Definitiv nein! In dem Moment hast Du Dich strafbar gemacht. Sobald ein Fahrzeug Blaulicht in Verbindung mit der Tröte betreibt, dann hat das Fahrzeug Sonderrechte und draf nicht behindert, überholt oder gar angehalten werden. Man hat diesem in jeder Situation Platz zu machen.Segafrendo hat geschrieben:...Ich habe mal auf einer Ortverbindungstraße ein Feuerwehrauto unserer freiwilligen FW, was Blaulicht und Sirene an hatte, überholt. Die Typen drin haben blöde geglotzt als ich vorbeizog. Sie sind da mit 80km/h gezuckelt und das war mir einfach viel zu langsam. Die Straße war, sagen wir mal, über ca. 1km komplett zu überschauen. Durfte ich da überholen?
Fahren z.B. Bullen nur mit Blaulicht ohne Tröte, dann kannst Du sie mit Vorsicht überholen. Ein Fahrzeug nur mit Blaulicht ohne Signalhorn gilt als ganz normaler Verkehrsteilnehmer, der nur sich selber oder andere durch das Blaulicht absichern will (durch Aufmerksammachen) bzw. auf irgendetwas hinweisen will. Er besitzt in diesem Moment keine Sonderrechte. Ich habe jetzt keinen Bock die StVO rauszukramen und Dir die §§ zu nennen, aber ich habe mich in der Vergangenheit mal intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt.
Desweiteren würde ich es Innerorts lieber lassen Fahrzeuge mit Blaulicht zu überholen, die schalten fix ihre Tröte ein und Du bist drann. Das gibt eine richtige Geldstrafe und sicherlich auch Punkte. Auf der BAB oder doppelspurigen Schnellstraßen ist das was anderes.
Gruß M.