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Re: Verschrottung und Abwrackprämie
Verfasst: 18. September 2009 08:31
von Harinjo
mazepan hat geschrieben:Fahr zum Tüv und wenn du durchfällst, haste wieder 4-Wochen Zeit. Kost halt was aber du hats Zeit gewonnen.
gewonnen hat man damit gar nichts - weil wenn man durchfällt sind die mängel "sofort" zu beheben - man darf nur noch fahrten unternehmen um diese mängel abzustellen.
(also nur zur werkstatt sowie prüfstelle)
Re: Verschrottung und Abwrackprämie
Verfasst: 18. September 2009 08:35
von insideR
Sollte die Kiste derart hinüber sein, hat er nix besseres verdient.
Re: Verschrottung und Abwrackprämie
Verfasst: 18. September 2009 08:44
von Escape
Termin machen für November, Zettel ins Auto, Taxi oder Mietwagen nehmen.
Re: Verschrottung und Abwrackprämie
Verfasst: 18. September 2009 11:48
von ade82
Was fürn Zettel ins Auto?
"Bin nur kurz einkaufen und bin in 5 Minuten wieder da." oder "Parkscheinautomat war defekt!" oder "Sie erreichen mich unter folgender Telefonnnummer: 0190-66**66."
Re: Verschrottung und Abwrackprämie
Verfasst: 18. September 2009 12:10
von DrLoony112
wenn du die möglichkeiten hast, vlt. den wagen auf privatgelände bis zum 16.10. abstellen und dann mitm anhänger zum schrotter bringen und dann abmelden.
Re: Verschrottung und Abwrackprämie
Verfasst: 19. September 2009 12:48
von Thommes
Mein Autoverkäufer hat mit dem BAFA Kontakt aufgenommen. Das Auto kann in so einem Fall abgemeldet werden. Das hat keine Auswirkung auf die Gewährung der Prämie. Das habe ich von anderer Seite, welche auch mit dem BAFA Kontakt aufgenommen hat bestätigen lassen.
Gerade aufgrund solcher Fälle, wie hier (TÜV-Termin liegt nahe dem Verschrottungstermin) gewährt das BAFA die Abmeldung vor der Verschrottung. Die Infos auf der BAFA-Seite decken sich mit dieser Regelung, es entspricht der Verwaltungspraxis.
Hier nochmal die Links dazu:
1. FAQ:
http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsf ... 4739-anker
Ist eine zeitliche Abfolge zwischen Abmeldung und Verschrottung des Altfahrzeugs festgelegt?
Nein, beides muss jedoch innerhalb des im Reservierungsbescheid angegebenen Reservierungszeitraumes erfolgen.
2. Pressemitteilung des BAFA im Mai 2009 zu dieser Thematik:
http://www.bafa.de/bafa/de/pressemittei ... aemie.html
Eine Abmeldung des Fahrzeugs vor der Verschrottung ist nach der Verwaltungspraxis des BAFA unschädlich.
Ich werde das Auto nächste Woche abmelden.
Danke für Euere Unterstützung!
