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Verfasst: 23. Mai 2006 14:21
von macgyvermichl
Also, ich verstehe nicht was das problem ist! Du gehst zur versicherung, mit deiner mutter, sie ist versicherungsnehmer und mitnutzer des Fahrzeugs und du bist Halter und besitzer,wenn du unter 25 bist und/oder keine erfahrung im Straßenverkehr besitzt (nicht lange genug den Führerschein) wird es sowieso teurer. Weil der Versicherer IMMER nachfrägt ob ein nutzer des Fahrzeugs unter 25 ist.
eine frage von mir ist....: kann es sein das deine mutter kein Fahrzeug aus finanziellen gründen besitzen darf und deshal der ganze hickhack entsteht? Ich sehe kein problem in der ganzen sache!
Verfasst: 23. Mai 2006 14:36
von Mackson
Robert8579 hat geschrieben:In Fahrzeugbrief steht der Besitzer des Fahrzeugs, ...
Denkste!

Halte ich Deinen Fahrzeugbrief (oder neu: Zulassungsbescheinigung Teil I) in meinen Händen, so gehört die Karre in dem Moment mir. Oder was meinst Du warum Banken, den Fahrzeugbrief bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen behalten?
Besitzer und
Halter sind zwei
gurndverschiedene Dinge. Der
Besitzer ist
zu nix verpflichtet, der
Halter steht im Kfz-Brief und hat die
Versicherungs- und Steuerpflicht. Und das ist wirklich mal ein durchschaubares Gesetz in D.
So ziemlich alle Versicherung versichern Fahrzeuge, auch wenn man nicht der Halter ist. Bei Familienangehörigen stellt das kein Problem dar. Dabei ist es unerheblich wem das Fahrzeug tatsächlich gehört - nämlich dem, der es tatsächlich bezahlt hat und somit den Fahrzeugbrief auf dem Tisch liegen hat! Das ist in den meisten Fällen bei Neuwagen eine Bank...

Es ist auch meistens unerheblich, wer der Halter ist. Also Mutti ist Halter und Sohn will versichern oder umgedreht, kein Problem!
Gruß M.
Verfasst: 23. Mai 2006 15:18
von BlueScorpion
also nochmal zum mitmeißeln..
wer das auto kauft ist in sofern egal, weil, wenn ich es kaufe, dann in die papiere aber als halter meine mutter eintragen lasse und sie auch VN bei der versicherung wird, ich ihr spzusagen mein vertrauen ausspreche, dass sie "damit nicht macht was sie will".
weil wenn ich auf den besitzstand bestehe, also ich stehe im kfz-brief und bin somit der halter (richtig?), dann geht das zwar auch, dass meine mutter dann VN werden kann, aber dann wird es eben (meist) teurer (als wenn sie beides wird), weil die versicherungen an dem punkt offenbar ein risiko sehen.
macgyvermichl hat geschrieben:
eine frage von mir ist....: kann es sein das deine mutter kein Fahrzeug aus finanziellen gründen besitzen darf und deshal der ganze hickhack entsteht? Ich sehe kein problem in der ganzen sache!
nein das ist nicht der fall.
@Mackson
achso, also selbst wenn meine mutter im kfz-brief steht, als halter... ich aber im tatsächlichen besitz des briefes bin (oder z.B. Du), gehört es eben mir (bzw. dir) ?
Verfasst: 23. Mai 2006 15:19
von Arno
Hallo nochmal!
Also die genaue Konstellation, wer nun eingetragener Besitzer, Halter, Versicherungsnehmer oder sonstige ist, kann ich für D nicht beantworten, ich kann nur sagen, wie es in Ö ist!
Besitzer ist bei uns der im Kaufvertrag eingetragene Käufer und Zahler, wird über Leasing finanziert, so ist es bis zum Auslaufen des Leasings die Leasing-Gesellschaft.
Im Typenschein (heißt das bei euch Fahrzeugbrief??) wird bei uns derjenige eingetragen, der Versicherungsnehmer ist (in dem Fall bei Blue wohl seine Mutter?), dito im Zulassungsschein (wie heißt das bei euch? *g*)
Somit ist zwar Besitzer derjenige, der zahlt und Kaufvertrag hat, sollte allerdings ein Pole, Rumäne oder was auch immer im Besitz von Typenschein UND Fahrzeug sein, so kann er ihn als "Besitzer" auch verkaufen...........theorethisch ....... grundsätzlich!
So isses zumindest bei uns
Ciao, Arno
Verfasst: 23. Mai 2006 15:29
von insideR
BlueScorpion hat geschrieben:achso, also selbst wenn meine mutter im kfz-brief steht, als halter... ich aber im tatsächlichen besitz des briefes bin (oder z.B. Du), gehört es eben mir (bzw. dir) ?
Nu gloar.
Verfasst: 23. Mai 2006 15:33
von bones*79
Mackson hat geschrieben:Denkste!

Halte ich Deinen Fahrzeugbrief (oder neu: Zulassungsbescheinigung Teil I) in meinen Händen, so gehört die Karre in dem Moment mir. O
Nein, das Auto gehört demjenigen der im Kaufvertrag als Käufer auftritt. Diese Person muß nicht mit dem Halter im Fahrzeugbrief übereinstimmen.
Klick
Verfasst: 23. Mai 2006 15:35
von insideR
Fucking Zulassungsstelle will immer den Kaufvertrag sehen, wenn man den Karren ummeldet?
Verfasst: 23. Mai 2006 15:40
von bones*79
Nö, der Zulassungstelle reicht der Brief und Schein.
Wenn es rechtlich Hart auf Hart kommt zwischen demjenigen, dem das Auto gehört (Kaufvertrag) und dem Halter lt. Schein gewinnt derjenige, der im Kaufvertrag steht.
Verfasst: 23. Mai 2006 15:49
von insideR
Nunja, zum Glück werden derlei Geschäfte üblicherweise nicht per Handschlag gemacht. Und wenn doch? Und hinterher tritt Gedächtnisschwund auf?
Verfasst: 23. Mai 2006 15:52
von bones*79
Dafür haben wir hochbezahlte Richter die über solche Fälle entscheiden.