Verfasst: 4. April 2005 20:48
aus meiner sicht kein kulanzfall, sondern haftung für mangelhafte wartung.
Bertus hat geschrieben:Da heißt es, in Zukunft ein Fzg. zu kaufen, was eine Steuerkette als Nockenwellenantrieb hat. Und da gibt es bestimmt eine gute Auswahl. Opel macht den Zahnriemenwechsel auch vom Alter des Fzgs. abhängig.
Da wird der Riemen entweder nach 120tds km oder nach 8 Jahren gewechselt. Solche Hinweise gibt es bei Skoda nicht. Da wird nur alle 15tds km die Spannung des Riemens geprüft, aber wer sagt einem, ob dies auch gemacht wurde. Und wenn dann die Kiste verreckt, ist man der Dumme und kann dann über seine Rechtschutzvers. mit Hilfe eines Anwalts sehen, wie man an seine Mücken kommt. Vorher braucht man aber noch ein anderes Auto, weil, man soll ja Mobil sein (Forderung vom Wirtschaftsminister). Also denne, allzeit gute Fahrt.
Bertus
8)Bertus hat geschrieben:Da heißt es, in Zukunft ein Fzg. zu kaufen, was eine Steuerkette als Nockenwellenantrieb hat. Und da gibt es bestimmt eine gute Auswahl. Opel macht den Zahnriemenwechsel auch vom Alter des Fzgs. abhängig.
Da wird der Riemen entweder nach 120tds km oder nach 8 Jahren gewechselt. Solche Hinweise gibt es bei Skoda nicht. Da wird nur alle 15tds km die Spannung des Riemens geprüft, aber wer sagt einem, ob dies auch gemacht wurde. Und wenn dann die Kiste verreckt, ist man der Dumme und kann dann über seine Rechtschutzvers. mit Hilfe eines Anwalts sehen, wie man an seine Mücken kommt. Vorher braucht man aber noch ein anderes Auto, weil, man soll ja Mobil sein (Forderung vom Wirtschaftsminister). Also denne, allzeit gute Fahrt.
Bertus
Dann hätte die Werkstatt bezahlt. Es war aber SAD.digidoctor hat geschrieben:aus meiner sicht kein kulanzfall, sondern haftung für mangelhafte wartung.