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Re: 2. Nebelschlußleuchte

Verfasst: 31. Oktober 2008 19:52
von Tomate
Moin!

So. Bin jetzt endlich mal wieder mit ein paar Minuten Zeit zu Hause.
Also:
Ich habe 4 Lampen verbaut. Jede Lampe kostete 22,90 + MwSt. Art.Nr. laut Volvo-Trucks: LC 2PF959590-411
Die Kabel habe ich bis zur Batterie verlegt, den Rest der Kabel zusammengerollt und auf der Batterieabdeckung mit Klebeband provisorisch fixiert (also nicht in den Innenraum). Dann zum :D gefahren und die haben das so angeklemmt, dass die Lampen miteigeschalteter Zündung Saft bekommen und ich sie mit Hilfe eines extra Schalters trotzdem ausschalten kann. Jetzt warte ich nur noch darauf, dass mein :D endlich das Relais bekommt, welches er für den schon erwähnten Schalter braucht. Dann ist das wirklich vernünftig. Zur Zeit habe ich einen prov. Schalter im Fach unter dem Lenkrad, damit es überhaupt erstmal funzt.
Erlaubt sind die Lampen grundsätzlich schon. Allerdings sind sie eben nur für LKW's als Begrenzungsleuchten gedacht.
D.h. dass die Dinger sicher für Probleme sorgen könnten. Mein Händler war auch nicht begeistert, allerdings habe ich ihm klar gemacht, dass das dann ja mein und nicht sein Problem ist. Dank der Form der Stoßstange, blenden die Lichtrer aber nicht sondern leuchten ein wenig zur Seite. Und ich hoffe, dass es deshalb auch keinen Polizisten stören wird. Für den TÜV habe ich ja extra den Schalter und kann damit ja sagen, dass ich die im Straßenverkehr ausmache und nur dort benutze wo ich es darf.
Sinn oder Unsinn sind mir dabei völlig egal. Mir gefällt es einfach und ich mag es, wenn mein Octi auffällt und sich vorallem vom Octi meines Kollegen abhebt. Und ich muß die Nebler nicht mitlaufen lassen, was erstens auch verboten wäre und zweitens nicht zu meinen LED's und Xenons passt. Und die helleren Birnen dafür halten mir nicht lange genug und sind somit übertrieben teuer.
Mein Fazit: Wahrscheinlich nicht erlaubt (zumindest im normalen Straßenverkehr) aber mir gefällts und somit ist es mir egal.

Hoffe, ich konnte helfen und alle Fragen beantworten. Und hauptsache, dass macht jetzt nicht jeder nach. Sonst muß ich noch ein paar davon einbauen, damit meiner wieder einzigartig ist. :wink: Wobei ich es natürlich toll finde, wenn es auch anderen gefällt.

LG
Oliver

Re: 2. Nebelschlußleuchte

Verfasst: 31. Oktober 2008 19:57
von Tomate
Eins hab ich noch vergessen. Ist auch sehr wichtig.
Beim kauf dieser Lampen muß unbedingt darauf geachtet werden, dass die Lampen mit langen Kabeln bestellt/gekauft werden. Es gibt sie glaub ich in 3 längen. Auf jeden Fall aber in 2. Die kurzen sind nur ein paar cm dann muß man noch andere Kabel antütteln und das kann später mal zu fehlern wegen Korrosion führen. Die langen reichen so weit, dass der Freundliche bequem an Strom anschließen kann und lieber Überreste abkneifen kann.

Also tut euch und dem :D den Gefallen und kauft mit dem längsten Kabel.

Oliver

Re: 2. Nebelschlußleuchte

Verfasst: 1. November 2008 09:00
von Brösel
Vielen Dank für Deine ausführliche Information !

Spätestens bei einem Unfall wird die Polizei die ABE der Zusatzbeleuchtung fordern. Wenn die nicht da ist, hast Du ein Problem "Fahren ohne ABE". Die Versicherung kann sich ebenfalls bis zu 10.000€ zurückholen.
Das ist mir zu heiß.

Aber: es sicht schon interessant aus 8), für den, der sich traut, eine optische Aufwertung.

Re: 2. Nebelschlußleuchte

Verfasst: 1. November 2008 11:18
von Tomate
Wie gesagt, über Sinn oder Unsin wollten wir ja nicht reden. Aber danke.

Re: 2. Nebelschlußleuchte

Verfasst: 1. November 2008 11:43
von Brösel
Es geht einfach um die ABE
Für mich wäre Dein TFL eine sinnvolle Erweiterung zum "Gesehen" werden ohne die komplette Fahrzeugbeleuchtung einzuschalten. Mit ABE bzw. wenn es eine Einzelabnahme geben würde, eine durchaus ernst zu nehmende Erweiterung. Hätte ich sofort eingebaut.

Die HELLA-LEDs sind mir zu teuer :motz:

Re: 2. Nebelschlußleuchte

Verfasst: 1. November 2008 12:07
von Basti1982
Brösel hat geschrieben:Spätestens bei einem Unfall wird die Polizei die ABE der Zusatzbeleuchtung fordern. Wenn die nicht da ist, hast Du ein Problem "Fahren ohne ABE". Die Versicherung kann sich ebenfalls bis zu 10.000€ zurückholen.
Naja aber auch eher nur dann, wenn der Unfall mit den Leuchten in Verbindung steht und das mag ich doch eher bezweifeln.

Dein Standlicht ist aber auch nicht ganz normal oder? LED's?

Re: 2. Nebelschlußleuchte

Verfasst: 1. November 2008 12:30
von Ronny RS
Basti1982 hat geschrieben:
Brösel hat geschrieben:Spätestens bei einem Unfall wird die Polizei die ABE der Zusatzbeleuchtung fordern. Wenn die nicht da ist, hast Du ein Problem "Fahren ohne ABE". Die Versicherung kann sich ebenfalls bis zu 10.000€ zurückholen.
Naja aber auch eher nur dann, wenn der Unfall mit den Leuchten in Verbindung steht und das mag ich doch eher bezweifeln.

Dein Standlicht ist aber auch nicht ganz normal oder? LED's?

wat fürn zeug !!! was'n quatsch


Audi hat auch 2 NSL und es wird in der ABE nicht ausdrücklich hingewiessen das es zweisind, es muss mindesten eine sein.
Und wo stewht es das es zusatzbeleuchtung ist ?

Hab den kram nun auch schon im 2 ten octi seit nunmehr 6 Jahren hatte auch mit dem letzten ein unverschuldeten Unfall, wo mir der gener erzählen wollte er hätte mich nicht gesehen, weil ich ja Abblendlicht anhatte , am Tag !!!!! da hat es die Verkehersüberwachung auch nicht interessiert wieviel NSL ich dran habe.


Sehen und gesehen werden heisst es doch immer so schön, und es ist keine illegale Beleuchtung !!

Re: 2. Nebelschlußleuchte

Verfasst: 1. November 2008 12:48
von KlausK
Hier geht es um die neben den Nebelscheinwerfern verbauten Leuchten, welche keie ABE für dieses Fahrzeug haben...

Re: 2. Nebelschlußleuchte

Verfasst: 1. November 2008 14:19
von Ronny RS
sga mal kann ich net lesen oder du !!! was ist den die überschrift des Themas ?????

Re: 2. Nebelschlußleuchte

Verfasst: 1. November 2008 16:35
von KlausK
Ähhh, ich :oops: , man sollte nicht mehrere Sachen gleichzeitig machen, sorry.
Ich habe nichts gesagt und behaupte das Gegenteil.

Grüße
Klaus