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Verfasst: 6. Februar 2005 16:38
von AqA
Ich denke mal da spricht jemand von einer selbstgemachten Erfahrung, ob das nun ein A3 o.ä. war spielt wahrscheinlich keine so große Rolle...

AqA

@C|Y|R|U|S: Ihn aber deswegen anzuzeigen bringt doch auch nichts...

Verfasst: 6. Februar 2005 16:43
von Chriss666
Kennzeichen merken, anzeigen. Laut StVO darf jemand, der überholt wird, nicht beschleunigen.

Verfasst: 6. Februar 2005 16:48
von AqA
Und wie willst du das beweisen, wenn du alleine im Auto sitzt ?!?

AqA

Verfasst: 6. Februar 2005 17:07
von Chriss666
Mh, gute Frage. Ich persönlich würde mir den Stress auch nicht machen. War grade nur etwas schlecht gelaunt, und als ich das gelesen habe musst ich einfach mal meinen Senf dazu geben.

Verfasst: 6. Februar 2005 17:10
von AqA
Macht ja nix, ich würde solche Penner auch am liebsten aus dem Verkehr ziehen (via Anzeige versteht sich), aber ich denke die Erfolgsaussichten sind da mehr als gering... :cry:

Kann man nur hoffen, dass solche Leute das mal bei einer Zivilstreife machen :rofl:

AqA

Verfasst: 6. Februar 2005 17:32
von OutsideRS
@ cyrus
Das dieses Verhalten verboten ist, dürfte jedem bekannt sein, genauso wie Ampelsprints und andere "Rennen" :wink:

@ Andi
Ich habe den A3 nur gewählt um eine fast identische Motorleistung darzustellen. Wie gesagt, die Wagen selbst sind absolute Nebensache.

@ Aqa
Falsch gedacht! Ich habe mir diese Situation aufgrund dieses Threads ausgedacht.

Verfasst: 6. Februar 2005 17:39
von AqA
@OutsideRS
Na gut, hätte ja sein können, der ganze Thread hat sich so nach "Habe ich gestern selbst erlebt, und bin so sauer" angehört.

Wie auch immer... 8)

AqA

Verfasst: 6. Februar 2005 19:22
von WhiteJesus
Hi,

angenommen ich laufe mit 100 auf -habe es also nicht eilig- dann breche ich wahrscheinlich bei 110 ab und fahre mein Tempo weiter :wink:

Aber wie sieht's aus, wenn er wieder auf 80 drosselt? :motz:

Und eine Anzeige bringt sehr wohl was. Wenn nicht bei Euch oder eurem Nachfolger, so überlegt sich der Richter doch genau, warum ein und derselbe mehrmals "zu unrecht" angezeigt wird.

Verfasst: 6. Februar 2005 20:42
von matt
Hallo,

dass man nicht anfangen darf zu beschleunigen, wenn man überholt wird, ist ja klar.
Aber wie ist es bei folgender Situation? Ich beschleunige nach einem Ortsausgang. Dem Hintermann ist die Beschleunigung nicht groß genug und setzt zum Überholen an. Muss ich dann meine Beschleunigung abbrechen oder kann ich so wie gehabt weiter beschleunigen? Denn eigentlich muss sich ja in diesem Fall der Überholende bewusst sein, dass es ein beschleunigendes Auto überholen möchte.

MfG, Matthias

Verfasst: 6. Februar 2005 20:47
von Chriss666
Gute Frage, aber in diesem Falle wird sich der Überholende wohl sehr sicher sein, dass er mehr Leistung hat und dich stehen lassen kann. Und wenn er sich verschätzt, dann würde ich sagen würde ich Situationsabhängig handeln. Wenn die Strecke offen ist, und du weit gucken kannst, und ihn "stehen" lassen kannst würde ich weiter beschleunigen, dann muss er sich halt hinter dir wieder einordnen. Wobei du eigentlich deine Beschleunigung drosseln oder gar einstellen müsstest.