Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
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Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
Was soll da nicht koscher sein?
Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
Ich dachte...
, dass sich eine Versicherung schon im Schadensfall ein solches Konstrukt genauer anschaut. Zugegebenermaßen kann ich aber in meinen Versicherungsbedingungen auf die Schnelle auch keinen Passus finden, der das ausschließen würde....

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Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
Klar, man sollte solche Klauseln, wie z. B. "es fährt nur der Versicherungsnehmer", nicht vereinbaren.
Nicht wenige Firmen lassen die gesamte Firmenwagenflotte am Stammsitz, unabhängig von der Niederlassung in der der Angestellte arbeitet bzw. egal wo dieser wohnt, zu.
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Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
Naja, was man wohl hat, wenn der Fahrzeughalter nicht gleich Versicherungsnehmer ist, sind ca. 5-10% mehr Kosten bei der Versicherung, aber das muss ja jeder selbst wissen. Zumindest bei 2 Versicherungen, bei denen ich jetzt nachgerechnet habe, sind es bei einem Fremdhalter je 10% mehr Kosten.
Ich bin aber ganz klar auch der Meinung, dass ein Verkäufer solche Sachen wissen und besser erklären können muss und nicht den Kunden im Zweifelsfall, wie hier geschehen, sogar noch verunsichert
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Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
Für den Junior oder die Prinzessin als Fahranfänger macht es sich schon bemerkbar, ob 140% oder Zweitfahrzeug über Mama/Papa mit 85%. Da sind 10% annehmbar.mario83 hat geschrieben:Naja, was man wohl hat, wenn der Fahrzeughalter nicht gleich Versicherungsnehmer ist, sind ca. 5-10% mehr Kosten...
...die Embleme bleiben dran.
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Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
Danke ihr beiden!
Eine Frage habe ich noch: wenn ich die Einzugsermächtigung widerrufen möchte, richte ich das an die Zulassungsstelle?
MfG Marcus
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- Der Thüringer
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Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
Moin!
An Deine Bank, Zulassungsstelle nur mit einem Zweizeiler in Kenntniss setzen!
Gruß!
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Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
@ Thüringer
Falsch!
Man kann nur dem gegenüber die Einzugsermächtigung widerrufen, dem sie erteilt wurde. Das sind weder die Bank noch die Zulassungstelle!
Die Einzugsermächtigung wird dem Finanzamt, welches die Kfz-Steuer eintreibt, erteilt. Die Zulassungstelle ist nur Erfüllungsgehilfe und leitet die Einzugsermächtigung ans Finanzamt weiter. Also muß gegenüber dem Finanzamt der Widerruf der Einzugsermächtigung erfolgen. Du kannst zusätzlich noch die Bank darüber informieren. Ob diese dann aber einen Handlungsbedarf für sich daraus ableitet und präventiv den Einzug durch den benannten Dritten verhindert, das bezweifle ich.
Die Banken prüfen im allgemeinen noch nicht einmal ob, wenn Geld mittels Lastschriftverfahren abgebucht wird, eine Einzugsermächtigung vorliegt. Das darf der Kunde dann machen. Er kann ja jederzeit valutagleich zurückbuchen lassen. Ein Bankkonto kann man nur prinzipiell für Einzugsermächtigungen sperren.
P.S. Eine Einzugsermächtigung hat auch Vorteile. So wird durch deren Erteilung die Bringschuld für die Zahlungsverpflichtung in eine Holschuld des Empfängers umgewandelt. Also wenn das Geld nicht rechtzeitig beim Empfänger eingeht (ausreichende Deckung des Kontos vorausgesetzt) haftet nicht der Zahlungpflichtige.
Falsch!
Man kann nur dem gegenüber die Einzugsermächtigung widerrufen, dem sie erteilt wurde. Das sind weder die Bank noch die Zulassungstelle!
Die Einzugsermächtigung wird dem Finanzamt, welches die Kfz-Steuer eintreibt, erteilt. Die Zulassungstelle ist nur Erfüllungsgehilfe und leitet die Einzugsermächtigung ans Finanzamt weiter. Also muß gegenüber dem Finanzamt der Widerruf der Einzugsermächtigung erfolgen. Du kannst zusätzlich noch die Bank darüber informieren. Ob diese dann aber einen Handlungsbedarf für sich daraus ableitet und präventiv den Einzug durch den benannten Dritten verhindert, das bezweifle ich.
Die Banken prüfen im allgemeinen noch nicht einmal ob, wenn Geld mittels Lastschriftverfahren abgebucht wird, eine Einzugsermächtigung vorliegt. Das darf der Kunde dann machen. Er kann ja jederzeit valutagleich zurückbuchen lassen. Ein Bankkonto kann man nur prinzipiell für Einzugsermächtigungen sperren.
P.S. Eine Einzugsermächtigung hat auch Vorteile. So wird durch deren Erteilung die Bringschuld für die Zahlungsverpflichtung in eine Holschuld des Empfängers umgewandelt. Also wenn das Geld nicht rechtzeitig beim Empfänger eingeht (ausreichende Deckung des Kontos vorausgesetzt) haftet nicht der Zahlungpflichtige.
- tehr
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Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
Ich sehe nur Vorteile bei der Zahlung per Einzugsermächtigung. Ich hätte keine Lust, Grundsteuer, Versicherungen, Strom und Telefon jedes Mal extra zu überweisen.
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Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
Darüber wirst du anders denken wenn der erste dir was abgebucht hat und dabei das Komma (zu deinen ungunsten) verrutscht ist. Dann hast du nur 6 Wochen Zeit es dir zurück zu holen.
Gab auch schon Beispiele wo die Telekom mal was zuviel abgebucht hat.
Gab auch schon Beispiele wo die Telekom mal was zuviel abgebucht hat.
Gruß
Kalli*
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