Mein Autoverkäufer hat mit dem BAFA Kontakt aufgenommen. Das Auto kann in so einem Fall abgemeldet werden. Das hat keine Auswirkung auf die Gewährung der Prämie. Das habe ich von anderer Seite, welche auch mit dem BAFA Kontakt aufgenommen hat bestätigen lassen.
Gerade aufgrund solcher Fälle, wie hier (TÜV-Termin liegt nahe dem Verschrottungstermin) gewährt das BAFA die Abmeldung vor der Verschrottung. Die Infos auf der BAFA-Seite decken sich mit dieser Regelung, es entspricht der Verwaltungspraxis.
Hier nochmal die Links dazu:
1. FAQ:
http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsf ... 4739-anker
Ist eine zeitliche Abfolge zwischen Abmeldung und Verschrottung des Altfahrzeugs festgelegt?
Nein, beides muss jedoch innerhalb des im Reservierungsbescheid angegebenen Reservierungszeitraumes erfolgen.
2. Pressemitteilung des BAFA im Mai 2009 zu dieser Thematik:
http://www.bafa.de/bafa/de/pressemittei ... aemie.html
Eine Abmeldung des Fahrzeugs vor der Verschrottung ist nach der Verwaltungspraxis des BAFA unschädlich.
Ich werde das Auto nächste Woche abmelden.
Danke für Euere Unterstützung!
