Die Grundfrage ist halt wie gefährlich für (Menschen-)leben ist der durch den DPF herausgefilterte Russ auf Dauer.... und dann ist es eben nur eine Frage wie hoch bewertet man das ....

Das eine muss das andere nicht grundsätzlich ausschliessen. Habe nie behauptet Du seist "blöd".Ich sagte nur, daß ich Laie bin und nicht blöd.
Auf was sollen wir denn nun noch alles achten, außer auf den DPF der hinzu kommt? Logik ist wo versteckt? Die Rechnung bleibt die selbe, weil auch Du als Wunderkind keinen DPF ohne Energie herstellen kannst! Les' erstmal irgendwo nach, was ein Ökobilanz ist, dann kannst Du Deine Behauptungen über meine angebliche Polemik nochmal überdenken.Du kannst den Begriff Ökobilanz nur auf den DPF beziehen oder ihn auch auf das ganze Produkt "Auto" ausdehnen, das läßt die Definition offen. Dann sieht die Rechnung nun mal anders aus.
Da beim DPF der Ruß zu Asche verbrannt wird und sich diese im Filter festzetzt, muß zu gegebener Zeit die Asche entfernt oder der Filter getauscht werden.O2-2007 hat geschrieben:Dort kann man sich die Restkilometer bis zum Filterwechsel anzeigen lassen. Laut BMW soll der Filter bei 200000 km gewechselt werden. :motz:
Ich kann aber nicht sagen, was für ein System die verwenden.
Bei Skoda hab ich von dem noch nie etwas gehört.
Schön, dass die uneffektiven offenen Filtersysteme gefördert werden und Neuwagen mit effektiven geschlossenen DPFs leer ausgehen!BMVBS hat geschrieben:Das Bundeskabinett hat zur Schaffung steuerlicher Anreize für den nachträglichen Einbau von Partikelminderungstechnik einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, dem der Bundesrat am 15.12.2006 zugestimmt hat.
Diesel-Pkw, die bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen und in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2009 mit wirksamer Partikelminderungstechnik nachgerüstet werden, sollen danach eine befristete Steuerbefreiung im Wert von 330 Euro erhalten. Die Steuerbefreiung beginnt jeweils mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen nachgewiesen werden; für Nachrüstungen bis 31. März 2007 einheitlich am 1. April 2007.
Die Förderung beschränkt sich auf die Nachrüstung von Kfz mit entsprechender Filtertechnik, d.h. serienmäßig mit Rußpartikelfiltertechnik ausgestattete Kfz werden nicht gefördert.
Der Gesetzentwurf muss Anfang des Jahres noch vom Bundestag gebilligt und danach Mitte Februar vom Bundesrat abschließend bestätigt werden.
Ziel ist, das Gesetzgebungsverfahren bis zum 01. April 2007 abzuschließen.
Den Gesetzentwurf können Sie im Internet unter http://www.bundesrat.de Rubrik: Parlamentsmaterialien
Beratungsvorgänge/Drucksachen
und hier bitte die Drucksachen-Nr. 872/06 eingeben
einsehen. ...
Mal ziemlich blöd gefragt: Der DPF ist doch so gesehen beim O² gar nicht serienmäßig vorhanden ... mhhh ... man muss ihn doch explizit mit DPF und Aufpreis bestellen, oder?BMVBS hat geschrieben:Das Bundeskabinett hat zur Schaffung steuerlicher Anreize für den nachträglichen Einbau von Partikelminderungstechnik einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, dem der Bundesrat am 15.12.2006 zugestimmt hat.
Diesel-Pkw, die bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen und in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2009 mit wirksamer Partikelminderungstechnik nachgerüstet werden, sollen danach eine befristete Steuerbefreiung im Wert von 330 Euro erhalten. Die Steuerbefreiung beginnt jeweils mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen nachgewiesen werden; für Nachrüstungen bis 31. März 2007 einheitlich am 1. April 2007.
Die Förderung beschränkt sich auf die Nachrüstung von Kfz mit entsprechender Filtertechnik, d.h. serienmäßig mit Rußpartikelfiltertechnik ausgestattete Kfz werden nicht gefördert.
...
Gruß M.BMVBS hat geschrieben:Zu Ihrer zweiten Fragen, mögliche "City-Fahrverbote" betreffend, folgendes:
Die EU hat mit der sogenannte Luftqualitätsrahmenrichtlinie 1996 die Basis für die dauerhafte Verbesserung einer sektorübergreifenden Luftqualität in der Gemeinschaft geschaffen. Die darauf gestützte Luftqualitätsrichtlinie für Feinstaub -und Stickoxid-Immissionen aus dem Jahr 1999 setzt strenge Grenzwerte für Feinstaub ab 2005 und für Stickstoff ab 2010 fest.
Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sind seit dem 1. Januar 2005 anspruchsvolle Immissionsgrenzwerte für Feinstaub einzuhalten. Das Bundeskabinett hat am 31.05.2006 die "Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge" beschlossen, die die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach der Höhe ihrer Partikelemission bundesweit einheitlich geregelt.
Die Verordnung regelt, dass Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung von Verkehrsverboten ganz oder teilweise ausgenommen werden können, sowie die hierfür maßgebenden Kriterien und die amtliche Kennzeichnung der Fahrzeuge.
Außerdem wurde ein Verkehrszeichen eingeführt, das die örtlichen Behörden zur Anordnung von Verkehrsbeschränkungen aufstellen können.
Über die Anordnung von verkehrsbeschränkenden oder -verbietenden Maßnahmen entscheiden nach der im Grundgesetz geregelten Aufgaben- und Kompetenzverteilung die zuständiges Landesbehörden in eigener Angelegenheit. Der Bund hat hier weder ein Weisungs- noch Eingriffsrecht.
Wenden Sie sich daher bitte mit weiteren Fragen an die zuständigen Verkehrsbehörden vorort.
Das "serienmäßig" ist etwas ungenau ausgedrückt. Gemeint ist "mit ab Werk ausgestatteten", im Gegensatz zu (steht auch oben) "Nachrüstungen".Die Förderung beschränkt sich auf die Nachrüstung von Kfz mit entsprechender Filtertechnik, d.h. serienmäßig mit Rußpartikelfiltertechnik ausgestattete Kfz werden nicht gefördert.