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Verfasst: 4. April 2005 20:48
von digidoctor
aus meiner sicht kein kulanzfall, sondern haftung für mangelhafte wartung.

Verfasst: 5. April 2005 05:21
von Bertus
Da heißt es, in Zukunft ein Fzg. zu kaufen, was eine Steuerkette als Nockenwellenantrieb hat. Und da gibt es bestimmt eine gute Auswahl. Opel macht den Zahnriemenwechsel auch vom Alter des Fzgs. abhängig.
Da wird der Tiemen entweder nach 120tds km oder nach 8 Jahren gewechselt. Solche Hinweise gibt es bei Skoda nicht. Da wird nur alle 15tds km die Spannung des Riemens geprüft, aber wer sagt einem, ob dies auch gemacht wurde. Und wenn dann die Kiste verreckt, ist man der Dumme und kann dann über seine Rechtschutzvers. mit Hilfe eines Anwalts sehen, wie man an seine Mücken kommt. Vorher braucht man aber noch ein anderes Auto, weil, man soll ja Mobil sein (Forderung vom Wirtschaftsminister). Also denne, allzeit gute Fahrt.

Bertus

Verfasst: 5. April 2005 05:23
von Bertus
Bertus hat geschrieben:Da heißt es, in Zukunft ein Fzg. zu kaufen, was eine Steuerkette als Nockenwellenantrieb hat. Und da gibt es bestimmt eine gute Auswahl. Opel macht den Zahnriemenwechsel auch vom Alter des Fzgs. abhängig.
Da wird der Riemen entweder nach 120tds km oder nach 8 Jahren gewechselt. Solche Hinweise gibt es bei Skoda nicht. Da wird nur alle 15tds km die Spannung des Riemens geprüft, aber wer sagt einem, ob dies auch gemacht wurde. Und wenn dann die Kiste verreckt, ist man der Dumme und kann dann über seine Rechtschutzvers. mit Hilfe eines Anwalts sehen, wie man an seine Mücken kommt. Vorher braucht man aber noch ein anderes Auto, weil, man soll ja Mobil sein (Forderung vom Wirtschaftsminister). Also denne, allzeit gute Fahrt.

Bertus

Verfasst: 5. April 2005 05:24
von Bertus
Bertus hat geschrieben:Da heißt es, in Zukunft ein Fzg. zu kaufen, was eine Steuerkette als Nockenwellenantrieb hat. Und da gibt es bestimmt eine gute Auswahl. Opel macht den Zahnriemenwechsel auch vom Alter des Fzgs. abhängig.
Da wird der Riemen entweder nach 120tds km oder nach 8 Jahren gewechselt. Solche Hinweise gibt es bei Skoda nicht. Da wird nur alle 15tds km die Spannung des Riemens geprüft, aber wer sagt einem, ob dies auch gemacht wurde. Und wenn dann die Kiste verreckt, ist man der Dumme und kann dann über seine Rechtschutzvers. mit Hilfe eines Anwalts sehen, wie man an seine Mücken kommt. Vorher braucht man aber noch ein anderes Auto, weil, man soll ja Mobil sein (Forderung vom Wirtschaftsminister). Also denne, allzeit gute Fahrt.

Bertus
8)

Verfasst: 5. April 2005 07:20
von insideR
digidoctor hat geschrieben:aus meiner sicht kein kulanzfall, sondern haftung für mangelhafte wartung.
Dann hätte die Werkstatt bezahlt. Es war aber SAD.

Ralf