
Verschleiß bei Xenon mit TFL Nutzung?
- Koepi
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Re: Verschleiß bei Xenon mit TFL Nutzung?
Na ich riskiere es mal und poste bei Bedarf dann den Defekt. Fahre jeder Tag aus und in die Tiefgarage. So geht mindestens zweimal am Tag der Lichtsensor (bzw. die Xenonscheinwerfer an). Und soooo teuer sind 2 neue Brenner bei eBay nun auch nicht. Andere tanken V-Power und ich teste mal meine Xenons 

Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann!
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- Basti1982
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Re: Verschleiß bei Xenon mit TFL Nutzung?
Mööööööp, falsch. Sichtbehinderung bei Nebel, Regen oder Schneefall. Gerichtlich wurde eine Grenze von 150m Sichtweite genutzt. Kannst du nicht weiter kucken, darfst du sie einschalten. Alles andere darüber hinaus kann schnell eine Blendung des Gegenverkehrs bedeuten (bei nasser Straße).m4st3rchi3f hat geschrieben:[Bei NSW heißt es man darf sie bei Sichtbehinderungen anschalten. Und das wiederrum ist eine Auslegungssache. Für manche kann schon eine Sonnenbrille eine Sichtbehinderungs sein. 8)
- TorstenW
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Re: Verschleiß bei Xenon mit TFL Nutzung?
Moin,
Was blendet am Tage mehr, die (verbotener Weise
) eingeschalteten Nebler oder die Sonne? 
Grüße
Torsten
Was blendet am Tage mehr, die (verbotener Weise


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Geht nicht gibts nicht und "kann nicht" ist faul! 
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- Basti1982
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Re: Verschleiß bei Xenon mit TFL Nutzung?
EDIT: (bei nasser Straße und Dunkelheit) ... diese Typen waren gemeint 

Re: Verschleiß bei Xenon mit TFL Nutzung?
Wenn es für die Optik wichtig ist, sollte man gleich beide Brenner austauschen, das sie sich über de Nutzungsdauer farblich verändern... Rechtlich notwendig ist aber weder das eine noch das andere. Nur zugelassen müssen sie sein.StefanX hat geschrieben:Sollte mal ein Brenner (die Xenon-"Birne") kaputtgehen, sollte der Ersatzbrenner vom selben Hersteller sein.
Ansonsten empfehle ich dem Threadersteller, über die TFL-NA-NSW-Variante nachzudenken, und in den Ländern, in denen es vorgeschrieben ist, mit Licht zu fahren, das Abblendlicht eingeschaltet zu lassen. Es geht nämlich einfach aus, wenn man die Zündung ausschaltet, und wieder an. wenn man die Zündung wieder einschaltet. Einfacher geht es nicht.
btw: Man muss Ersatzlampen dabei haben - aber keine Ersatzbrenner für die Xenons! Ist es im Ausland wirklich anders, und wenn ja, wo?
- Zuger73
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Re: Verschleiß bei Xenon mit TFL Nutzung?
Die Brenner sollte man auf jeden Fall paarweise tauschen.
Ich fahre seit '99 mit TFL (Xenon) und hatte bisher noch nie einen Ausfall. Und das bis zu 40'000km/Jahr.
Im beruflichen Umfeld ist mir auch noch kein Fall bekannt, wo der Brenner wegen dem TFL frühzeitig den Geist aufgegeben hatte.
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BMW 330Ci A Cabrio, schwarz, MII, Dähler-Federn, Barracuda Voltec T6 (schwarz) 8/9x18"
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- olbi
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Re: Verschleiß bei Xenon mit TFL Nutzung?
So, das hier habe ich zum Thema NSW in der StVO gefunden:
Eine nachfrage bei einem freundlichen Verkehrspolizisten, der mich heute früh kontrollierte, ist bei Nutzung der Nebelscheinwerfer ohne Sichtbeeinträchtigung ein Bußgeld von 50 Euro fällig. Damit verbunden ist dann auch ein Punkt in Flensburg.
Ob das allerdings geahndet und Vollzogen wird, ist davon abhängig ob es bei einer Kontrolle auffällt.... (was auch immer das heißen mag)

§17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
....
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
....
Eine nachfrage bei einem freundlichen Verkehrspolizisten, der mich heute früh kontrollierte, ist bei Nutzung der Nebelscheinwerfer ohne Sichtbeeinträchtigung ein Bußgeld von 50 Euro fällig. Damit verbunden ist dann auch ein Punkt in Flensburg.
Ob das allerdings geahndet und Vollzogen wird, ist davon abhängig ob es bei einer Kontrolle auffällt.... (was auch immer das heißen mag)

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- olbi
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Re: Verschleiß bei Xenon mit TFL Nutzung?
Danke, das sind sehr gute Nachrichten für michZuger73 hat geschrieben:Die Brenner sollte man auf jeden Fall paarweise tauschen.
Ich fahre seit '99 mit TFL (Xenon) und hatte bisher noch nie einen Ausfall. Und das bis zu 40'000km/Jahr.
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Re: Verschleiß bei Xenon mit TFL Nutzung?
Entweder wollte er dich damit erschrecken, oder er hatte keine Ahnung. Das sind 10,- EUR, bei Vorsatz 20,-. Mehr geht nicht.olbi hat geschrieben: Eine nachfrage bei einem freundlichen Verkehrspolizisten, der mich heute früh kontrollierte, ist bei Nutzung der Nebelscheinwerfer ohne Sichtbeeinträchtigung ein Bußgeld von 50 Euro fällig. Damit verbunden ist dann auch ein Punkt in Flensburg.
EDIT:
117142 - Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer - 10,-
117143 - und gefährdeten dadurch andere - 15,-
117144 - es kam zum Unfall - 35,-
- Thali
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Re: Verschleiß bei Xenon mit TFL Nutzung?
Wow, das ist (bei entsprechenden Witterungsverhältnissen) also auch schon erlaubt?!?§17 Beleuchtung
Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
War doch früher immer die Schaltung für die "Coolen": Standlicht und dann Nebler...
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