Re: Einbruch versuch bei meinem Skoda RS
Verfasst: 18. Mai 2009 20:20
Zur rechtlichen Lage: es ist selbstverständlich ein gravierender Unterschied, wo und zu welchem Zeitpunkt ein Schaden auftrat. Lt § 433 BGB hattest du selbstverständlich Anspruch darauf, ein Auto "frei von Sach- und Rechtsmängeln "zu bekommen.
Schön, dass es jetzt ein happy end mit Einigung gibt.
Allzeit gute Fahrt und keine weiteren Einbrüche wünscht dir Skodine
Schön, dass es jetzt ein happy end mit Einigung gibt.
Allzeit gute Fahrt und keine weiteren Einbrüche wünscht dir Skodine