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Verfasst: 5. Juni 2007 18:46
von Cordi
Das Marketingprinzip ist mir auch neu;)

Gehen wir mal von aus, das das E-Prüfzeichen drauf ist. So ist es zwar immernoch nicht zulässig, aber TÜV und Polizei gucken ja danach ob eine drauf ist. HAt man dann noch rote Reflektoren angebaut und alles in der richtigen Farbe leuchtet, so wird es in der Praxis keinerlei Probleme geben. Hier nochmals gesagt: Es wäre dennoch nicht zulässig!