Ähm... Also das stimmt meines Wissens nicht. Wenn du ein Auto auf einen anderen Namen ummeldest, zum Beispiel beim Verkauf, bleibt das Kennzeichen grundsätzlich gleich wenn das Fahrzeug im gleichen Landkreis bleibt. Ansonsten musst du es abmelden und der neue Besitzer muss den Wagen neu anmelden. Dann hast du aber für das alte Kennzeichen eine Sperre von - lasst mich lügen - ich glaub es sind zwei Monate in den es nicht neu ausgegeben weden darf. Das war beim Bekannten auch so, den durfte ich dann für die Zeit rumkutschieren, weil er zwei Autos hatte und keins war zugelassen, der Alte weil er noch nicht verkauft war und der neue weil das Kennzeichen noch nicht freigegeben war.BlueCity hat geschrieben: Das ist falsch. Immer wenn du den Wagen wechselt (verkauftst) kannst du das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle umkennzeichnen lassen. So bekommt es auch wenn es im gleichen Kreis weiter fährt ein neues Kennzeichen. Das alte Kennzeichen kann man gleich zum Zulassen für das neue Auto verwenden, oder aber (offiziell bis zu einem Monat reservieren) oder auch zwei Monate, bis das neue Fahrzeug da ist...
Das gilt für Deutschland.
Gruß Oli
Nummernschild Problem
- Rick
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Octavia V/RS - Nein, es ist kein TDI!
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Ähm... Also das stimmt meines Wissens nicht. Wenn du ein Auto auf einen anderen Namen ummeldest, zum Beispiel beim Verkauf, bleibt das Kennzeichen grundsätzlich gleich wenn das Fahrzeug im gleichen Landkreis bleibt.
--> Umkennzeichen und das Kennzeichen steht sofort für das neue Fahrzeug zur Verfügung. Glaub mir, ich mach es schon immer so...
Kurz schnell bei google eingegeben:
http://www.landkreis-rastatt.de/servlet ... DLID000041
Gruß Oli
PS: Wenn man den Käufer (wenn das Fahrzeug im Landkreis bleibt) gleich direkt zur Zulassungstelle mitnimmt, muss man nicht mal die Umkennzeichung zahlen... (und auch nicht der Käufer) Geht dann alles in einem Aufwasch...
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Hm, ok, dann nehme ich alles zurück. Da haben mir meine "besten Freunde", die Mitarbeiter der Zulassungsstelle, mal wieder falsche Auskünfte gegeben
ist ja nicht das erste Mal :motz: Sch...laden! Da kommt man mit ´ner Liste von ca. 20 Wunschkennzeichen hin und alle sind ANGEBLICH schon vergeben?! Kann´s ja wohl nicht sein. Und bei Übernahme des alten Kennzeichens wäre es ja auch zwei Monate bis zur Neuvergabe gesperrt.
Aber gut zu wissen, dann werd ich sie beim nächsten mal aufklären.
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Uff, nicht übel, ich wusste das auch nicht.
Aber: wenn ich den alten Wagen nun bei einem AH in Zahlung gebe, ist dann dieses Verfahren möglich? Das AH wird ja den eben angekauftem Wagen im seltensten Fall am gleichen Tag weiterverkaufen. Damit wird doch das Auto nicht umgekennzeichnet, oder?
Oder ist mit "Umkennzeichnen" lediglich die "Befreiung" vom alten Kennzeichen gemeint? Dann würde trotzdem noch die Neuzulassung fehlen, um die Vorgaben des Amtes zu erfüllen.
Also?
Christoph
Aber: wenn ich den alten Wagen nun bei einem AH in Zahlung gebe, ist dann dieses Verfahren möglich? Das AH wird ja den eben angekauftem Wagen im seltensten Fall am gleichen Tag weiterverkaufen. Damit wird doch das Auto nicht umgekennzeichnet, oder?
Oder ist mit "Umkennzeichnen" lediglich die "Befreiung" vom alten Kennzeichen gemeint? Dann würde trotzdem noch die Neuzulassung fehlen, um die Vorgaben des Amtes zu erfüllen.
Also?
Christoph
Hallo Christoph, da bin ich jetzt echt auch überfragt.C-Toph hat geschrieben:Oder ist mit "Umkennzeichnen" lediglich die "Befreiung" vom alten Kennzeichen gemeint? Dann würde trotzdem noch die Neuzulassung fehlen, um die Vorgaben des Amtes zu erfüllen.
Also?
Christoph
Bis jetzt sind meine "alten" Fahrzeuge immer sofort auf den neuen Besitzer angemeldet worden (bzw. nach 1-2 Tagen wenn es in einen anderen Landkreis verkauft wurde)
Wie das jetzt aber bei einem Händlerankauf aussieht...
Habe mich mal schlau gemacht, weil ich die Sache tatsächlich interessant finde...
Also:
Grundlage für den ganzen Kram ist laut http://db.flensburg.de § 23 STVZO.
Man kann mit der gleichen Verfahrensweise ein Auto von heute auf morgen mit einem neuen Kennzeichen versehen (Bsp: mir gefällt mein Kennzeichen nicht mehr, und da zufällig mein Traumkennzeichen gerade frei ist, will ich dies nun haben). Bisher hätte man seine alten Schilder als gestohlen melden müssen und hätte dann natürlich bei der Zulassungstelle neue Nummern bekommen.
Leider scheint bei der ganzen Sache der "Gute Wille" der jeweiligen Behörde eine bedeutende Rolle zu spielen. Da jeder Bearbeitungschritt aber auch mit Gebühren verbunden ist, sollte sich heutzutage keine Kommune mehr dieser Arbeit versperren.
Umkennzeichnen: das "alte" Fahrzeug wird in einen Status versetzt, der das bisherige Kennzeichen freigibt. Bei einer normalen Abmeldung bleibt das Kennzeichen für 6 (?) Monate an das Kfz gebunden, bei einer Umkennzeichnung wird eine Ummeldung in einen anderen Landkreis (also neues Kürzel) simuliert und damit das alte Kennzeichen sofort wieder frei. Auch wenn der Wagen nicht wirklich wieder sofort zugelassen wird, ist diese Verfahrensweise möglich, nur das dann eben das Kfz sofort nach der simulierten Ummeldung gleich wieder abgemeldet werden muss.
Das sind alles Informationen aus dem Netz, nagelt mich nicht darauf fest!
Gruß
Christoph
Also:
Grundlage für den ganzen Kram ist laut http://db.flensburg.de § 23 STVZO.
Man kann mit der gleichen Verfahrensweise ein Auto von heute auf morgen mit einem neuen Kennzeichen versehen (Bsp: mir gefällt mein Kennzeichen nicht mehr, und da zufällig mein Traumkennzeichen gerade frei ist, will ich dies nun haben). Bisher hätte man seine alten Schilder als gestohlen melden müssen und hätte dann natürlich bei der Zulassungstelle neue Nummern bekommen.
Leider scheint bei der ganzen Sache der "Gute Wille" der jeweiligen Behörde eine bedeutende Rolle zu spielen. Da jeder Bearbeitungschritt aber auch mit Gebühren verbunden ist, sollte sich heutzutage keine Kommune mehr dieser Arbeit versperren.
Umkennzeichnen: das "alte" Fahrzeug wird in einen Status versetzt, der das bisherige Kennzeichen freigibt. Bei einer normalen Abmeldung bleibt das Kennzeichen für 6 (?) Monate an das Kfz gebunden, bei einer Umkennzeichnung wird eine Ummeldung in einen anderen Landkreis (also neues Kürzel) simuliert und damit das alte Kennzeichen sofort wieder frei. Auch wenn der Wagen nicht wirklich wieder sofort zugelassen wird, ist diese Verfahrensweise möglich, nur das dann eben das Kfz sofort nach der simulierten Ummeldung gleich wieder abgemeldet werden muss.
Das sind alles Informationen aus dem Netz, nagelt mich nicht darauf fest!
Gruß
Christoph