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Re: StVO und Hup/chirp beim Zusperren

Verfasst: 9. März 2005 20:12
von Theresias
Vau hat geschrieben:...sofern die Dauer der optischen Anzeige durch die Fahrtrichtungsanzeiger 3 Sekunden nicht übersteigt."
Deshalb sind die Citrön Blinker auch ziemlich genau 3 Sekunden lang aktiv.

Verfasst: 9. März 2005 23:52
von octavius
ist doch ok. Bei mir ist es optisch und noch zusätzlich akustisch :lol: .

Verfasst: 10. März 2005 08:17
von guenni2005
Hallo,
wenn das hupen verboten sein soll warum hupt es dann zweimal beim schließen bei meinem passat? Das ist ein 3BG und 2 jahre alt. Und zwar hupt die Alarmanlage 2x. Das ist original. Nachträglich habe ich das schließen der Türen nach dem Anfahren programieren lassen.

Re: StVO und Hup/chirp beim Zusperren

Verfasst: 15. März 2005 23:07
von Namgor
Vau hat geschrieben:
Namgor hat geschrieben:Also wo in der STVO steht das ein wenige Millisekunden dauernder Hup beim Zusperren unzulässig ist? Bitte nicht mit ich hab gehört oder hab gelesen, sondern mal zur Abwechslung eine belastbare Quelle. Ich lasse mich auch gerne belehren, falls dem wirklich so ist.
Dir kann geholfen werden. Die StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) regelt in § 38b unter Verweis auf ihren Anhang, dass Fahrzeug-Alarmsysteme bestimmten Vorschriften entsprechen müssen. Der Anhang zitiert dann die berüchtigte Alarmanlagen-Richtlinie 74/61/EWG. Und da steht wiederum unter Punkt 9.9.2 folgendes:

"Ist eine kurzfristige Anzeige von „dynamischen“ Prozessen wie dem Umschalten von „scharfgeschaltet“ auf „entschärft“ und umgekehrt vorgesehen, muß diese gemäß 9.9.1 optisch sein. Eine solche optische Anzeige kann auch durch das gleichzeitige Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger und/oder Innenraumbeleuchtung erfolgen, sofern die Dauer der optischen Anzeige durch die Fahrtrichtungsanzeiger 3 Sekunden nicht übersteigt."
OK da steht das das optisch zu erfolgen hat - ich will das Blinken ja nicht ausschalten! Wo steht das der zusätzliche Hup verboten ist?

Verfasst: 16. März 2005 08:19
von TorstenW
Hi,

@namgor
wer lesen kann, ist eindeutig im Vorteil.... :rofl:

...vorgesehen, muß diese....

MUSS, nicht "kann", "kann auch" oder "sollte"!!!

Grüße
Torsten

Verfasst: 16. März 2005 08:25
von Tamiya
TorstenW hat geschrieben:Hi,

@namgor
wer lesen kann, ist eindeutig im Vorteil.... :rofl:

...vorgesehen, muß diese....

MUSS, nicht "kann", "kann auch" oder "sollte"!!!

Grüße
Torsten
... die Vorschrift verbietet damit aber nicht, daß er zusätzlich akustisch sein darf :wink:. Sonst würde dort stehen: "...vorgesehen, muß diese gemäß 9.9.1 ausschließlich optisch sein ..."

Insofern hat Namgor recht :)

Grüße
Tamiya

Verfasst: 16. März 2005 08:39
von Namgor
TorstenW hat geschrieben:Hi,

@namgor
wer lesen kann, ist eindeutig im Vorteil.... :rofl:

...vorgesehen, muß diese....

MUSS, nicht "kann", "kann auch" oder "sollte"!!!
Ich müsste jetzt eigentlich schreiben, dass wer richtig lesen kann noch mehr im Vorteil ist..... :rofl: :rofl:

Tu ich aber nicht

Aber zur Erläuterung:

Wenn wir eine Vorschrift haben. z.B. Eltern müssen Ihre Kinder ab x Jahren vormittags zur Schulen schicken.
dann heißt das nicht, dass Sie zum Beispiel zusätzlich in keine Nachmittagsschule mehr gehen dürfen.

Das Zweite ist nicht verboten durch das Gebot für den ersten Punkt.
8)

Verfasst: 16. März 2005 19:54
von TorstenW
Hi,

naja... nicht alles was hinkt, ist auch ein Vergleich..... :rofl:

Du musst Dein Kind zur Schule schicken, kannst es zusätzlich nachmittags noch zu einer anderen Schule schicken, aber Du darfst es nicht vormittags zu einer anderen Schule schicken!
Gesetzestexte sind zuweilen sehr schwierig, gebe ich ehrlich zu. Wenn dort eben steht, die Anzeige muß optisch sein, bedeutet das für mich, sie darf nicht akustisch sein. Anders wäre es, wenn sie optisch sein kann. Das Wort muss hat für mich eine ausschließende Wirkung.
Dein Umkehrschluß, nicht alles was ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt, ist sicher auch nicht ganz von der Hand zu weisen.....

Über welches Thema wurde hier eigentlich gerade diskutiert????

Grüße
Torsten
PS: Die Chrysler machen es aber auch (die in Deutschland verkauften!!!), wenn ich mich nicht irre......

Verfasst: 17. März 2005 09:35
von paramaster
Die Amis machen das aber nur, weil jeder zum Händler fährt um das einzuprogrammieren :wink:
Hab einen Kumpel... Der hat sich einen Neon Bj.96 gekauft... Deutsche Ausführung... Hat sich einen Kontaktgeber für die Motorhaube gekauft (5,99) eingebaut und vom Händler die Original US Diebstahlanlage freischalten lassen.. Die ist nämlich zwar IMMER serienmäßig verbaut, aber nicht aktiviert...hatte aber auch seine Gründe, in Europa dürfen DWA's max. 30-40 sec. jammern... Die AMI's hören erst nach Absaufen der Batterie auf :o


BTW hat schon jemand beim O2 das Hupen freigeschaltet? Wie hört sich das an? Eher störend oder ganz gut?

Verfasst: 17. März 2005 09:56
von Namgor
@Thorsten

Wir reden darüber, ob es nun erlaubt ist oder nicht.

Da wann immer man versucht darüber zu diskutieten, wie man den Hup freischaltet, die Diskussion genau auf die Frage der Legalität abdriftet.

Ich möchte nämlich eigentlich genau darüber reden - und alle die dann doch lieber über Legalität reden wollen auf diesen Thread verweisen. :wink:

So hoffe ich einen einen Thread zu erstellen, wo es mal ausnahmsweise nur ums eigentliche Thema geht. :wink: :P

Zum eigentlichen Thema:

Na dann sind wir jetzt schon einen gewaltigen Schritt weiter

Es gibt einen Passus in der StVO - bloß bei der Intepretation sind wir uns nicht einig.

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Die StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) regelt in § 38b unter Verweis auf ihren Anhang, dass Fahrzeug-Alarmsysteme bestimmten Vorschriften entsprechen müssen. Der Anhang zitiert dann die berüchtigte Alarmanlagen-Richtlinie 74/61/EWG. Und da steht wiederum unter Punkt 9.9.2 folgendes:

"Ist eine kurzfristige Anzeige von „dynamischen“ Prozessen wie dem Umschalten von „scharfgeschaltet“ auf „entschärft“ und umgekehrt vorgesehen, muß diese gemäß 9.9.1 optisch sein. Eine solche optische Anzeige kann auch durch das gleichzeitige Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger und/oder Innenraumbeleuchtung erfolgen, sofern die Dauer der optischen Anzeige durch die Fahrtrichtungsanzeiger 3 Sekunden nicht übersteigt."
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Es gibt einen Passus im BGB ??

sinngemäß: man darf nicht mehr Lärm machen als unbedingt nötig.


Auch das ist sehr interpretationsfähig.....

Gut ich möchte eigentlich weiter sammeln - vielleicht wirds mal ausdiskutiert.
:wink: glaub eigentlich nicht dran :wink:

ein Versuch ist es jedoch wert - oder?!