Klar ist hierzu zu sagen, dass ich meine Antwort habe, die ich wollte und mich mit dem mir empfohlenen User bei Zeiten in Verbindung setzten werde, um endlich meine 2. Nebelschlußleuchte freizuschalten. Das ist nicht verboten und in meinen Augen erhöht es auch die Sicherheit. Vorallem, weil ich persönlich diese Lampen auch nur einsetzte, wenn es wirklich erlaubt ist und nicht wie einige andere sobald die Brille auf der Nase beschlägt.

Zu meiner Zusatzbeleuchtung im Frontgrill:
Man hätte mich sicher auch per PN danach fragen können. Aber das haben nun auch schon mehrere gemacht und jedem das gleiche schreiben ist auch recht mühsam und somit bin ich ganz froh, dass es jetzt jeder lesen kann. Auch wenn nun leider dieser Fred dafür missbraucht wurde.
Es gibt leider keine ABE. Ich habe aber einen Schalter dafür und kann sie somit bei Bedarf ausschalten. Und bei aller Liebe, aber seit wann ist Licht, welches die richtige Farbe (vorne-weiß/hinten-rot/seitl.-gelb) hat und nicht blendet Unfallfördernd. Außerdem ist alles abgesichert und vernünftig verkabelt und nicht irgendwie hingebastelt. Wie dem auch sei. Mir gefällts und ich lebe dabei nach dem Spruch "Sehen und GESEHEN WERDEN".
Muß ja nicht jeder nachmachen. Wenn es aber einen kompetenten User gibt, der mir verraten kann, wie man das ohne Probleme zulassen kann, bin ich auf jeden Fall sehr interessiert. Ich fahre vorerst aber lieber nicht zum TÜV und frag nach. Sonst muß ich das am Ende noch zurückbauen und vorzeigen... Wär echt sche....
Ich hoffe, das hilft dir diesen Fred besser zu durchschauen.
LG
Oliver