Unfall :-( Schadenshöhe grob schätzbar?
- ~v~Rudi~v~
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Re: Unfall :-( Schadenshöhe grob schätzbar?
Hi,
der Gutachter hat festgestellt:
4750,-Euro
Kopie des Gutachtens bekomme ich leider nicht, dass möchte der VVD nicht. Es handelt
sich um einen Vollkaskoschaden und da möchten die nicht, dass ich das Gutachten kriege.
Das kapier ich zwar überhaupt nicht, ist immerhin noch mein Auto, aber gut. Muss ich mich
halt mit denen auseinandersetzen.
Gruß
Rudi
der Gutachter hat festgestellt:
4750,-Euro
Kopie des Gutachtens bekomme ich leider nicht, dass möchte der VVD nicht. Es handelt
sich um einen Vollkaskoschaden und da möchten die nicht, dass ich das Gutachten kriege.
Das kapier ich zwar überhaupt nicht, ist immerhin noch mein Auto, aber gut. Muss ich mich
halt mit denen auseinandersetzen.
Gruß
Rudi

O² Elegance BJ 12/2004 in sahara
- ThomasB.
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Re: Unfall :-( Schadenshöhe grob schätzbar?
Na, ein Schnäppchen!
..auf das Gutachten würde ich aber bestehen...
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Gruß, Thomas
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Re: Unfall :-( Schadenshöhe grob schätzbar?
Hi,
naja - hab gerad beim VVD angerufen. Denen ist eine solche Regelung nicht bekannt.
Die Dame hat um die Nummer vom Gutachtenbüro gebeten und dort zurückgerufen
und die quasi "bevollmächtigt", dass die mir eine Ausfertigung zukommen lassen
Ich bin echt am Überlegen: Bringt es ggf. etwas, das Geld zu nehmen und das Auto
zu verkaufen, mit Schaden? Hatte schon länger überlegt, dass Auto zu verkaufen
und bin mir nicht sicher, wie sich die Reparatur auf den Wert auswirkt, auf jeden
Fall wohl negativ (Schweissarbeiten an der Seitenwand).
Was meint Ihr?
Besser Geld nehmen, mit Schaden verkaufen?
Reparieren, dann verkaufen?
Ich bin mir echt gerad nicht so sicher, was ich machen soll.
Gruß
Rudi
naja - hab gerad beim VVD angerufen. Denen ist eine solche Regelung nicht bekannt.
Die Dame hat um die Nummer vom Gutachtenbüro gebeten und dort zurückgerufen
und die quasi "bevollmächtigt", dass die mir eine Ausfertigung zukommen lassen

Ich bin echt am Überlegen: Bringt es ggf. etwas, das Geld zu nehmen und das Auto
zu verkaufen, mit Schaden? Hatte schon länger überlegt, dass Auto zu verkaufen
und bin mir nicht sicher, wie sich die Reparatur auf den Wert auswirkt, auf jeden
Fall wohl negativ (Schweissarbeiten an der Seitenwand).
Was meint Ihr?
Besser Geld nehmen, mit Schaden verkaufen?
Reparieren, dann verkaufen?
Ich bin mir echt gerad nicht so sicher, was ich machen soll.
Gruß
Rudi

O² Elegance BJ 12/2004 in sahara
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Re: Unfall :-( Schadenshöhe grob schätzbar?
Das Gutachten hat der VVD in Auftrag gegeben und bezahlt, ergo hat der Gutachter ohne Vollmacht quasi keinen Grund, jemandem, der nix bestellt und nix bezahlt hat, irgendwas in die Hand zu drücken.
Manche Autos haben so viele Fehler, dass es besser ist, den Fahrer zu tauschen.
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Re: Unfall :-( Schadenshöhe grob schätzbar?
Die Entscheidung wird Dir keiner abnehmen. Der eine sagt so und der andere meint, daß seine Frau das anders sehen würde.~v~Rudi~v~ hat geschrieben:
Was meint Ihr?
Besser Geld nehmen, mit Schaden verkaufen?
Reparieren, dann verkaufen?
Ich bin mir echt gerad nicht so sicher, was ich machen soll.
Gruß
Rudi
Laß den Wagen fachkundig instandsetzen und dann überlegste nochmal.
...die Embleme bleiben dran.
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Re: Unfall :-( Schadenshöhe grob schätzbar?
ist das nich eh mittlerweile so das wenn man nicht den Schaden behebt nur die Nettokosten auf die Kralle bekommt?
- Mackson
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Re: Unfall :-( Schadenshöhe grob schätzbar?
Bei privaten Fahrzeugen geht das doch nicht. Endkunde Privatmann = Bruttopreis. Gewerblich genutzte Fahrzeuge / Firmenwagen werden seit Jahren nur netto abgerechnet, wenn man sich nur die Kohle geben läßt.
Gruß M.
Gruß M.
O1 Combi SLX 1.9 TDI 110PS (04/00-06/03)
O1 Combi L&K 1.9 PD TDI 130PS (08/03-02/05)
O² Combi Elegance 2.0 TDI 140PS (05/05-01/09)
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null.
Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
- ThomasB.
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Re: Unfall :-( Schadenshöhe grob schätzbar?
Natürlich geht das.
Wer nicht in der Werkstatt reparieren lässt, bekommt das Geld i.d.R. ohne Mwst.

Wer nicht in der Werkstatt reparieren lässt, bekommt das Geld i.d.R. ohne Mwst.
Fiktive Abrechnung
Geldliche Abrechnung auf Basis des Gutachtens.
Von entscheidender Bedeutung ist bei der fiktiven Abrechnung, ob Sie das beschädigte Fahrzeug behalten (und möglicherweise in Eigenregie reparieren) oder ob Sie das Fahrzeug unrepariert veräußern.
Wenn Sie sich zum Verkauf des unreparierten Fahrzeugs entscheiden, kann sich die regulierende Versicherung unter 2 Varianten die für sie günstigere auswählen.
Variante 1: Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert ohne darin enthaltene Mehrwertsteuer (also netto) abzüglich dem im Gutachten angegebenen Restwert. In den meisten Fällen stellt dies die für die Versicherung günstigere Variante dar.
Variante 2: Die Versicherung zahlt die im Gutachten angegebenen voraussichtlichen Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug in Eigenregie reparieren und es sich nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt, muss Ihnen die Versicherung die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten ohne Mwst. auszahlen und kann nicht die oben genannte Varante 1 (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) anwenden. Dabei müssen Sie nicht einmal die kpl. Reparatur, wie im Gutachten aufgeführt, durchführen. Es genügt vielmehr, wenn Sie lediglich die Verkehrssicherheit wieder herstellen. Allerdings ist für den Anspruch auf die fiktiven Reparaturkosten von entscheidender Bedeutung, dass Sie Ihr Fahrzeug mindestens 6 Monate weiternutzen.
BGH trifft Grundsatzentscheidung zur Schadensregulierung
Dienstag, 18. Juli 2006 21:09
Mit dem Urteil vom 23.05.2006 – VI ZR 192/05 hat der BGH nun eine grundsätzliche Entscheidung darüber getroffen, wie Unfallschäden an einem Kfz reguliert werden können, wenn der Schaden nur durch einen Sachverständigen ermittelt wurde und eine Reparaturkostenrechnung nicht vorgelegt wird.
Für den Fall, dass der Zeitwert des Fahrzeugs durch die vom Sachverständigen ermittelten Reparaturkosten nicht überschritten wird, kann der Geschädigte zumindest dann auf der Basis der vom Sachverständigen ermittelten Reparaturkosten abrechnen, wenn er das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiter nutzt. Dies gilt sogar dann, wenn er eine Reparatur nicht durchführen lässt.
Der BGH versteht diese Entscheidung ausdrücklich als Abwägung der beiderseitigen Interessen und zur Erleichterung einer praktikablen Schadensabwicklung. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass Grundlage der Entscheidung des BGH nur die Geltendmachung des Netto-Reparaturschadens, wie vom Sachverständigen ermittelt, war, d. h. ohne die Mehrwertsteuer.
Gruß, Thomas
- Mackson
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Re: Unfall :-( Schadenshöhe grob schätzbar?
OK. Bei meinem letzten Schadensfall vor 2006 war das noch nicht so.
Gruß M.
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- -Andi-
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Re: Unfall :-( Schadenshöhe grob schätzbar?
Meiner Meinung nach ist ein "normales" und fahrebereites Auto einfacher zu verkaufen als ein defektes. Ich kenne Niemanden, der sich ein Auto kaufen würde, welches dann erstmal eine Woche in die Werkstatt muss. Autokauf ist bei den Deutschen eben vielfach noch Bauchsache. Und da will man auch direkt was von haben und nicht erst noch warten 
-Andi-

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2.0TDI Elegance: Xenon, Teilleder, Navi, Lichtsensor, PDC vorne u. hinten, autom. abblend. Innen- u. Außenspiegel, eSitze, Standheizung, BT-FSE
Scheibenfolierung, schwarz-folierter Grill (samt GTI-Kontraststreifen), RS-Heckstoßstange, RS-Felgen (eingetragen
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