Seite 5 von 8
Verfasst: 20. Juni 2005 16:12
von ScobyDoo
Hallo Didi2005! Danke für die Auskunft. Klingt, als ob du ne Menge Ahnung von sowas hättest. Das ist wirklich ne´gute Idee. Da werd ich morgen gleich anrufen.
Verfasst: 20. Juni 2005 16:28
von NightCrawler
ich würde nicht gleich so große geschütze auffahren.
vielleicht kann man mit dem händler ja reden. ein ausstellungsauto muss ja nichts schlechtes sein. sofern es nicht gefahren wurde ist von malträtierten motoren ja nicht auszugehen.
ich würde diplomatisch mit dem händler reden und ihm klarmachen, dass sein geschäftsgebaren und sein vorgehen nicht für loyalität dem kunden gegenüber strotzt.
dass das angebotene auto nicht dem bestellten entspricht dürfte ihm klar sein - ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, dass du das auto abnehmen musst. im zweifel lässt du ihn klagen, aber gegen ihn klagen würde ich nicht.
da - meines erachtens - nichts gegen einen aussteller mit voller garantie ab erstzulassung spricht würde ich auch auf kaufen mit gutem rabatt aus sein. guter rabatt fängt bei 10% an und hört natürlich nicht auf
ich denke, dass 10% + erste inspektion gratis ein faires angebot beider seiten sind. versuch macht klug....
Verfasst: 20. Juni 2005 17:22
von Murray
Du meinst jetzt aber nochmal 10% auf 20000 nicht wahr? Nicht 10% insgesamt...
Verfasst: 20. Juni 2005 17:36
von didi2005
@ NightCrawler
es geht nicht darum Geschütze aufzufahren, aber wenn der Händler lügt wie gedruckt muss man dem auch klar machen, dass sein Verhalten "Geschäftsschädigend " für Ihn selbst ist. Dies sollte nur das letzte aller Mittel sein. Also immer erst recht freundlich die Fronten abklopfen, dann den Hammer raus holen und zuschlagen, falls sich die Fronten verhärten
gruß
didi
Verfasst: 20. Juni 2005 18:36
von Shadow
@ ScobyDoo
dass der Händler Dir einen Ausstellungswagen andrehen will, finde ich bei dem Hintergrund (Liefertermin Januar 05; die Lüge, das wäre nicht Dein bestelltes Auto) auch ne Sauerei, aber ein Ausstellungsfahrzeug unterscheidet sich rechtlich gesehen nicht von einem Neufahrzeug.
Voraussetzung ist natürlich: nicht gefahren und keine Mängel/Beschädigungen durch die Ausstellung.
Wenn das zutrifft, wirst Du keinen Nachlass beanspruchen können, nur weil andere Leute in "Deinem" Auto gesessen haben.
Versteh mich nicht falsch, ich würde das Auto nicht haben wollen, bzw. auch nur mit Nachlass, aber wenn der Händler auf Abnahme zum vereinbarten Preis besteht, sehe ich Dich nicht unbedingt als Gewinner.
Für Dich spricht eigentlich nur, dass der Händler behauptete, es wäre nicht das von Dir bestellte Fahrzeug (hast Du Zeugen dafür?) und dass er dieses Fahrzeug durch Preisschild zum Verkauf angeboten hat, er somit die Absicht äußerte, "Dein" Fahrzeug ggf. auch anderen zu verkaufen.
Mich würde an dieser Stelle mal der Name des Händlers interessieren, andere im Forum bestimmt auch, dann machen wir alle einen großen Bogen um diesen Händler.
Toi, toi, toi, dass Du in Deinem Sinne aus der Sache rauskommst.
Shadow
Verfasst: 20. Juni 2005 19:56
von NightCrawler
Murray hat geschrieben:Du meinst jetzt aber nochmal 10% auf 20000 nicht wahr? Nicht 10% insgesamt...
korrekt. alles andere wäre ja quatsch 8)
drohen etc. ist immer "geschütze auffahren". ich liebe den satz:" das könnte konsequenzen haben. nein, das wird konsequenzen haben"...
falls kein entgegenkommen stattfindet und man bereit dazu ist, hat man wenigstens "vorgewarnt"...
Verfasst: 20. Juni 2005 20:43
von dl4rab/m
Wer kann sicher stellen, dass der Tacho nicht manipuliert wurde ?
vy 73 de dl4rab/m
Verfasst: 20. Juni 2005 21:30
von NightCrawler
das wäre dann der wandel von schlechtem benehmen <-> kundenverarsche zu betrug...
Verfasst: 21. Juni 2005 09:51
von Dani99
Wenn ich mich recht erinnere hat der Tacho ja etwas mehr als 100km runter (das Auto natürlich

). Ergo ist es kein Neuwagen mehr!
Ich würde auch größere Geschütze auffahren, denn der Händler macht das (Spekulation) nicht zum ersten mal und sicherlich auch nicht zum letzten. Demnächst trifft es dann Leute die sich nicht so auskennen, vielleicht ne alte Omi oder ne junge Mutter etc.
Ich persönlich finde diese Geschichte eine bodenlose Frechheit seitens des Händlers und diese sollte geahndet werden, ich würde sies jedenfalls machen, sorry.
.
Verfasst: 21. Juni 2005 10:09
von Blue
Astrein was ich hier so lese .... kann ich gar nicht glauben. Kleiner Tip: Ein Beratungsgespräch beim RA Deines Vetrauens kostet so ca. 50€ (bei mir waren es 30€) .... Hammergeil ... und absolut unglaublich !
Jens