von 2
Verfasst: 19. Januar 2004 20:02
von insideR
Joker! Das heißt jetzt Gewähr für juristische und sachliche Mängel! Bitte korrekt bleiben! Du darfst auch Sachmangelhaftung sagen, aber nie Garantie im VW-Konzern, außer bei der Mobilität. Außerdem dauerts jetzt 2 Jahre.
Ne, aber im Ernst, Wesley, du als Besitzer des Fahrzeugs hast Anspruch auf eine Dokumentation. Einfach mal ein Faß aufmachen, am besten damit anfangen, wenn die Bude voll ist. Da wird der Kundendienstleiter ganz geflissentlich.
Vielleicht haben sie aber auch hinten im Serviceheft was eingeschrieben.
Ralf
Verfasst: 19. Januar 2004 20:26
von Joker1976
@ insideR
So weit ich weiß zählt sowohl bei Neuwagen, als auch bei Neuteilen eine einjährige GARANTIE! Bei gebrauchten Fahrzeugen gebe ich dir Recht, das ist die Gewährleistung bzw Sachmängelhaftung.
Verfasst: 19. Januar 2004 21:06
von insideR
Nene, Joker, da tust du falsch sein tun. Diese Thematik wurde hier schon hinreichend erörtert und bis dato hatte ich sehr viel Recht. 2 Jahre Gewähr, das ist alles, was der Konzern zugesteht und nach einem halben Jahr ist der Kunde in der Nachweispflicht dafür, dass dieser Mangel schon bei Übergabe bestand. Intern wird die Chose wie Garantie gehandhabt, aber psst.
Die 2 Jahre gelten auch für gebrauchte Güter, können aber per AGB auf ein Jahr verkürzt werden. Wird also bei Gebrauchtwagen meißt gemacht.
Ralf
Verfasst: 19. Januar 2004 21:16
von schax
Jeder Verkäufer (egal ob privat oder gewerblich / neue oder gebrauchte Waren) übernimmt per Gesetz die Sachmängelgewährleistung. Unterschiede gibt es dann erst z.B. bezüglich der Möglichkeit dies gegenüber dem Kunden vertraglich auszuschließen. Also auch immer beim Privatverkauf auf den Gewährleistungsausschluß achten. Drumm auch die fast immer völlig falschen Hinweise bei ebay!
Garantie kann jeder zusätzlich freiwillig und nach eigenen Bedingungen übernhemen. Ist also so eine Art freiwillige Zusicherung unter bestimmten Bedingungen für bestimmte Dinge einstehen zu wollen. Das hat zunächst mit der Gewährleistung nichts zu tun, kann diese aber z.B. erweitern. Garantieansprüche können also auch gegen jemanden bestehen, mit dem man gar keinen Kaufvertrag hat, wie z.B. skoda, soweit die Garantie geben, was ich jetzt nicht so genau weis.
Verfasst: 19. Januar 2004 21:20
von insideR
Fallbeispiel: Ein Fleischermeister verkauft seinen alten Opel Omega aus dem Betriebsvermögen. Soweit erstmal sehr löblich. Der Kunde ist Privatmann. Hat er Anrecht auf Gewähr? Nein, da Fahrzeugverkauf nicht dem üblichen Handelsgebahren eines Fleischers entspricht.
Ralf
Verfasst: 19. Januar 2004 21:28
von schax
insideR hat geschrieben:Fallbeispiel: Ein Fleischermeister verkauft seinen alten Opel Omega aus dem Betriebsvermögen. Soweit erstmal sehr löblich. Der Kunde ist Privatmann. Hat er Anrecht auf Gewähr? Nein, da Fahrzeugverkauf nicht dem üblichen Handelsgebahren eines Fleischers entspricht.
Ralf
Irrtum! Wie gesagt bestehen selbst gegen Privatleute Gewährleistungsrechte, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden!
Verfasst: 2. August 2004 07:14
von Daniel aus'm Volkstreff
Genau. Selbst wenn der Fleischer das Auto als Privatmensch verkauft, kann er nach neuem Recht (seit 2002 gültig) die Gewährleistung nicht ausschließen, da unterstellt wird, dass er den Wagen ins Privatvermögen übertragen, um die Gewährleistung zu umgehen.
Zu Teilen, die im Rahmen von Garantie-/Gewährleistungsarbeiten gewechselt werden. Es besteht nur ein Anpruch bis zum Ablauf der Garantie/Gewährleistung auf das gesamte Fahrzeug.
Verfasst: 2. August 2004 07:16
von insideR
OK, dann machen wir also ne Umfrage hier unter den Leuten, die ihren Karren privat gekauft haben, ob Sie dann ne Garantie ode wenigstens ne Gewährleistung haben.
Ralf