Die Mär, das man nach einem Unfall wegen eines LMM o. ä. Probleme bekommt, weil die ABE erloschen ist, hält sich hatnäckig.
So wird aber auch gar nimmer niemand nach einem Unfall in Regress gezogen werden können wegen eines Sportschalldämpfers.
Das entscheidende Wort heißt KAUSALITÄT. Steht der Unfall nicht mit dem Bauteil (wenn denn überhaupt danach gesucht und was gefunden wird) in Zusammenhang, dann kann man dem Fahrer auch haftungstechnich bzgl. des Unfalls nichts.
Das er wegen Fahren ohne ABE noch eins auf die Mütze bekommt, ist eine andere Sache, das eine ist Zivilrecht, das andere Strafrecht bzgl. Nichteinhaltung STVO-Vorschriften , in der die Teilnahme am Strassenverkehr nur mit zugelassenen Fahrzeugen erlaubt ist, die eine ordentliche BE haben.
Für die ganz bösen Jungs, die es wirklich übertreiben und wo ein Zusammenhang auch nachgewiesen wird, sieht es auch nicht so dramatisch aus. (wie es sich vielleicht gehören würde... 8) )
Um den Opferschutz in den Vordergrund zu stellen, zahlt die Versicherung trotzdem voll, GRUNSÄTZLICH.
Sie holt sich dann nur ein bisserl Geld zurück vom bösen VN, nämlich eine klitzekleine Eigenbeteiligung in Höhe von...früher waren es mal 5000 DM, jetzt 2500 Euro...oder doch 5000?
Das wars dann schon, mehr passiert dem bösen Versicherungsnehmer nicht.
Im Verhältnis zu möglichen Millionenschäden, die für einen Privatier den lebenslagen Ruin bedeuten würden, ist diese kleine Pönale doch Peanuts ,oder nicht?