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Verfasst: 26. März 2004 19:03
von octipus
Hallo Haas.

Ein Holländer mit seinem in Holland zugelassenen Auto unterliegt nicht unserer StVZO. Wegen seiner Scheiben wird er deshalb nicht angehalten werden.

Anders, wenn er zu schnell über die deutschen Straßen fegt. :lol:

Gruß Octipus

Verfasst: 27. März 2004 11:00
von super_leu
Also hier mal mein Kommentar dazu.
Folie vorne definitiv verboten.
Fluten ist rundum erlaubt.
Jedoch vordere Seitenscheiben nur bis 30% und Windschutzscheibe bis 25%. :(
Da aber bei Colorverglasung schon 23% sind bringt dies also nichts.

Ich bin daher etwas über erlaubt hinaus.
Fällt aber keinem auf. :)

Habe vorne 35% Seite 40% und hinten 65%.


mfg super_leu

Verfasst: 28. März 2004 21:03
von Hajo
Na, wie schon gesagt, ich werde nächste Woche mal beim Händler vorbei und mal fragen. Bin gespannt, wie der sich aus der Affäre zieht. Wird sicher lustig. Hmm, gerade kommt mir die Idee, ich könnt ja auch 'ne Probefahrt machen und mit dem Ding bei der Polizei vorbei .... oder wär das zu gemein ??

Scheibentönung der vorderen Seitenscheiben!

Verfasst: 14. Mai 2005 16:06
von macgyvermichl
Hallo Leute!
ich versuch schon längere Zeit dem Gerücht bzw. der Tatsache auf die Schliche zu kommen ,ob ich die vorderen Seitenscheiben tönen darf!
Bevor das Geschrei von einigen losgeht:" frag beim TÜV, frag grün weiß mainz, frag beim Scheibenfuzzi" !..... hab ich ales gemacht und hab noch keine richtige Auskunft bekommen!
Der eine sagt eine Gesamttönung von 15 % wäre erlaubt, der andere bis zu 25% (Gesamtönung ist die Grundtönung von ca 7% + Folie)....
und manche sagen Finger weg !
Mir gefällt das ziemlich gut und würd mir das auch gerne machen lassen!
Hat einer von euch Ahnung?
Oder Tips?
Oder einfach wieder respectlose Antworten!
Bin für alles Offen!

Gruß Michl

Verfasst: 14. Mai 2005 17:35
von Octi aus Halle
hi, macgyvermichl

schau mal hier: http://www.kaefershop-niederrhein.de/glastone.html
da soll es durch Einzelabnahme Möglich sein

Gruß

Octi aus Halle

Verfasst: 14. Mai 2005 17:40
von mucsk
Hallo,
nach § 22 a StVZO sind Scheiben aus Sicherheitsglas bauartgenehmigt. An bauartgenehmigungspflichtigen Fahrzeugteilen darf man nichts verändern.
Wenn man es dennoch rechtlich einwandfrei durchziehen möchte, müsste ein Gutachten des Materialprüfungsamtes in Dortmund die Lichtdurchlässigleit messen.
Die Prüforganisationen TÜV, DEKRA, KÜS und GTÜ haben nicht die technischen Möglichkeiten, eine solche Prüfung durchzuführen.

Letztendlich wäre eine komplett neue Bauartgenehmigung nach der Fahrzeugteileverordung fällig. Viel Spaß!

Verfasst: 15. Mai 2005 11:36
von DUX
Mein Bruder hat jetzt an seinem Corsa vorne getönte scheiben durch Folie. Es ist alles eingetragen und er wurde schon ein paar mal kontrolliert von den Grünen Jungs und alles OK. Ich werde es auch machen lassen sobald Geld da ist.

Verfasst: 15. Mai 2005 12:31
von C|Y|R|U|S
Also eine Eintragung der Scheibentönung vorne ist durchaus möglich.
Eine Austragung allerdings ebenfalls. Und die kostet mehr als die Eintragung.
Beim Scheibenfluten ist das etwas anderes, die kann rundherum gemacht werden mit TÜV, sogar die Frontscheibe. Vorraussetzung: keine Werksmäßige Tönung, und da liegt der Hase im Pfeffer, da keiner von uns ungetönte Scheiben hat!!

http://www.ohnefolie.de/prod_toenen.html

Verfasst: 13. Juni 2005 10:39
von spätbremser
ich hatte eine solche Scheibentönung auch schon. war damals an einem Ford Probe II. Das ganze ging drei Jahre lang gut, dann hat der TÜV Prüfer nicht mehr mitgespielt. Trotz Gutachten wurden die Scheiben nicht mehr abgenommen.
So viel ich weiss müssen die Scheiben eine Lichtdurchlässigkeit wie Sonnendächer haben.

Verfasst: 13. Juni 2005 15:05
von ZETUS
Hallo,
also mir gefällt das auch sehr gut, bloß die Sache mit dem Eintragen...
also soweit ich informiert bin gibt es ne Firma die die Scheiben bedampft welches dann erlaubt ist bis zu einer Tönung von 35% allerdings ist man da mit 300€ locker dran.

Gruß