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Verfasst: 15. März 2006 18:05
von TorstenW
Moin,
chefkoch hat geschrieben:Wobei ich der Meinung bin, dass Nebelscheinwerfer wie Ablendlicht jederzeit benutzt werden dürfen, nur ebend nicht gleichzeitig.
Voll daneben!
Ich verordne Dir eine Stunde Nachschulung in einer Fahrschule Deiner Wahl! :roll:

StVO §17 Beleuchtung:

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. ///////////

Grüße
Torsten
PS: Ja, die Xenon' 's :wink: sind immer an, wenn Du das TFL aktivieren lässt.

Verfasst: 24. März 2006 21:15
von TorstenW
Moin,

Eben im O1-Teil eine sehr interessante Aussage gefunden:

Zitat:
Das TFL beim neuen A4 und A6 ist keine gedimmte Fernlichtbirne sondern nur eine 20 W-Glühbirne. Das Fernlicht kommt bei den Fahrzeugen aus dem Bi-Xenon-Scheinwerfer. Normalerweise steht der auf Abblendlicht, beim Umschalten auf Fernlicht klappt eine Blende weg und es kommt die volle Lichtleistung raus. Zitat Ende

Also sind es doch nicht die Fernscheinwerfer die genutzt werden, sondern nur der Einbauplatz der (früheren) Fernscheinwerfer wird jetzt für das TFL genutzt. Damit ist es (da separate Leuchte) auch in D wieder zugelassen!

Grüße
Torsten
PS: Hätte mich auch arg gewundert.......... :o

Verfasst: 25. März 2006 08:54
von iron2504
Sagte ich ja bereits weiter oben... Meines Wissens sind es aber 21W.

Iron