
Wartezeit mit rotem Nummernschild bis Biref da übrebrücken?
Vectra als Beispiel, wirklich nur als Bsp. für Rote Nummern
Mannomann, die Geschichte mit dem Vectra soll doch nur als Beispiel dienen dafür, daß man das Fahrzeug auch fahren kann, bevor der Brief kommt...capice, nix mit Octavia zu tun, only for example-hätte auch ein Audi, BMW oder Maserati sein können; Meine Fresse, so sehr nicken Beamte doch auch wirklich nicht ein...sh. vorige Beiträge


Übrigens, der im Forum gelesene Einwand, man bekomme Ärger mit den roten Nummernschildern, wurde im Telefonat vom Straßenverkehrsamt verneint. Mal sehen, auf jeden Fall sehe ich nicht ein, dass das Auto evtl. noch 10 Tage beim Händler steht, bin da bissl eigen, is doch meinemeine 

SEAT Leon FR 2.0 TDI nevada-weiß; 150 PS; Handschalter; LED-Scheinwerfer, Navi, Fernlicht- und Spurhalteassistent und vieles mehr...225/40 18" Conti Sport Contact 5 Sommer, Bridgestone LM 32 205/55 16" Winter
Zur Frage nach der Bezahlung: Habe finanziert mit Eintausch meines Mazda 323 2.0. Vor Auslieferung bekommen die doch auch mein Auto nicht , an dem sie auch noch was verdienen wollen; hey, müssen vorher natürlich dafür auch nicht löhnen. Hat das wirklich ne Bewandnis damit?? Böse Falle :motz:
SEAT Leon FR 2.0 TDI nevada-weiß; 150 PS; Handschalter; LED-Scheinwerfer, Navi, Fernlicht- und Spurhalteassistent und vieles mehr...225/40 18" Conti Sport Contact 5 Sommer, Bridgestone LM 32 205/55 16" Winter
von wegen roter nummer und durch die gegend fahren:
Kurzzeit-Kennzeichen
Kurzzeit-Kennzeichen (das »rote Nummerschild«) am Fahrzeug darf nur zur Überführung, zu Prüfungsfahrten von Sachverständigen oder für Probefahrten verwendet werden.
Ausgedehnte Ausflugsfahrten dürfen damit auf keinem Fall unternommen werden. Verursacht der Fahrer bei einer solchen Fahrt einen Unfall, ist der Anspruch auf Versicherungsschutz dahin.
OlG Köln; Az.: 9 U 113/99
Kurzzeit-Kennzeichen
Kurzzeit-Kennzeichen (das »rote Nummerschild«) am Fahrzeug darf nur zur Überführung, zu Prüfungsfahrten von Sachverständigen oder für Probefahrten verwendet werden.
Ausgedehnte Ausflugsfahrten dürfen damit auf keinem Fall unternommen werden. Verursacht der Fahrer bei einer solchen Fahrt einen Unfall, ist der Anspruch auf Versicherungsschutz dahin.
OlG Köln; Az.: 9 U 113/99
Octi II 1.9 TDI Elegance mit DSG, Black-Magic-Perleffekt, TPM, Heckscheibenwischer, Musiksystem Audience, Soundsystem Audience, Xenon
Danke, Melli,
jetzt bin ich klüger und lass die Finger von den roten Schildern. Die Robenträger sind in Leipzig bestimmt nicht milder gesinnt als die vom OLG in Köln...
jetzt bin ich klüger und lass die Finger von den roten Schildern. Die Robenträger sind in Leipzig bestimmt nicht milder gesinnt als die vom OLG in Köln...

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