neues von der Front
Verfasst: 1. Dezember 2006 19:14
Habe gerade meine Antwort Email vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bezügl. Förderung DPF bekommen.
Das ist die Härte, ich konnte kotzten !!! für was habe ich 600 € für den DPF bezahlt, ich dachte die Grenzwerte seinen schon längst bekannt.
Die Octavia II selbst mit DPF haben ja "nur Euro 4"
Dreh und Angelpunkt ist der Partikelausstoß Euro-5-Partikelgrenzwert von 5 mg/km, schaffen die Octavia II mit DPF diesen Grenzwert und könenn diese Fahrzeuge ggf. "Umgeschlüsselt" werden ??
Hier der Brief:
" Sehr geehrte Damen und Herren,
hinsichtlich ihrer Anfragen zur steuerlichen Förderung der Nachrüstung von Russpartikelfiltern bei Diesel-Pkw, darf ich Ihnen erfreulicherweise mitteilen, dass das Bundeskabinett am gestrigen Abend der Förderung zugestimmt hat. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen bitte ich um Ihr Verständnis dafür, das ich Ihnen jetzt unsere aktuelle Pressemitteilung zukommen lasse und nicht auf unterschiedlichste Einzelfallmodelle eingehen kann. Die Partikelfilterhersteller werden bemüht sein, ein weit gefächertes Angebot an Rußpartikelfilter ab Januar am Markt anzubieten.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Dirk Ubländer
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Referat IG I 6
Robert-Schuman-Platz 3 / D 53175 Bonn
Postfach 12 06 29 / D 53048 Bonn
Bundeskabinett/Partikelfilter
Bundeskabinett für Förderung von Dieselrußfiltern
Astrid Klug: Gesetzgebungsverfahren nun zügig abschließen
Das Bundeskabinett hat gestern Abend (am 29. November 2006) die steuerliche Förderung der Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Rußpartikelfiltern beschlossen. „Ich begrüße diese Entscheidung außerordentlich und appelliere an alle Beteiligten, das Gesetzgebungsverfahren nun zügig abzuschließen. Besonders wichtig ist, dass die rückwirkende Förderung ab dem 1. Januar 2006 beschlossen wurde“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Astrid Klug. Die Verminderung der Emission von Dieselrußpartikeln ist ein wichtiger Beitrag zur Verringerung der Gesundheitsbelastung durch Feinstaub in der Atemluft, besonders in den Innenstädten.
Das Gesetz soll zum 1. April 2007 in Kraft treten. Diesel-Pkw, die bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen und in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2009 mit wirksamer Partikelminderungstechnik nachgerüstet werden, sollen eine befristete Steuerbefreiung im Wert von 330 Euro erhalten. Die Steuerbefreiung beginnt jeweils mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen nachgewiesen werden; für Nachrüstungen bis 31. März 2007 einheitlich am 1. April 2007. Die technischen Anforderungen an die Partikelminderungstechnik sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geregelt.
Nicht nachgerüstete Pkw mit Dieselmotor und erstmaliger Zulassung bis zum 31. Dezember 2006 sowie Neufahrzeuge, die nicht den künftigen Euro-5-Partikelgrenzwert von 5 mg/km einhalten, sollen in der Zeit vom 1. April 2007 bis 31. März 2011, also für vier Jahre, mit einem Zuschlag zur Kraftfahrzeugsteuer besteuert werden. Dieser Malus beträgt 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum.
Die rückwirkende Förderung sei nicht nur fair gegenüber denjenigen, die sich bereits ohne staatlichen Zuschuss für die Umwelt engagiert haben. Sie ermöglicht auch, zügig mit der Nachrüstung zu starten. „Ich appelliere an die Fahrerinnen und Fahrer von Diesel-Pkw, nicht bis zum Frühjahr zu warten, sondern spätestens nach Verabschiedung des Gesetzes durch Bundesrat und Bundestag mit der Umrüstung ihrer Fahrzeuge zu beginnen“, sagte Klug.
Das ist die Härte, ich konnte kotzten !!! für was habe ich 600 € für den DPF bezahlt, ich dachte die Grenzwerte seinen schon längst bekannt.
Die Octavia II selbst mit DPF haben ja "nur Euro 4"
Dreh und Angelpunkt ist der Partikelausstoß Euro-5-Partikelgrenzwert von 5 mg/km, schaffen die Octavia II mit DPF diesen Grenzwert und könenn diese Fahrzeuge ggf. "Umgeschlüsselt" werden ??
Hier der Brief:
" Sehr geehrte Damen und Herren,
hinsichtlich ihrer Anfragen zur steuerlichen Förderung der Nachrüstung von Russpartikelfiltern bei Diesel-Pkw, darf ich Ihnen erfreulicherweise mitteilen, dass das Bundeskabinett am gestrigen Abend der Förderung zugestimmt hat. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen bitte ich um Ihr Verständnis dafür, das ich Ihnen jetzt unsere aktuelle Pressemitteilung zukommen lasse und nicht auf unterschiedlichste Einzelfallmodelle eingehen kann. Die Partikelfilterhersteller werden bemüht sein, ein weit gefächertes Angebot an Rußpartikelfilter ab Januar am Markt anzubieten.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Dirk Ubländer
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Referat IG I 6
Robert-Schuman-Platz 3 / D 53175 Bonn
Postfach 12 06 29 / D 53048 Bonn
Bundeskabinett/Partikelfilter
Bundeskabinett für Förderung von Dieselrußfiltern
Astrid Klug: Gesetzgebungsverfahren nun zügig abschließen
Das Bundeskabinett hat gestern Abend (am 29. November 2006) die steuerliche Förderung der Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Rußpartikelfiltern beschlossen. „Ich begrüße diese Entscheidung außerordentlich und appelliere an alle Beteiligten, das Gesetzgebungsverfahren nun zügig abzuschließen. Besonders wichtig ist, dass die rückwirkende Förderung ab dem 1. Januar 2006 beschlossen wurde“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Astrid Klug. Die Verminderung der Emission von Dieselrußpartikeln ist ein wichtiger Beitrag zur Verringerung der Gesundheitsbelastung durch Feinstaub in der Atemluft, besonders in den Innenstädten.
Das Gesetz soll zum 1. April 2007 in Kraft treten. Diesel-Pkw, die bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen und in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2009 mit wirksamer Partikelminderungstechnik nachgerüstet werden, sollen eine befristete Steuerbefreiung im Wert von 330 Euro erhalten. Die Steuerbefreiung beginnt jeweils mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen nachgewiesen werden; für Nachrüstungen bis 31. März 2007 einheitlich am 1. April 2007. Die technischen Anforderungen an die Partikelminderungstechnik sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geregelt.
Nicht nachgerüstete Pkw mit Dieselmotor und erstmaliger Zulassung bis zum 31. Dezember 2006 sowie Neufahrzeuge, die nicht den künftigen Euro-5-Partikelgrenzwert von 5 mg/km einhalten, sollen in der Zeit vom 1. April 2007 bis 31. März 2011, also für vier Jahre, mit einem Zuschlag zur Kraftfahrzeugsteuer besteuert werden. Dieser Malus beträgt 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum.
Die rückwirkende Förderung sei nicht nur fair gegenüber denjenigen, die sich bereits ohne staatlichen Zuschuss für die Umwelt engagiert haben. Sie ermöglicht auch, zügig mit der Nachrüstung zu starten. „Ich appelliere an die Fahrerinnen und Fahrer von Diesel-Pkw, nicht bis zum Frühjahr zu warten, sondern spätestens nach Verabschiedung des Gesetzes durch Bundesrat und Bundestag mit der Umrüstung ihrer Fahrzeuge zu beginnen“, sagte Klug.