Wie verhalten bei Konvoi auf der BAB?

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Mackson
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Beitrag von Mackson »

Segafrendo hat geschrieben:...Ich habe mal auf einer Ortverbindungstraße ein Feuerwehrauto unserer freiwilligen FW, was Blaulicht und Sirene an hatte, überholt. Die Typen drin haben blöde geglotzt als ich vorbeizog. Sie sind da mit 80km/h gezuckelt und das war mir einfach viel zu langsam. Die Straße war, sagen wir mal, über ca. 1km komplett zu überschauen. Durfte ich da überholen?
Definitiv nein! In dem Moment hast Du Dich strafbar gemacht. Sobald ein Fahrzeug Blaulicht in Verbindung mit der Tröte betreibt, dann hat das Fahrzeug Sonderrechte und draf nicht behindert, überholt oder gar angehalten werden. Man hat diesem in jeder Situation Platz zu machen.
Fahren z.B. Bullen nur mit Blaulicht ohne Tröte, dann kannst Du sie mit Vorsicht überholen. Ein Fahrzeug nur mit Blaulicht ohne Signalhorn gilt als ganz normaler Verkehrsteilnehmer, der nur sich selber oder andere durch das Blaulicht absichern will (durch Aufmerksammachen) bzw. auf irgendetwas hinweisen will. Er besitzt in diesem Moment keine Sonderrechte. Ich habe jetzt keinen Bock die StVO rauszukramen und Dir die §§ zu nennen, aber ich habe mich in der Vergangenheit mal intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt.
Desweiteren würde ich es Innerorts lieber lassen Fahrzeuge mit Blaulicht zu überholen, die schalten fix ihre Tröte ein und Du bist drann. Das gibt eine richtige Geldstrafe und sicherlich auch Punkte. Auf der BAB oder doppelspurigen Schnellstraßen ist das was anderes.

Gruß M.
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Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null.
Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Poldi-NRW

Beitrag von Poldi-NRW »

Ich habe mal auf einer Ortverbindungstraße ein Feuerwehrauto unserer freiwilligen FW, was Blaulicht und Sirene an hatte, überholt. Die Typen drin haben blöde geglotzt als ich vorbeizog. Sie sind da mit 80km/h gezuckelt und das war mir einfach viel zu langsam.
Nicht gut, was wäre wenn sie links hätten abbiegen wollen, dann hättest Du ein Einsatzfahrzeug mit Wegerecht behindert.

Ich erlebe es leider immer wieder, daß Autofahrer glauben wir fahren da aus langeweile rum, unsere Autos haben ein Komunalgetriebe und fahren teilweise so gerade 80 km/h.
Wenn ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn z.B. auf der sonst leeren AB auf 2 und 3 Fahrspur fährt, sollte man sich mal überlegen warum, ist nicht das erste Mal, daß dann noch welche überholen die dann in die kommende, noch nicht abgesicherte, Unfallstelle reinrasen und man dann weitere Kräfte braucht.
Wenn ein Einsatzfahrzeug mit Wegerecht auf der rechten Spur fährt, kann man durchaus auf der AB überholen, wenn es aber die Spur wechseln möchte z.B. zum überholen eines LKWs musst Du sozusagen Platz machen.

Überigens in einen geschlossenen Verband darf man nicht einfahren, so die Aussage der grünen Kollegen, da ein Verband u.a. Sonderrechte geniessen kann, z.B. wie schon beschrieben, darf er auch, wenn eine Ampel auf Rot springt weiterfahren und die anderen Verkehrsteilnehmer müssen warten.
Weitere Aussage war, das geschlossene Verbände so im Vorfeld aufgeteilt werden, daß ein grosser Verband aus mehreren kleineren geschlossenen besteht und somit andere Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit habe zwischen zwei Verbandsgruppen z.B. die AB verlassen können.
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Segafrendo
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Beitrag von Segafrendo »

Poldi-NRW hat geschrieben: Nicht gut, was wäre wenn sie links hätten abbiegen wollen, dann hättest Du ein Einsatzfahrzeug mit Wegerecht behindert.
Nunja, die Straße geht fast nur geradeaus, und auf den Feldweg wollten die garantiert nicht abbiegen, da die Übung im Nachbarort war.
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Poldi-NRW

Beitrag von Poldi-NRW »

Alarmübung ? Gibt es bei uns so gut wir gar nicht mehr.

War im Prinzip nur ein Beispiel, hätte ja auch was anderes sein können was Du nicht siehst, sie aber wissen und der Fahrer sich dann auch noch auf den Überholenden achten muss.
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Kay
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Beitrag von Kay »

Ei solche Konvoi zählt immer als ein Fahrzeug! Sich dazwischen zu drängeln ist verkehrswidrig!
Die Aussage, man kann ja nich absehen wie lang so ein Konvoi ist zählt auch nicht. Bei einer unklaren Verkehrslage (ich weiß nicht wie lang der Konvoi ist, bedeutet unklar!) und dem Wissen das ich die nächste Ausfahrt raus muss hat man im Zweifelsfall dahinter zu bleiben. Zumindest solange, bis die Sachlage für einen selbst wieder klar wird!

Im Falle eines Unfalles, ist man alleine schuld!
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Sigma
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Beitrag von Sigma »

Hi,
Kay hat geschrieben:Sich dazwischen zu drängeln ist verkehrswidrig!
Sowas ist immer falsch, nicht nur bei einem Verband. :roll:

Nach §49 Abs. 2 Nr. 1a StVO handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn man fahrlässig oder vorsätzlich den Verband unterbricht.
Mit Unterbrechen wird dabei das Einfahren in den Verband an nicht dafür vorgesehenen Stellen gemeint.
Kay hat geschrieben: Die Aussage, man kann ja nich absehen wie lang so ein Konvoi ist zählt auch nicht. Bei einer unklaren Verkehrslage (ich weiß nicht wie lang der Konvoi ist, bedeutet unklar!) und dem Wissen das ich die nächste Ausfahrt raus muss hat man im Zweifelsfall dahinter zu bleiben. Zumindest solange, bis die Sachlage für einen selbst wieder klar wird!
Sehr pauschal was Du hier schreibst. Aus §27 der StVO ist das für mich so nicht erkennbar, denn §27 Absatz 2 schreibt vor, daß in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei zulassen sind. Da dies, meines Erachtens nach unterschiedlich interpretierbar ist, zumindest steht in den Verwaltungsvorschriften zur StVO keine Präzisierung, ist das wohl vom Führer des Verbandes abhängig.
Solange die Fahrzeuge des Verbandes nicht nur mit dem notwendigen Sicherheitsabstand unterwegs sind, ist für mich jede Lücke ein solcher Zwischenraum. In die anderen darf ich sowieso nicht einfahren, egal ob Verband oder nicht.
Kay hat geschrieben: Im Falle eines Unfalles, ist man alleine schuld!
Unfälle sind Einzelfälle, sprich: es wird zur Klärung der Schuldfrage der konkrete Einzelfall geprüft.
Wenn man natürlich das ganz oben genannte Verhalten an den Tag legt, kann sich wohl jeder denken, was bei der Prüfung rauskommt. ;)

Tschau,

Sigma
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Kay
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Beitrag von Kay »

Bei vorgeschriebenem Sicherheitsabstand (für Fahrzeuge über 3,5t und mehr als 50km/h gelten normalerweise 50m - §4 StVO), wären ja besagter Konvoi (1km lang) nur ca. 15 Fahrzeuge. Das bedeutet, um deren Sicherheitsabstand nicht zu unterschreiten, müssten die Lücken weit mehr als 50m betragen! Bei dichterem Auffahren lass es meinetwegen 25 LKW/km sein, dann verbietet sich erst recht ein dazwischen fahren.
Ein nur einen km langer Verband auf der Autobahn ist eigentlich recht kurz.
Da zu überholen, wenn man weiss das man die Nächste Ausfahrt raus muss, stellt eine unklare Verkehrslage dar!
Da ja an der vorhergehenden Ausfahrt ein Hinweis auf die folgende Ausfahrt steht...........also, ich weiss da ist ein Konvoi, ich weiss das ich die nächste Ausfahrt raus muss, aber ich weiss nicht wie lang der Konvoi ist und ob ich daran vorbei komme, ehe meine Ausfahrt kommt.

Zitat:
"§5 StVO:
(3) Das Überholen ist unzulässig:
bei unklarer Verkehrslage........"

Dann spielt noch der §1 mit und schon sollte es klar sein, das man nicht so einfach zwischen 2 Fahrzeugen eines Verbandes "durchiessen" kann um auf seine Ausfahrt zu kommen.

Beste Grüsse, Kay
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Beitrag von Sigma »

Hi,
Kay hat geschrieben:Bei vorgeschriebenem Sicherheitsabstand (für Fahrzeuge über 3,5t und mehr als 50km/h gelten normalerweise 50m - §4 StVO), wären ja besagter Konvoi (1km lang) nur ca. 15 Fahrzeuge. Das bedeutet, um deren Sicherheitsabstand nicht zu unterschreiten, müssten die Lücken weit mehr als 50m betragen!
Bei 15 Kfz ist der Verband 700 m lang.

Bei uns wird das so geregelt, daß auf BAB der Abstand auf 100 m festgelegt wird, sonst 50 m.

Deine Argumentation mit §5 (3) halte ich für falsch, denn das Überholen ist im genannten Fall nicht verboten, sondern nur das Dazwischenfahren an nicht vorgesehenen Stellen.
In der Konsequenz kann das für den Fahrer natürlich auf das Gleiche hinauslaufen, nur würde er trotzdem keine Owi wegen Verstoß nach §5 (3) begehen.

Tschau,

Sigma
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Beitrag von Kay »

ein Solo LKW ist ca. 12m, ein Zug 18m lang = 15m im Durchnitt + 50m Sicherheitsabstand! 15x 65m = 975m - alles klar?
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Beitrag von Kay »

Sigma hat geschrieben:Hi,

In der Konsequenz kann das für den Fahrer natürlich auf das Gleiche hinauslaufen, nur würde er trotzdem keine Owi wegen Verstoß nach §5 (3) begehen.

Tschau,

Sigma
Mag sein, aber er begeht Nötigung in dem er den Fahrer eines im Konvoi fahrenden Fahrzeuges ggf. zu einer Gefahrenbremsung zwingt........
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