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Re: Einbruch versuch bei meinem Skoda RS

Verfasst: 18. Mai 2009 20:20
von skodine
Zur rechtlichen Lage: es ist selbstverständlich ein gravierender Unterschied, wo und zu welchem Zeitpunkt ein Schaden auftrat. Lt § 433 BGB hattest du selbstverständlich Anspruch darauf, ein Auto "frei von Sach- und Rechtsmängeln "zu bekommen.
Schön, dass es jetzt ein happy end mit Einigung gibt.
Allzeit gute Fahrt und keine weiteren Einbrüche wünscht dir Skodine