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Verfasst: 2. September 2006 09:01
von hean
@ se75bi
wie du siehst kann ich jetzt richtig mitreden
zum Thema: die nötigen Werte stehen in den Papieren immernoch nicht drin, du bist ja weiter gekommen und werde damit meinen

weiterhelfen. Danke
Verfasst: 3. September 2006 11:24
von se75bi
Hallo hean,
erstmal wünsche ich Dir viel Freude mit dem neuen Wagen!
Traurig, dass die Sache mit der Anhängelast immer noch nicht ab Werk drinsteht (ist ja immerhin schon das neue Modelljahr). Aber mit den von mir geposteten Infos sollte das ja kein Problem mehr sein.
Viele Grüße
Sebastian
Verfasst: 4. Oktober 2006 11:21
von Mackson
Da es ja für einige schon ein kleiner Kampf war die 1.600kg eingetragen zu bekommen (die bei mir schon seit Fahrzeugauslieferung ohne Anforderung drin standen), frage ich mich jetzt wie das bei wird?
Ich möchte 1.700 kg ziehen dürfen. Hat jemand schon mehr als die üblichen 1.600kg bei 8% Steigung mit Stabi-einrichtung eintragen lassen?
Es gibt ja Golf IV Bestitzer die ziehen 2,1t mit einem 1,9er TDI 4Motion - ganz offiziell.
Gruß M.
Verfasst: 4. Oktober 2006 12:22
von insideR
Ich weiß ja nich.
Verfasst: 4. Oktober 2006 15:14
von Mackson
Doch - ich konnte es auch nicht glauben und habe dazumals den Typen extra gefragt. Ich glaube der durfte damit nur bis 5% Steigung fahren - extra Tüv-Abnahme. Da gibt es irgendwie einen Formel, mit der das der Tüv runter rechnet. Ich forsche noch danach...
So, ich habe das Teilegutachte für alle O² auf meinem Tisch liegen. Wer wissen will, wie viel er ziehen darf und welche Auflagen er dabei erfüllen muss, kann sich an mich wenden. Motorkennbuchstaben nennen und dann kann ich Auskunft geben. Das jetzt hier für jeden Motor zu posten sprengt meinen Zeitrahmen. Nur so viel als Vorgeschmack: der BGU (1.6er 75kW darf bis 8% 1.400 kg mit Stabi-einr. anhängen.
Gruß M.
Verfasst: 4. Oktober 2006 18:11
von Mackson
Vorläufige Aussage zum Thema Auflastung von der Technik Hotline für Autohäuser: Ist nicht möglich, da das Auto zu leicht sei.
Hm, nun kann ein popeliger Golf V mit 1.9er TDI schon ab Werk 1.700 kg ziehen. Der Golf ist sogar leichter als der Octavia und damit halte ich die Aussage der Hotline für eine Ausrede. Morgen mach ich bzw. mein AH da Terror, kann ja wohl nicht sein!?
Unser Passat, der "nur" 100kg mehr wiegt als die Octave, darf sogar
2.000 kg ziehen!!
Gibt es hier keinen Mitstreiter der mehr als 1.600 kg zieht bzw. vor hat anzuhängen??
Gruß M.
Verfasst: 21. Februar 2007 21:45
von hean
Hallo,
kann demnächst mein Auto umschreiben lassen, dabei wollte ich mir
die 1600kg bei 8% nachtragen lassen wie bei @Dobi. Das Mehrseitige
Teilegutachten vom TÜV Hessen habe ich inzwischen über meinen
bekommen, aber unsere Stadt trägt da nichts nach.
Somit werde ich den Papierkram halt im Auto lassen.
erhöhte AHK Anhängelast bei Steigungsbegrenzung eintragen?
Verfasst: 10. Mai 2010 15:17
von Rollerbär
Ich bin am überlegen, mir einen Wohnwagen mit Zwillingsachse zuzulegen. Da der O2 2,0TDI VFL 1400kg gebremste Anhängelast hat, wird das knapp mit einem WOWA.
Muss man eine höhere Anhängelast bei Steigungsbegrenzung (8%) eintragen lassen oder gelten die Werte in der Bedienungsanleitung?
Hier ein Ausschnitt aus der Bedienungsanleitung des aktuellen FL-Modells.
Re: erhöhte AHK Anhängelast bei Steigungsbegrenzung eintragen?
Verfasst: 10. Mai 2010 15:49
von Escape
Ja, das wird wohl knapp. Und die Eintragung zählt. Für weiteres schau mal
hier.
Re: erhöhte AHK Anhängelast bei Steigungsbegrenzung eintragen?
Verfasst: 10. Mai 2010 16:17
von Rollerbär
Danke, hatte das Thema trotz Suche nicht gefunden.