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Re: 2. Nebelschlußleuchte

Verfasst: 1. November 2008 16:58
von Tomate
@Ronny RS: Die Überschrift war das eigentliche Thema. Aber zwei andere User hatten in diesem Fred nach meiner Beleuchtung neben den Neblern gefragt und darum geing es in den letzten Posts.
Klar ist hierzu zu sagen, dass ich meine Antwort habe, die ich wollte und mich mit dem mir empfohlenen User bei Zeiten in Verbindung setzten werde, um endlich meine 2. Nebelschlußleuchte freizuschalten. Das ist nicht verboten und in meinen Augen erhöht es auch die Sicherheit. Vorallem, weil ich persönlich diese Lampen auch nur einsetzte, wenn es wirklich erlaubt ist und nicht wie einige andere sobald die Brille auf der Nase beschlägt. :D
Zu meiner Zusatzbeleuchtung im Frontgrill:
Man hätte mich sicher auch per PN danach fragen können. Aber das haben nun auch schon mehrere gemacht und jedem das gleiche schreiben ist auch recht mühsam und somit bin ich ganz froh, dass es jetzt jeder lesen kann. Auch wenn nun leider dieser Fred dafür missbraucht wurde.
Es gibt leider keine ABE. Ich habe aber einen Schalter dafür und kann sie somit bei Bedarf ausschalten. Und bei aller Liebe, aber seit wann ist Licht, welches die richtige Farbe (vorne-weiß/hinten-rot/seitl.-gelb) hat und nicht blendet Unfallfördernd. Außerdem ist alles abgesichert und vernünftig verkabelt und nicht irgendwie hingebastelt. Wie dem auch sei. Mir gefällts und ich lebe dabei nach dem Spruch "Sehen und GESEHEN WERDEN".
Muß ja nicht jeder nachmachen. Wenn es aber einen kompetenten User gibt, der mir verraten kann, wie man das ohne Probleme zulassen kann, bin ich auf jeden Fall sehr interessiert. Ich fahre vorerst aber lieber nicht zum TÜV und frag nach. Sonst muß ich das am Ende noch zurückbauen und vorzeigen... Wär echt sche....

Ich hoffe, das hilft dir diesen Fred besser zu durchschauen.

LG
Oliver

Re: 2. Nebelschlußleuchte

Verfasst: 1. November 2008 18:48
von Ronny RS
TZ tz tz :wink:

Re: 2. Nebelschlußleuchte

Verfasst: 27. Dezember 2008 22:06
von Tomate
Hallo!
Habs jetzt endlich mal geschafft, 2 Bilder zu machen und einzustellen.
Hoffe, jetzt ist die Sache mit meinen Lampen klar.

LG
Oliver

Re: 2. Nebelschlußleuchte

Verfasst: 25. März 2009 10:41
von christoph.dahlen
Moin,

ich hatte meinen O² jetzt zur ersten Inspektion (bei 30TKM). Ich hab bei der Abgabe gebeten, daß die 2. NSL aktiviert wird. Bei Abholung wurde mir dann verkündet, daß dies aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in D von VW ausdrücklich nicht mehr vorgesehen und damit nicht möglich sei.

War der durchaus freundliche Freundlich unwillens oder ahnungslos?

Gruß,

Christoph

Re: 2. Nebelschlußleuchte

Verfasst: 25. März 2009 11:19
von Tomate
Also ich glaube, dass sich die Freundlichen jetzt immer mehr Geschichten ausdenken, damit sie nichts ausser Standartarbeiten machen müssen.
Es gibt ja auch Autos wo das serienmäßig ist. Dan kann das ja nicht verboten sein, oder??

Re: 2. Nebelschlußleuchte

Verfasst: 25. März 2009 11:40
von christoph.dahlen
Tomate hat geschrieben:Also ich glaube, dass sich die Freundlichen jetzt immer mehr Geschichten ausdenken, damit sie nichts ausser Standartarbeiten machen müssen.
Es gibt ja auch Autos wo das serienmäßig ist. Dan kann das ja nicht verboten sein, oder??
Das muß doch auch irgendwo stehen, daß es verboten ist, oder?

Gruß,

Christoph

Re: 2. Nebelschlußleuchte

Verfasst: 25. März 2009 12:27
von Snow-White
Die STVZO sagt zum Thema

§53d Nebelschlußleuchten

(1) Die Nebelschlußleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.

Re: 2. Nebelschlußleuchte

Verfasst: 25. März 2009 12:31
von christoph.dahlen
§53d Nebelschlußleuchten
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.
Na, das ist doch mal eindeutig, oder? Jetzt bleibt nur noch die Frage, ob VW/Skoda wirklich aktiv gegen die Aktivierung der zweiten Leuchte vorgeht. Am besten ich druck' mal die VAG-COM Sequenz vom Start des Threads aus und leg' sie der Werkstatt vor.

Muß eh nochmal hin, das Rücklicht in der Beifahrertüre brennt auch nicht, vermutlich Kabel defekt oder Stecker kaputt. Könnte auch das Scheppern in der Tür' erklären.

Gruß,

Christoph

Re: 2. Nebelschlußleuchte

Verfasst: 25. März 2009 13:18
von dirk46
Ich wollte bei meiner letzten Inspektion auch die 2.NSW freischalten lassen.
Der Freundliche: der Code ist zu lang - wenn da eine falsche Zahl eingegeben wird kann es dazu führen das,das Steuergerät die Hufe hoch macht!
Naja,die Türverriegelung hat er hinbekommen!

mir ist gerade so ein blöder Gedanke gekommen: ein kleines Kabel von NSW links nach NSW rechts dürfte das Problem auch beheben.

Gruß Dirk

Re: 2. Nebelschlußleuchte

Verfasst: 25. März 2009 13:21
von Escape
Da hast du völlig recht. Dass der Gedanke blöd ist. Dein Steuergerät würde sich bedanken.

Ich weise nochmal auf mein Posting von Seite eins hin...