Tagfahrleuchten und Zusatzfernscheinwerfer Einbau
Wenn der Hersteller oder der Gesetzgeber das als Tagfahrlicht definiert, dann ist das halt so.
Die Scheinwerfer werden übrigens gedimmt, das schont die Lampen und den Verbrauch.
Wurde übrigens alles schon erwähnt...
Die Scheinwerfer werden übrigens gedimmt, das schont die Lampen und den Verbrauch.
Wurde übrigens alles schon erwähnt...
O² Combi Ambiente 2.0 TDI DPF , Black-Magic, Audience mit Soundsystem, MuFuLeLe, SD, AHK,GRA, EZ 23.01.2006 

- TorstenW
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Moin,
Ist Schwachsinn, aber >leider< in D Gesetz.
Außer eben bei separaten TFL, da brauchst Du kein Rück- und Standlicht.
Übrigens das Gitter neben den Neblern ist nur eingerastet. Dass muss man entfernen um die Nebler zum Lampenwechsel rauszubekommen. (Nur zur Fahrzeugmitte drücken, dann geht es raus.)
Grüße
Torsten
Für die StVZO.......Jens13 hat geschrieben:Wozu brauch ich denn bitteschön am Tage Rückleuchten und Kennzeichenbeleuchtung? Und 2x55W Hauptscheinwerfer?
Ist Schwachsinn, aber >leider< in D Gesetz.
Außer eben bei separaten TFL, da brauchst Du kein Rück- und Standlicht.
"Kostenlose Realisierung" bedeutet, dass man es in ein paar Sekunden mit dem Diagnosegerät aktivieren kann. Also nix umgebaut oder verdrahtet werden muss.Jens13 hat geschrieben: Wo ist denn da die "kostenlose Realiesierung" des TFL??
Isses letztendlich auch. Der Vorteil ist, dass die Leuchtanzeigen (Climatronic etc) bei TFL nicht gedimmt werden und damit auch am Tage einwandfrei abzulesen sind.Jens13 hat geschrieben: Klingt eher nach Nachtlicht ohne Instumentenbeleuchtung.
Da meiner den Lichtassi serienmäßig hatte, habe ich noch mehr gespart!ALWAG hat geschrieben: Da meiner TFL serienm. hat, hab ich mir das Geld für den Lichtassi gespart.![]()
Übrigens das Gitter neben den Neblern ist nur eingerastet. Dass muss man entfernen um die Nebler zum Lampenwechsel rauszubekommen. (Nur zur Fahrzeugmitte drücken, dann geht es raus.)
Grüße
Torsten
Geht nicht gibts nicht und "kann nicht" ist faul! 
Blinkerhebel mit Tempomat; überarbeitet, voll funktionstüchtig, im Angebot.
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- TorstenW
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Moin,
Xenon braucht man nicht zu Dimmen, da es (im Gegensatz zu den "normalen" Lampen) auch keinen Einfluß auf die Lebensdauer hätte.
Bei den H7 macht sich die Dimmung mit einer wesentlich höheren Lebensdauer der Lampen bemerkbar. Die Spriteinsparung durch die Dimmung kannst Du vergessen.
Aber separate TFL würde ich mir trotzdem nicht holen, das sieht IMHO Sch... aus.
Da lobe ich mir mein "Nordamerika" TFL, auch wenn es "ungesetzlich" ist....
Grüße
Torsten
Xenon braucht man nicht zu Dimmen, da es (im Gegensatz zu den "normalen" Lampen) auch keinen Einfluß auf die Lebensdauer hätte.
Bei den H7 macht sich die Dimmung mit einer wesentlich höheren Lebensdauer der Lampen bemerkbar. Die Spriteinsparung durch die Dimmung kannst Du vergessen.
Aber separate TFL würde ich mir trotzdem nicht holen, das sieht IMHO Sch... aus.
Da lobe ich mir mein "Nordamerika" TFL, auch wenn es "ungesetzlich" ist....
Grüße
Torsten
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Hier mal die EU Richtlinien die TFL erfüllen muss; die wichtigsten gesammelt in einem Word Dokument.
Die gesetzlichen Bestimmungen.
Vorsicht beim Dimmen des Abblendlichtes, weniger als 92% der ursprünglichen Leuchtstärke ist nicht zulässig (in A).
Die gesetzlichen Bestimmungen.
Vorsicht beim Dimmen des Abblendlichtes, weniger als 92% der ursprünglichen Leuchtstärke ist nicht zulässig (in A).
Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst in den Du fährst.
Wenn Du den Baum nur hörst, dann war es Übersteuern!
(Walter Röhrl)
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- Mackson
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FALSCH!!! Immer diese Märchen! :motz: Es sind nur die TFL vorne an, sonst nix! Guckst Du bei A4 oder A6.ALWAG hat geschrieben:Alle, außer Armaturenbeleuchtung.Jens13 hat geschrieben:Welche Lampen sind denn beim serienmässigen TFL, oder bei der Tagfahrlichtschaltung überhaupt alle an?
Grüße, Fred.
Wenn man die Lichtbogenstromstärke verringert, verkürzt man dramatisch die Lebensdauer. Boots der Stromstärke hingegen schaden nicht, ausser der Boost ist zu lange und die Schelztemp der Anoden wird erreicht.TorstenW hat geschrieben:... Xenon braucht man nicht zu Dimmen, da es (im Gegensatz zu den "normalen" Lampen) auch keinen Einfluß auf die Lebensdauer hätte. ...
Gruß M.
O1 Combi SLX 1.9 TDI 110PS (04/00-06/03)
O1 Combi L&K 1.9 PD TDI 130PS (08/03-02/05)
O² Combi Elegance 2.0 TDI 140PS (05/05-01/09)
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null.
Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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- TorstenW
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Moin,
Beim serienmäßigen TFL sind nur die TFL vorne an (da als zugelassene Tagfahrleuchten).
Bei der Tagfahrlichtschaltung ist alles an außer Armaturen. Zumindest in D; in Ö ist auch nur Scheinwerfer erlaubt.
Können wir das SO stehen lassen?
92% Leistung ist die "Grundeinstellung" wenn man beim O² das TFL aktiviert. Ich habe meine auf 75% gestellt, da ist nur im direkten Vergleich zu sehen, dass sie gedimmt sind. Das Licht darf nur nicht zu gelblich werden und muss eine bestimmte Lichtstärke (eben die 92%) erreichen.
Die Nachrüstschaltungen die es z.B. in Ö gibt, dimmen auch auf 75% Leistung. Und das liegt im zulässigen Bereich..........
Ich wollte schreiben, dass durch die Dimmung die Lebensdauer der Xenon (im Gegensatz zu "normalen" Lampen) nicht verlängert wird.
Grüße
Torsten
Junge, hol' mal tieeeef Luft!Mackson hat geschrieben:FALSCH!!! Immer diese Märchen! :motz: Es sind nur die TFL vorne an, sonst nix! Guckst Du bei A4 oder A6.ALWAG hat geschrieben:Alle, außer Armaturenbeleuchtung.Jens13 hat geschrieben:Welche Lampen sind denn beim serienmässigen TFL, oder bei der Tagfahrlichtschaltung überhaupt alle an?
Grüße, Fred.
Beim serienmäßigen TFL sind nur die TFL vorne an (da als zugelassene Tagfahrleuchten).
Bei der Tagfahrlichtschaltung ist alles an außer Armaturen. Zumindest in D; in Ö ist auch nur Scheinwerfer erlaubt.
Können wir das SO stehen lassen?
Die 92% beziehen sich auf die Leuchtstärke, nicht auf die Leistung!mucsk hat geschrieben: Vorsicht beim Dimmen des Abblendlichtes, weniger als 92% der ursprünglichen Leuchtstärke ist nicht zulässig (in A).
92% Leistung ist die "Grundeinstellung" wenn man beim O² das TFL aktiviert. Ich habe meine auf 75% gestellt, da ist nur im direkten Vergleich zu sehen, dass sie gedimmt sind. Das Licht darf nur nicht zu gelblich werden und muss eine bestimmte Lichtstärke (eben die 92%) erreichen.
Die Nachrüstschaltungen die es z.B. in Ö gibt, dimmen auch auf 75% Leistung. Und das liegt im zulässigen Bereich..........
Jepp, sorry; blöd von mir ausgedrückt......Mackson hat geschrieben:Wenn man die Lichtbogenstromstärke verringert, verkürzt man dramatisch die Lebensdauer. Boots der Stromstärke hingegen schaden nicht, ausser der Boost ist zu lange und die Schelztemp der Anoden wird erreicht.TorstenW hat geschrieben:... Xenon braucht man nicht zu Dimmen, da es (im Gegensatz zu den "normalen" Lampen) auch keinen Einfluß auf die Lebensdauer hätte. ...
Ich wollte schreiben, dass durch die Dimmung die Lebensdauer der Xenon (im Gegensatz zu "normalen" Lampen) nicht verlängert wird.
Grüße
Torsten
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Passt doch.TorstenW hat geschrieben:Die 92% beziehen sich auf die Leuchtstärke, nicht auf die Leistung!mucsk hat geschrieben: Vorsicht beim Dimmen des Abblendlichtes, weniger als 92% der ursprünglichen Leuchtstärke ist nicht zulässig (in A).
Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst in den Du fährst.
Wenn Du den Baum nur hörst, dann war es Übersteuern!
(Walter Röhrl)
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- TorstenW
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Moin,
Eine Glühlampe gibt nur einen geringen Teil der aufgenommenen Leistung als "Licht" ab. Der Rest wird in Wärme umgewandelt.
Eine Halogenlampe hat einen Wirkungsgrad von ca. 15%.
Wenn Du also die Lampenleistung auf 75% reduzierst, dann reduzierst Du die Lichtleistung nur um 3,75% (25% von 15%), also auf 96,25%.
Und DAS ist aber sowas im zulässigen Bereich........ 8)
Theoretisch kann man also noch weiter verringern, aber dann wird:
1. das Licht gelblicher >das ist nicht mehr zulässig
2. braucht der "Halogeneffekt" eine bestimmte Mindesttemperatur. Wird deise unterschritten, "verbrennt" der Glühfaden wesentlich schneller. Damit hätte man also das Gegenteil von dem erreicht, was man eigentlich wollte....
Grüße
Torsten
Nee, passt nicht!mucsk hat geschrieben:Passt doch.TorstenW hat geschrieben:Die 92% beziehen sich auf die Leuchtstärke, nicht auf die Leistung!mucsk hat geschrieben: Vorsicht beim Dimmen des Abblendlichtes, weniger als 92% der ursprünglichen Leuchtstärke ist nicht zulässig (in A).
Eine Glühlampe gibt nur einen geringen Teil der aufgenommenen Leistung als "Licht" ab. Der Rest wird in Wärme umgewandelt.
Eine Halogenlampe hat einen Wirkungsgrad von ca. 15%.
Wenn Du also die Lampenleistung auf 75% reduzierst, dann reduzierst Du die Lichtleistung nur um 3,75% (25% von 15%), also auf 96,25%.
Und DAS ist aber sowas im zulässigen Bereich........ 8)
Theoretisch kann man also noch weiter verringern, aber dann wird:
1. das Licht gelblicher >das ist nicht mehr zulässig
2. braucht der "Halogeneffekt" eine bestimmte Mindesttemperatur. Wird deise unterschritten, "verbrennt" der Glühfaden wesentlich schneller. Damit hätte man also das Gegenteil von dem erreicht, was man eigentlich wollte....
Grüße
Torsten
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