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Re: Abnehmbare AHK nach Gebrauch demontieren? Gesetz?
Verfasst: 21. Oktober 2009 19:30
von knuddl
Ich bin auf jedenfall froh, dass ich sie dran hatte, sonst bräuchte ich jetz wohl ne neue Stoßstange...
Ich werde das auf jedenfall checken lassen in der Werkstatt und dann sehen wir schon.
Habt ihr eigentlich für den Fall der Fälle ein Schriftstück mit Vordruck, wo der "schuldige" dann unterschreiben kann, wenn er unterschreibt?
(Hab mir halt schnell was geschrieben, dass Herr XXX am "Datum" um "uhr" in XY-Straße in "Stadt" aufgefahren ist und Schuld zugibt!) Gilt sowas falls es dann zum "Streit kommt"?
Re: Abnehmbare AHK nach Gebrauch demontieren? Gesetz?
Verfasst: 21. Oktober 2009 21:49
von NiMittag
knuddl hat geschrieben:Ich bin auf jedenfall froh, dass ich sie dran hatte, sonst bräuchte ich jetz wohl ne neue Stoßstange...
Ich werde das auf jedenfall checken lassen in der Werkstatt und dann sehen wir schon.
Habt ihr eigentlich für den Fall der Fälle ein Schriftstück mit Vordruck, wo der "schuldige" dann unterschreiben kann, wenn er unterschreibt?
(Hab mir halt schnell was geschrieben, dass Herr XXX am "Datum" um "uhr" in XY-Straße in "Stadt" aufgefahren ist und Schuld zugibt!) Gilt sowas falls es dann zum "Streit kommt"?
Also auch wenn diese Frage OT ist, mal kurz meine Sicht der Dinge: Ein direkt am Unfallort, also unmittelbar nach dem Unfall, unterschriebenes Schriftstück bringt dir nur bedingt etwas. Denn diese Erklärung könnte mit Berufung auf einen Schockzustand unwirksam sein. Hätte demnach nur einen Vorteil: Nämlich den, dass der Verursacher nicht mehr behaupten kann er sei an dem Unfall gar nicht beteiligt gewesen. Im Hinblich auf die Unschuld wird eben nur die Beweisfürhung etwas erschwert, aber auch solche Wendungen hat es schon gegeben.
Sinnvoll wäre bei kleineren Schäden ohne Polizei ein Unfallbericht. Dieser ist nachezu Objektiv und frei von Schuldzuweisungen/-anerkenntnissen. Den kostenlsoen Vordruck gibts hier:
http://www.kfz-auskunft.de/info/unfallbericht.pdf
Gruß
NiMittag
Re: Abnehmbare AHK nach Gebrauch demontieren? Gesetz?
Verfasst: 21. Oktober 2009 23:46
von okris
Ich wird in deinem Fall klar sagen ich bin gerade mit Anhänger gefahren und hatte noch vor wieder mit Anhänger zu fahren. Dann muß Dir nachgewiesen werden das du eine Mitschuld trägst. Sonst müsste jeder der einen Heckfahrradträger hat den sofort abbauen wenn er die Fahrräder runternimmt. Nur als Beispiel.
Re: Abnehmbare AHK nach Gebrauch demontieren? Gesetz?
Verfasst: 22. Oktober 2009 11:49
von kalli*
Bei
Kupplungsprofi.de
steht es so drin.....
Muss der Kugelkopf der abnehmbaren Anhängerkupplung bei Nichtgebrauch abgenommen werden?
Versicherungsrechtlich ist der Fahrzeugführer dazu angehalten, die abnehmbare AHK bei Nichtgebrauch abzunehmen.
Bei Unfällen, bei denen eine nicht abgenommene AHK den entstandenen Schaden erhöht, kann der Fahrzeugführer
unabhängig von der Schuldfrage haftbar gemacht werden.
Gruß
Kalli*
Re: Abnehmbare AHK nach Gebrauch demontieren? Gesetz?
Verfasst: 22. Oktober 2009 11:56
von insideR
Schnickschnack, bei strömenden Regen das Abmontieren zu verlangen ist doch doof. Wenn man dann wie ich auch noch 85 ist, sowieso. Soll der andere halt nicht drauffahren.
Re: Abnehmbare AHK nach Gebrauch demontieren? Gesetz?
Verfasst: 22. Oktober 2009 12:03
von Escape
okris hat geschrieben:Ich wird in deinem Fall klar sagen ich bin gerade mit Anhänger gefahren und hatte noch vor wieder mit Anhänger zu fahren. Dann muß Dir nachgewiesen werden das du eine Mitschuld trägst. Sonst müsste jeder der einen Heckfahrradträger hat den sofort abbauen wenn er die Fahrräder runternimmt. Nur als Beispiel.
1. Vorsicht, die Aufforderung zu unwahren Aussagen ist die Aufforderung zum Betrug.
2. Es gibt Fahrradtransporteinrichtungen für die Anhängerkupplung, die laut ABE montiert bleiben dürfen, andere nicht. Siehe jeweiliges Handbuch.
kalli* hat geschrieben:Bei Unfällen, bei denen eine nicht abgenommene AHK den entstandenen Schaden erhöht, kann der Fahrzeugführer unabhängig von der Schuldfrage haftbar gemacht werden.
Um es klar zu machen: Theoretisch kann der Geschädigte auf einem Teil seiner Kosten sitzenbleiben, sofern nachweisbar ist, dass der Schaden nur deshalb so groß ist, weil er den abnehmbaren Teil der Kupplung grob fahrlässig montiert gelassen hat, obwohl er nicht genutzt wurde. Mit einer Rechtsschutzversicherung oder einem guten Anwalt im Rücken hat der Geschädigte trotzdem sehr gute Chancen, den vollen Schaden ersetzt zu bekommen. Es gibt m.W. keine gültigen Gerichtsentscheide auf diesem Gebiet, und die Versicherung wird den Schaden nicht durch einen Prozess noch vergrößern wollen. Da lässt jede Versicherung der anderen gern den Vortritt.