Sorry wenn ich Dir widerspreche.......MarvXP hat geschrieben: Was bei uns in Ö aber sehrwohl verboten ist, ist das rumfahren mit Standlicht und Neblern - was gaaaaaanz viele machen......
Erlaubt sind nur Nebler ALLEINE

Aus der 27. KFG-Novelle (BGBl. Teil I Nr. 57/2006)
".....wie Tagfahrlicht geschaltetes Abblendlicht oder Nebellicht für die Verwendung bei Tag:
Die Schaltung muss wie beim speziellen Tagfahrlicht (siehe oben) ausgeführt sein. Bei dieser Schaltung gelten die Bestimmungen des § 14 Abs. 3 und 4 KFG, nämlich dass die Begrenzungsleuchten und die Schlussleuchten sowie die Kennzeichenleuchten mit dem Abblendlicht mitleuchten müssen, nicht."
Es ist also umgekehrt. Die Begrenzungs- und Schlussleuchten MÜSSEN am Tage NICHT mitleuchten. Dass sie es nicht DÜRFEN, steht da nicht! 8)
Viel witziger finde ich diesen Passus:
"Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten."

Dann besorgt Euch man jeder einen Hammer zum "Ausschalten".
Ach nee, der zählt ja auch zum Werkzeug! Außerdem ist mit wieder "Einschalten" dann relativ schlecht. *wegschmeiß*
Grüße
Torsten