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Re: Felgen nicht eingetragen-Vollkasko zahlt?

Verfasst: 19. September 2010 12:42
von Andreas_HH
angel u2d hat geschrieben:Es ist aber wie immer ermessens Sache ob es der Gutachter feststellt. Bei uns hat nen Gutachter noch nie in die Papiere gesehen :wink:

Uwe
Wenn es orig. Felgen vom Hersteller sind, wird es das auch nicht unbedingt machen.
Auch wenn sie nicht für das FZ zugelassen sind, kann man damit Glück haben :wink:

Bei Zubehörfelgen guckt er garantiert drauf, oder er taugt nix :)

Eintragen dauert 15min und kostet 50,- € (Meine Erfahrung dieses Jahr bei der DEKRA)

gruss Andreas

Re: Felgen nicht eingetragen-Vollkasko zahlt?

Verfasst: 19. September 2010 12:57
von angel u2d
Wenn du mal in meine Vorstellung schaust habe ich kein "serienmässiges Fahrzeug und auch keine Serienmässigen Felgen" und alle Fahrzeuge die einen Unfallschaden hatten (glücklicherweise keins von mir) aber aus meiner Familie hatte alle anbauten dran die auch ordnungsgemäß eingetragen waren /sind. Und an denen hat nie ein Unfall-Gutachter nachgeschaut :wink:

Ausserdem sage ich ja nicht man sollte sie nicht prüfen lassen sondern nur das man mit etwas glück auch so den Schaden bezahlt bekommt. Denn ich bin der Ansicht das wenn der Unfall nicht grade auf die Felgen zurückschließen lässt der schaden an einem anderen Fehler lag!

Uwe

Re: Felgen nicht eingetragen-Vollkasko zahlt?

Verfasst: 19. September 2010 14:35
von Brösel
Wie so oft: nix eintragen lassen, aber von der Versicherung kassieren..... :roll:
Und mit der tolle Trick --> "gerade zur Prüfstelle unterwegs gewesen", kann einen noch weiter reinziehen.

Man muß mit sowas einfach mal auf die Nase fallen.

Re: Felgen nicht eingetragen-Vollkasko zahlt?

Verfasst: 19. September 2010 18:07
von Andreas_HH
Warten wir es doch einfach mal ab, wie die Sache für boerge ausgeht :wink:

Re: Felgen nicht eingetragen-Vollkasko zahlt?

Verfasst: 19. September 2010 18:18
von TorstenW
Moin,
octavius2 hat geschrieben:Denn dann erlischt die ABE , übrigens genau so , auch wenn man die Tagfahrlichtfunktion auf die serienmäßigen Nebelscheinwerfer einstellt.....
Völliger Schmarrn! :roll:
Das sind nur "zur Unzeit eingeschaltete Leuchten", mehr nicht.
Die serienmäßigen Nebler haben eine Betriebserlaubnis und die erlischt nun mal nicht durch das Einschalten.
Schließlich verliert man auch nicht die BE, wenn man aus Jux am Tage mit Standlicht und Neblern fährt. :wink:
Das gilt natürich nur so lange man nicht die Leuchtmittel durch LEDs oder anderes Geraffel getauscht hat.

Grüße
Torsten

Re: Felgen nicht eingetragen-Vollkasko zahlt?

Verfasst: 19. September 2010 18:50
von RS 1U
Genauso ist das, mit Neblern und Standlich am Tag verlangt der Trachtenverein 10€.

So einen Fehler wie Boerge macht man nur einmal im Leben. Mich würde da viel mehr interessieren was nu rauskommt?

Re: Felgen nicht eingetragen-Vollkasko zahlt?

Verfasst: 19. September 2010 23:22
von boerge
Guten Abend,

ich weiß,dass ich einen Fehler gemacht habe und bin nicht wirklich stolz drauf.Klar ist es eine Sache von wenigen Minuten und ein paar Euros,die Felgen eintragen zu lassen.Aber ich hab´s einfach verschwitzt und dann auch nicht mehr bewußt dran gedacht.Nun ist das bei rausgekommen.Soll aber keine Entschuldigung sein!
Ich werd´s einfach abwarten.


boerge

Re: Felgen nicht eingetragen-Vollkasko zahlt?

Verfasst: 20. September 2010 02:17
von octavius2
@Torsten W : Ich schätze deine kompetente Meinung in vielen Bereichen . Wenn jemand "aus Versehen" mit Standlicht und eingeschalteten Nebelscheinwerfern ohne Fahrlicht fährt , dann ist es in der BRD wohl eine Ordnungswidrigkeit , da gebe ich dir Recht . Wenn aber die Schaltung des Fahrzeugs in der Weise geändert ist , dass die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht geschaltet sind ( einfach daran zu sehen , dass nicht gleichzeitig wie vorgeschrieben , die Standlichter leuchten ) , dann erlischt in der BRD die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs . Die meisten Mitglieder der "Rennleitung" werden es aber vermutlich nicht merken . Bei den Mitgliedern der Gutachterfraktion wird es vermutlich etwas anders aussehen .