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Verfasst: 15. Januar 2007 18:19
von oskar1979
so jetzt hab ich ma aus spass den "vertrag" einfach ma angefechtet und bin vom vertrag zurückgetreten - mensch die sollen ma zurückschreiben und mich so richtig heiss machen :motz:

Verfasst: 15. Januar 2007 20:25
von Barus
L.E. Octi hat geschrieben:Wer sagt denn überhaupt das Du das Anmeldeformular abgeschickt hast. Ich meine ja nur, Dein 12 jähriger Neffe war zu Besuch, saß am Rechner etc. :wink:
klick

Verfasst: 15. Januar 2007 20:37
von w0tan
Das Urteil zieht hier nicht, da maßgeblich für die Entscheidung die Fahrlässigkeit des Besitzers gewesen sein dürfte, Benutzername/Kennwort auf dem System Dritten zugänglich zu machen.

Bei einer Anmeldung mit allgemein verfügbaren Angaben wie Name/Email/Anschrift dürfte das anders aussehen.

Also wars doch das Gör ;-)

Verfasst: 15. Januar 2007 22:03
von L.E. Octi
Sehe ich auch so. Noch ein Beispiel. E-Mail Adresse von meinem Nachbarn kenne ich. Name, Anschrift und Geb. Datum auch. Ich gehe dann morgen mal in ein I-Net Cafe. :wink:

Schon deswegen glaube ich, dass dies
Zu Ihrer Identifikation werden Ihr Hostname (dslb-088-072-xxx-xxx.pools.arcor-ip.net)
und Ihre IP-Adresse (88.xx.xx.xxx) automatisiert gespeichert.
nur der Angstmache gilt.

Verfasst: 16. Januar 2007 21:50
von Tamiya
Chris26 hat geschrieben:Wie schon gesagt: 1. Widerruf innerhalb von 14 Tagen (am besten schriftlich per Einschreiben)
Führerscheintest hat geschrieben:(3) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die F.O.S. AG mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat (§ 312d Abs. 2 Nr. 2 BGB). Dies ist der Fall, wenn der Kunde den Führerschein-Test gestartet hat.
Laut deren AGB wird es nix mit Rücktrittsrecht. Ich zweifle aber an, daß diese Klausel rechtlichen Bestand hat :o

Verfasst: 16. Januar 2007 22:46
von oskar1979
nein hat se nicht
dieser vertrag ist nichtig
und ich hab immer noch keine antwort bekommen
- verdammt
ich war heute in der verbraucherzentrale und die nette dame hatte mir das gleiche gesagt
also schreibe ich nen rücktritt/anfechtung per einschreiben mit rückschein und dann hat sich für mich alles erledigt

Verfasst: 17. Januar 2007 06:55
von Chief
Gestern Bei BIZZ wurde vor ähnlicher Sache gewarnt. Aufbau der Seite war entsprechend- und auch nicht rechtens.
Verbraucherzentrale Baden-Würtemberg hatte Musterbrief- aber Du warst ja schon bei entsprechender Stelle.
Wünsche Dir alles Gute bei Deiner Mission.

Verfasst: 24. Januar 2007 07:34
von Gecko
hm...räusper

Es kann immer wieder und jedem passieren!

Meine Frau hatte auch auf Lehrstellensuche für unseren Sohn so in die Sc***se gegriffen.

wir haben uns aber selber geholfen...

Hier mal eine Seite, wo man sich bei verschiedenen Problemen gut belesen kann:

http://www.123recht.net/forum_default.asp >Internetrecht<

War eine Lehrstellenbörse, hier haben wir in diesem Forum einen Musterbrief gefunden, den entsprechend angewand und nie wieder was von dem Anwalt der dubiosen Firma gehört.

Ist auf alle Fälle was für Dich dabei, wenn nicht Anfrage stellen-hier lesen genug Anwälte und solche, die das gerade lernen :D

Viel Glück!

Gruß Gecko

Verfasst: 24. Januar 2007 20:39
von oskar1979
vielen dank im namen aller die die seite nutzen werden

ich warte immer noch auf eine antwort der firma FIRST ONLINE AG